Laut Pressemitteilung der Bundesregierung hat diese noch vor Ostern durch Kabinettsbeschluss eine Änderung des Personalvertretungsgesetzes und des Betriebsverfassungsgesetzes auf den Weg gebracht. Damit ist sowohl die ordnungsgemäße Durchführung der aktuell anstehenden Personalratswahlen als auch die grundsätzliche Arbeitsfähigkeit der interessenvertretenden Gremien in Zeiten von Corona weiterhin gewährleistet – auch ohne persönliche Anwesenheit vor Ort.
Beschlüsse vorübergehend auch via Video- und Telefonkonferenz möglich
In unserem Blog-Beitrag vom 30. März haben wir bereits über die Idee berichtet, rechtmäßige Beschlüsse in der momentanen Situation entgegen der aktuellen Rechtslage auch per Videokonferenz oder ähnlichem zu erlauben. Es bestand die Befürchtung, dass ansonsten aufgrund der Abwesenheit vieler Gremiumsmitglieder gerade jetzt die wichtige Arbeit der Interessenvertretungen erheblich behindert werden könnte. Die Bundesregierung hat prompt auf die Problematik reagiert und die notwendigen Gesetzesänderungen vorbereitet. Arbeitnehmervertretungen erhalten dadurch Gelegenheit, rechtswirksame Beschlüsse auch via Video- und Telefonkonferenz zu fassen. Allerdings nur vorübergehend! Diese Regelung gilt für Betriebsräte vorerst bis zum 31. Dezember 2020, für Personalräte bis zum 31. März 2021. So können die mit hohen Ansteckungsgefahren verbundenen Präsenzsitzungen vermieden und gleichzeitig die Handlungs- und Beschlussfähigkeit der Interessenvertretungen sichergestellt werden.
Neue Regelungen gelten rückwirkend
Damit bereits über diese Kommunikationsform gefasste Beschlüsse wirksam bleiben, sollen die Regelungen bereits zum 1. März 2020 rückwirkend in Kraft treten. Jetzt muss nur noch der Bundestag zustimmen, damit Gremien rechtmäßige Beschlüsse fassen können, ohne sich zu nahe zu kommen.
https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/betriebliche-mitbestimmung-1739914