Datenschutz im Betriebsratsbüro
Datenschutzkonforme Arbeitsweise: Vorschriften und praktische Anwendung im Betriebsrat
Bei seiner Arbeit kommt der Betriebsrat mit zahlreichen schützenswerten Daten in Berührung. Dies verpflichtet ihn, geeignete technisch-organisatorische Maßnahmen zur Wahrung der Datensicherheit konsequent umzusetzen. Im Seminar „Datenschutz im Betriebsratsbüro“ lernen die Teilnehmer die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen zum Datenschutz und erfahren, wie ein rechtssicheres Datenschutzkonzept des Betriebsrats konkret aussehen könnte. Neben Details zu Aufbewahrungspflichten und dem sicheren Umgang mit sensiblen Arbeitnehmerdaten wird auch auf die Bedeutung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten eingegangen.
Darum muss auch der BR bei seiner Arbeit den Datenschutz beachten
- Ende des Datenschutzes an der Tür des BR-Büros?
- Welche Daten gilt es warum und wie zu schützen?
- Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen zum Datenschutz: EU-DSGVO, BDSG, Grundgesetz, Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz, EU-Verordnung zu künstlicher Intelligenz (KI/Gesetz)
Sicherer Umgang mit Daten als BR
- Zugriffsberechtigungen
- Verwendung privater Geräte
- Speicherung in Clouds
- Verwendung betrieblicher Technik für alle oder nur einzelne BR-Mitglieder
- Haftungsrisiken einzelner BR-Mitglieder/des BR wegen falschen Umgangs mit Daten
- Einwilligung der Arbeitnehmer i. S. v. § 26 Abs. 2 BDSG auch zugunsten des BR erforderlich?
Der betriebliche Datenschutzbeauftragte
- Aufgaben, Rechte und Pflichten des betrieblichen Datenschutzbeauftragten
- Benennung, Widerruf und Kündigung
- Kontrolle der BR-Arbeit durch den Datenschutzbeauftragten?
- Betrieblicher Datenschutzbeauftragter als „Hilfskraft“ des BR
- Selbstkontrolle durch Bestellung eines/einer BR-internen Fachkraft für Datenschutz
Organisation des Umgangs mit Daten im BR-Gremium
- Das praktische Datenschutzkonzept für den Betriebsrat
- Welche Daten schicke ich auf welchem Weg an welche Empfänger?
- Intranet, E-Mail, SMS, WhatsApp, Instagram und Facebook
- Kostentragung für effektive Datenverschlüsselung
Sicherer Umgang mit persönlichen Daten – Löschkonzepte erarbeiten
- Umgang mit Daten beim BEM, bei Einstellung und Kündigung
- Konsequenzen fehlerhafter Datenverwendung: Schadensersatz, Kündigung, Ausschluss aus dem BR und/oder Bußgeld
- Datenlöschkonzepte als Teil der regulären BR-Arbeit
- Was tun mit Daten am Ende der Amtszeit
- Aktualität der Daten
- Keine „zweite“ Personalakte
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
- Vorteile eines eigenen Datenschutzexperten im Betriebsrat
- Sicherer Umgang mit den Arbeitnehmerdaten
- Richtige Art der Verschlüsselung nutzen
- Folgen eines falschen Umgangs mit Arbeitnehmerdaten
- Zusammenarbeit des BR mit dem betrieblichen Datenschutzbeauftragten

Bei seiner Arbeit kommt der Betriebsrat mit zahlreichen schützenswerten Daten in Berührung. Dies verpflichtet ihn, geeignete technisch-organisatorische Maßnahmen zur Wahrung der Datensicherheit konsequent umzusetzen. Im Seminar „Datenschutz im Betriebsratsbüro“ lernen die Teilnehmer die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen zum Datenschutz und erfahren, wie ein rechtssicheres Datenschutzkonzept des Betriebsrats konkret aussehen könnte. Neben Details zu Aufbewahrungspflichten und dem sicheren Umgang mit sensiblen Arbeitnehmerdaten wird auch auf die Bedeutung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten eingegangen.
