Arbeitszeitrecht – Die gesetzlichen Grundlagen

Rechtliche Rahmenbedingungen und Mitbestimmung als Betriebsrat und Personalrat

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) bildet den gesetzlichen Rahmen für die Arbeitszeitgestaltung und regelt u. a. die maximale Länge der Arbeitszeit, Pausen und Ruhezeiten sowie die Zulässigkeit von Nacht- und Sonntagsarbeit und den Umgang mit Überstunden. Die Kenntnis der Vorgaben des ArbZG ist unerlässlich für den Betriebsrat, da das Gesetz den Rahmen für die Wahrnehmung des Mitbestimmungsrechtes bei Dienstzeiten vorgibt. Im Seminar „Arbeitszeitrecht – Die gesetzlichen Grundlagen“ lernen die Teilnehmer Möglichkeiten und Grenzen des ArbZG für die Gestaltung von Arbeitszeiten kennen. Zudem erfahren sie, wie Umkleidezeiten, Dienstreisen, Bereitschaftsdienst usw. arbeitszeitrechtlich zu bewerten sind und werden bei den anstehenden gesetzlichen Neuregelungen zur Arbeitszeiterfassung auf den neuesten Stand gebracht.

Was ist Arbeitszeit?

  • Betriebsratstätigkeit als Arbeitszeit?
  • Rüst-, Umkleide-, Fahrt-, Wegezeit als vergütungspflichtige Arbeitszeit?
  • Arbeitsbereitschaft, Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft
  • Ständige Erreichbarkeit
  • Betriebsversammlung
  • Dienstreise

Höchstdauer der werktäglichen Arbeitszeit

  • Der 8-Stunden-Tag!?
  • Unter welchen Voraussetzungen sind Arbeitszeitverlängerungen möglich?
  • Besonderheiten für Nacht- und Schichtarbeit
  • Abweichungen in Notfällen
  • Spezialregelungen für Mütter, Schwerbehinderte, Jugendliche, Kraftfahrer

Überstunden, Mehrarbeit und Arbeitsmangel

  • Verpflichtung zu Überstunden? Verfall von Zeitguthaben?
  • Sind Überstunden mit dem Gehalt abgegolten?
  • Überstundenvergütung bei Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz
  • Aktuelles zur Arbeitszeiterfassung
  • Arbeit auf Abruf, Kurzarbeit/Besonderheiten in der Probezeit?

Pausen und Ruhezeiten

  • Müssen Pausen im Voraus feststehen?
  • Rechtsfolgen, wenn gegen Pausenregelungen verstoßen wird
  • Neues zu Raucherpausen
  • Spezialregelungen für Mütter, Schwerbehinderte, Jugendliche, Kraftfahrer
  • Dauer und Lagen von Pausen und Ruhezeiten
  • Folgen der Unterbrechung der Ruhezeit durch Arbeitseinsatz
  • Was darf der Betriebsrat bei Pausen und Ruhezeiten mitbestimmen?

Sonn- und Feiertagsbeschäftigung

  • Ausnahmen vom Verbot der Sonn- und Feiertagsbeschäftigung
  • Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung

Umgang mit Arbeitszeitverstößen

  • Mitbestimmung, Überwachung und Rechtsdurchsetzung durch den Betriebsrat
  • Handlungsmöglichkeiten der Arbeitnehmer
  • Whistleblowing

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

  • Gesetzliche Rahmenbedingungen für Arbeitszeitregelungen
  • Höchstdauer der Arbeitszeit und Abweichungen
  • Betriebsratswissen zu Überstunden, Mehrarbeit und Arbeitsmangel
  • Welche Ruhezeiten und Pausen eingehalten werden müssen
  • Umgang des Betriebsrats mit Arbeitszeitverstößen
401 Arbeitszeitrecht Gesetzliche Grundlagen Pb

Seminarfakten

Mo. 15:00 – Fr. 12:30 Uhr
max. Teilnehmer: ca. 18
§ 37 Abs. 6 BetrVG
§ 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX
§ 54 Abs. 1 i.V.m. § 46 Abs. 1 BPersVG bzw. das entsprechende LPersVG

Zu den Terminen
mit Kollegenrabatt ab 1549,- €
1. Teilnehmer
1649,- €
2. Teilnehmer
1599,- €
Weitere Teilnehmer
1549,- €
Seminargebühren zzgl. Hotelkosten und MwSt.
Weitere Teilnehmer können im Warenkorb hinzugefügt werden

Zu empfehlen für

  • Betriebsratsmitglieder
  • Vertrauensperson der Schwerbehinderten und ihre Stellvertreter
  • Personalratsmitglieder

Formulare & Musterschreiben

Unverbindliche Reservierung
Verbindliche Seminaranmeldung
Ordnungsgemäße Ladung zur Betriebsratssitzung
Betriebsratsbeschluss zur Schulungsteilnahme
Mitteilung an die Geschäftsleitung zur Schulungsteilnahme
Personalräte – Unverbindliche-Seminarreservierung
Personalräte – Seminaranmeldung
Ordnungsgemäße-Ladung zur Personalratssitzung
Personalrats-Beschluss zur Schulungsteilnahme
Mitteilung an die Dienststellenleitung zur Schulungsteilnahme

Termine 2026

Datum

Ort

Kennung

September

Oktober

  • 12.10. - 16.10.2026

    Travemünde / Ostsee

    4222/2026

    Maritim Strandhotel Travemünde

    Behindertenfreundlich
    Zentrumsnähe
    Sportangebot
    Wellnessangebot

    Direkt am Meer liegt das Maritim Strandhotel Travemünde. Bei einem Abendessen im hauseigenen Ostseerestaurant genießen Sie die Aussicht über das Wasser. Sie übernachten in einem der 240 Zimmer und Suiten mit Blick auf die Travemündung oder die Lübecker Bucht. Die Zimmer sind modern und mit großem Fenster ausgestattet. In einem der großzügigen Tagungsräume findet Ihr aas Seminar statt. Die Veranstaltungsräume sind mit modernster Technik, wie elektronischen Leinwänden, Licht- und Tontechnik sowie Beschallungsanlage ausgestattet. Nicht nur der Strand vor der Tür gilt als Highlight des Hotels, auch die Küstennatur und die Fährfahrten nach Priwall. Auf den drei ausschweifenden Promenaden laden Restaurants und Cafés nach dem Seminar zum verweilen ein. Sehenswert und in kurzer Zeit erreichbar sind ebenso der alte Leuchtturm, der Fischerhafen und die Altstadt. Entspannen können Sie im über 1000m2 großen Spabereich des Hotels.

November

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    T 0209 / 165 85 - 0
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