Für Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretung und Jugend- und Auszubildendenvertretung
Betriebsratswahl 2022: Sind Online-Wahlen zulässig?
19. Januar 2022
Die anhaltenden Bedingungen, um die Corona-Pandemie einzudämmen, stellen die Arbeitswelt – und damit auch den Betriebsrat – immer wieder vor neue Herausforderungen. Doch der Gesetzgeber denkt mit: Sowohl das neue Gesetz zur Förderung der Betriebsratswahlen und der Betriebsratsarbeit in einer digitalen Arbeitswelt (Betriebsrätemodernisierungsgesetz) als auch der neue § 129 BetrVG (Virtuelle Betriebsversammlungen) eröffnen alternative Wege zu Erledigung bestimmter Betriebsratstätigkeiten. Doch was ist mit den anstehenden Betriebsratswahlen? Gibt es auch hier Möglichkeiten, auf die Pandemieauswirkungen zu reagieren?
Einreichung von Wahlvorschlägen für die Betriebsratswahl am letzten Tag der Einreichungsfrist
19. Januar 2022
Ist in dem Wahlausschreiben für eine Betriebsratswahl keine Uhrzeit angegeben, bis zu der am letzten Tag der zweiwöchigen Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen der Zugang von Vorschlagslisten beim Wahlvorstand bewirkt werden kann, dürfen die wahlberechtigten Arbeitnehmer davon ausgehen, dass der Wahlvorstand Vorkehrungen dafür trifft, bis 24:00 Uhr von eingereichten Vorstandslisten Kenntnis nehmen zu können. Ein vor 24:00 Uhr in den Briefkasten des Wahlvorstands eingelegter Wahlvorschlag ist dann noch rechtzeitig eingereicht.
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