Darum muss auch der BR bei seiner Arbeit den Datenschutz beachten
- Ende des Datenschutzes an der Tür des BR-Büros?
- Welche Daten gilt es warum und wie zu schützen?
- Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen zum Datenschutz: EU-DSGVO, BDSG, Grundgesetz, Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz, EU-Verordnung zu künstlicher Intelligenz (KI/Gesetz)
Sicherer Umgang mit Daten als BR
- Zugriffsberechtigungen
- Verwendung privater Geräte
- Speicherung in Clouds
- Verwendung betrieblicher Technik für alle oder nur einzelne BR-Mitglieder
- Haftungsrisiken einzelner BR-Mitglieder/des BR wegen falschen Umgangs mit Daten
- Einwilligung der Arbeitnehmer i. S. v. § 26 Abs. 2 BDSG auch zugunsten des BR erforderlich?
Der betriebliche Datenschutzbeauftragte
- Aufgaben, Rechte und Pflichten des betrieblichen Datenschutzbeauftragten
- Benennung, Widerruf und Kündigung
- Kontrolle der BR-Arbeit durch den Datenschutzbeauftragten?
- Betrieblicher Datenschutzbeauftragter als „Hilfskraft“ des BR
- Selbstkontrolle durch Bestellung eines/einer BR-internen Fachkraft für Datenschutz
Organisation des Umgangs mit Daten im BR-Gremium
- Das praktische Datenschutzkonzept für den Betriebsrat
- Welche Daten schicke ich auf welchem Weg an welche Empfänger?
- Intranet, E-Mail, SMS, WhatsApp, Instagram und Facebook
- Kostentragung für effektive Datenverschlüsselung
Sicherer Umgang mit persönlichen Daten – Löschkonzepte erarbeiten
- Umgang mit Daten beim BEM, bei Einstellung und Kündigung
- Konsequenzen fehlerhafter Datenverwendung: Schadensersatz, Kündigung, Ausschluss aus dem BR und/oder Bußgeld
- Datenlöschkonzepte als Teil der regulären BR-Arbeit
- Was tun mit Daten am Ende der Amtszeit
- Aktualität der Daten
- Keine „zweite“ Personalakte
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
- Vorteile eines eigenen Datenschutzexperten im Betriebsrat
- Sicherer Umgang mit den Arbeitnehmerdaten
- Richtige Art der Verschlüsselung nutzen
- Folgen eines falschen Umgangs mit Arbeitnehmerdaten
- Zusammenarbeit des BR mit dem betrieblichen Datenschutzbeauftragten
Verfügbarkeit
mit Kollegenrabatt | ab 1490,- € | |
1. Teilnehmer
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1590,- €
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2. Teilnehmer
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1540,- €
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Weitere Teilnehmer
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1490,- €
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Seminargebühren zzgl. Hotelkosten und MwSt. | ||
Weitere Teilnehmer können im Warenkorb hinzugefügt werden |
Country Hotel Timmendorfer Strand | ||
Strandallee 136 -140, 23669 Timmendorfer Strand
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Vollpensionspauschale, mit Übernachtung (VP)
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238,04 €
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Tagungspauschale mit Abendessen, ohne Übernachtung (TPAE)
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116,92 €
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Tagungspauschale ohne Abendessen, ohne Übernachtung (TP)
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84,05 €
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pro Person und Nacht zzgl. MwSt.
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Diese Veranstaltung erfüllt die vollen 24 Unterrichtsstunden, die Sie für die Beantragung der Rezertifizierung für die Fachkraft für Datenschutz (DEKRA) benötigen. Sie müssen die Veranstaltung spätestens 3 Jahre nach der Zertifizierung zur Fachkraft für Datenschutz (DEKRA) besucht haben und bei der DEKRA beantragen.
PDF Download
§ 54 Abs. 1 i.V.m. § 46 Abs. 1 BPersVG bzw. das entsprechende LPersVG
Zu empfehlen für
- Betriebsratsmitglieder
- Personalratsmitglieder
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