Datenschutz im Betriebsratsbüro
Auch der Betriebsrat muss den Datenschutz einhalten
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
- Vorteile eines eigenen Datenschutzexperten im Betriebsrat
- Sicherer Umgang mit den Arbeitnehmerdaten
- Richtige Art der Verschlüsselung nutzen
- Folgen eines falschen Umgangs mit Arbeitnehmerdaten
- Zusammenarbeit des BR mit dem betrieblichen Datenschutzbeauftragten
Darum muss auch der BR bei seiner Arbeit den Datenschutz beachten
Ende des Datenschutzes an der Tür des BR-Büros? / Welche Daten gilt es warum und wie zu schützen? / Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen zum Datenschutz: EU-DSGVO, BDSG, Grundgesetz und insbesondere der § 26 BDSG zum Arbeitnehmerdatenschutz
Sicherer Umgang mit Daten als BR
Zugriffsberechtigungen / Verwendung privater Geräte / Speicherung in Clouds / Verwendung betrieblicher Technik für alle oder nur einzelne BR-Mitglieder / Haftungsrisiken einzelner BR-Mitglieder/des BR wegen falschen Umgangs mit Daten / Einwilligung der Arbeitnehmer i. S. v. § 26 Abs. 2 BDSG auch zugunsten des BR erforderlich?
Der betriebliche Datenschutzbeauftragte
Aufgaben, Rechte und Pflichten des betrieblichen Datenschutzbeauftragten / Benennung, Widerruf und Kündigung / Kontrolle der BR-Arbeit durch den Datenschutzbeauftragten? / Betrieblicher Datenschutzbeauftragter als „Hilfskraft“ des BR / Selbstkontrolle durch Bestellung eines BR-internen Datenschutzbeauftragten
Organisation des Umgangs mit Daten im BR-Gremium
Das praktische Datenschutzkonzept für den Betriebsrat / Welche Daten schicke ich auf welchem Weg an welche Empfänger? / Intranet, E-Mail, SMS, WhatsApp, Instagram und Facebook / Kostentragung für effektive Datenverschlüsselung
Sicherer Umgang mit persönlichen Daten – Löschkonzepte erarbeiten
Umgang mit Daten beim BEM, bei Einstellung und Kündigung / Konsequenzen fehlerhafter Datenverwendung: Schadensersatz, Kündigung, Ausschluss aus dem BR und/oder Bußgeld / Datenlöschkonzepte als Teil der regulären BR-Arbeit / Was tun mit Daten am Ende der Amtszeit / Aktualität der Daten / Keine „zweite“ Personalakte

Seminarfakten
Mo. 15:00 – Fr. 12:30 Uhr | ||
max. Teilnehmer: ca. 18 | ||
§ 37 Abs. 6 BetrVG | ||
mit Kollegenrabatt | ab 1390,- € | |
1. Teilnehmer | 1490,- € | |
2. Teilnehmer | 1440,- € | |
Weitere Teilnehmer | 1390,- € |
Hotelkosten und MwSt.
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