Arbeitszeitrecht – die gesetzlichen Grundlagen
Rechtliche Rahmenbedingungen und Mitbestimmung als Betriebsrat und Personalrat
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) bildet den gesetzlichen Rahmen für die Arbeitszeitgestaltung und regelt u. a. die maximale Länge der Arbeitszeit, Pausen und Ruhezeiten sowie die Zulässigkeit von Nacht- und Sonntagsarbeit und den Umgang mit Überstunden. Die Kenntnis der Vorgaben des ArbZG ist unerlässlich für den Betriebsrat, da das Gesetz den Rahmen für die Wahrnehmung des Mitbestimmungsrechtes bei Dienstzeiten vorgibt. Im Seminar „Arbeitszeitrecht – Die gesetzlichen Grundlagen“ lernen die Teilnehmer Möglichkeiten und Grenzen des ArbZG für die Gestaltung von Arbeitszeiten kennen. Zudem erfahren sie, wie Umkleidezeiten, Dienstreisen, Bereitschaftsdienst usw. arbeitszeitrechtlich zu bewerten sind und werden bei den anstehenden gesetzlichen Neuregelungen zur Arbeitszeiterfassung auf den neuesten Stand gebracht.
Was ist Arbeitszeit?
- Betriebsratstätigkeit als Arbeitszeit?
- Rüst-, Umkleide-, Fahrt-, Wegezeit als vergütungspflichtige Arbeitszeit?
- Arbeitsbereitschaft, Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft
- Ständige Erreichbarkeit
- Betriebsversammlung
- Dienstreise
Höchstdauer der werktäglichen Arbeitszeit
- Der 8-Stunden-Tag
- Unter welchen Voraussetzungen sind Arbeitszeitverlängerungen möglich?
- Besonderheiten für Nacht- und Schichtarbeit
- Abweichungen in Notfällen
- Spezialregelungen für Mütter, Schwerbehinderte, Jugendliche, Kraftfahrer
Überstunden, Mehrarbeit und Arbeitsmangel
- Verpflichtung zu Überstunden? Verfall von Zeitguthaben?
- Sind Überstunden mit dem Gehalt abgegolten?
- Überstundenvergütung bei Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz
- Aktuelles zur Arbeitszeiterfassung
- Arbeit auf Abruf, Kurzarbeit/Besonderheiten in der Probezeit?
Pausen und Ruhezeiten
- Müssen Pausen im Voraus feststehen?
- Rechtsfolgen, wenn gegen Pausenregelungen verstoßen wird
- Neues zu Raucherpausen
- Spezialregelungen für Mütter, Schwerbehinderte, Jugendliche, Kraftfahrer
- Dauer und Lagen von Pausen und Ruhezeiten
- Folgen der Unterbrechung der Ruhezeit durch Arbeitseinsatz
- Was darf der Betriebsrat bei Pausen und Ruhezeiten mitbestimmen?
Sonn- und Feiertagsbeschäftigung
- Ausnahmen vom Verbot der Sonn- und Feiertagsbeschäftigung
- Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung
Umgang mit Arbeitszeitverstößen
- Mitbestimmung, Überwachung und Rechtsdurchsetzung durch den Betriebsrat
- Handlungsmöglichkeiten der Arbeitnehmer
- Whistleblowing
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
- Gesetzliche Rahmenbedingungen für Arbeitszeitregelungen
- Höchstdauer der Arbeitszeit und Abweichungen
- Betriebsratswissen zu Überstunden, Mehrarbeit und Arbeitsmangel
- Welche Ruhezeiten und Pausen eingehalten werden müssen
- Umgang des Betriebsrats mit Arbeitszeitverstößen

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) bildet den gesetzlichen Rahmen für die Arbeitszeitgestaltung und regelt u. a. die maximale Länge der Arbeitszeit, Pausen und Ruhezeiten sowie die Zulässigkeit von Nacht- und Sonntagsarbeit und den Umgang mit Überstunden. Die Kenntnis der Vorgaben des ArbZG ist unerlässlich für den Betriebsrat, da das Gesetz den Rahmen für die Wahrnehmung des Mitbestimmungsrechtes bei Dienstzeiten vorgibt. Im Seminar „Arbeitszeitrecht – Die gesetzlichen Grundlagen“ lernen die Teilnehmer Möglichkeiten und Grenzen des ArbZG für die Gestaltung von Arbeitszeiten kennen. Zudem erfahren sie, wie Umkleidezeiten, Dienstreisen, Bereitschaftsdienst usw. arbeitszeitrechtlich zu bewerten sind und werden bei den anstehenden gesetzlichen Neuregelungen zur Arbeitszeiterfassung auf den neuesten Stand gebracht.
Was ist Arbeitszeit?
- Betriebsratstätigkeit als Arbeitszeit?
- Rüst-, Umkleide-, Fahrt-, Wegezeit als vergütungspflichtige Arbeitszeit?
- Arbeitsbereitschaft, Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft
- Ständige Erreichbarkeit
- Betriebsversammlung
- Dienstreise
Höchstdauer der werktäglichen Arbeitszeit
- Der 8-Stunden-Tag
- Unter welchen Voraussetzungen sind Arbeitszeitverlängerungen möglich?
- Besonderheiten für Nacht- und Schichtarbeit
- Abweichungen in Notfällen
- Spezialregelungen für Mütter, Schwerbehinderte, Jugendliche, Kraftfahrer
Überstunden, Mehrarbeit und Arbeitsmangel
- Verpflichtung zu Überstunden? Verfall von Zeitguthaben?
- Sind Überstunden mit dem Gehalt abgegolten?
- Überstundenvergütung bei Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz
- Aktuelles zur Arbeitszeiterfassung
- Arbeit auf Abruf, Kurzarbeit/Besonderheiten in der Probezeit?
Pausen und Ruhezeiten
- Müssen Pausen im Voraus feststehen?
- Rechtsfolgen, wenn gegen Pausenregelungen verstoßen wird
- Neues zu Raucherpausen
- Spezialregelungen für Mütter, Schwerbehinderte, Jugendliche, Kraftfahrer
- Dauer und Lagen von Pausen und Ruhezeiten
- Folgen der Unterbrechung der Ruhezeit durch Arbeitseinsatz
- Was darf der Betriebsrat bei Pausen und Ruhezeiten mitbestimmen?
Sonn- und Feiertagsbeschäftigung
- Ausnahmen vom Verbot der Sonn- und Feiertagsbeschäftigung
- Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung
Umgang mit Arbeitszeitverstößen
- Mitbestimmung, Überwachung und Rechtsdurchsetzung durch den Betriebsrat
- Handlungsmöglichkeiten der Arbeitnehmer
- Whistleblowing
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
- Gesetzliche Rahmenbedingungen für Arbeitszeitregelungen
- Höchstdauer der Arbeitszeit und Abweichungen
- Betriebsratswissen zu Überstunden, Mehrarbeit und Arbeitsmangel
- Welche Ruhezeiten und Pausen eingehalten werden müssen
- Umgang des Betriebsrats mit Arbeitszeitverstößen
Verfügbarkeit
mit Kollegenrabatt | ab 1490,- € | |
1. Teilnehmer
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1590,- €
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2. Teilnehmer
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1540,- €
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Weitere Teilnehmer
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1490,- €
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Seminargebühren zzgl. Hotelkosten und MwSt. | ||
Weitere Teilnehmer können im Warenkorb hinzugefügt werden |
Hotel RIU Plaza Berlin | ||
Martin-Luther-Straße 1, 10777 Berlin
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Vollpensionspauschale, mit Übernachtung (VP)
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242,67 €
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Tagungspauschale mit Abendessen, ohne Übernachtung (TPAE)
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146,22 €
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Tagungspauschale ohne Abendessen, ohne Übernachtung (TP)
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100,00 €
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pro Person und Nacht zzgl. MwSt.
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§ 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX
§ 54 Abs. 1 i.V.m. § 46 Abs. 1 BPersVG bzw. das entsprechende LPersVG
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- Personalratsmitglieder
- Vertrauensperson der Schwerbehinderten und ihre Stellvertreter
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