Arbeitszeitrecht – Die gesetzlichen Grundlagen

Die Voraussetzungen für die Arbeitszeiten im Betrieb

Kennung
4815/2024
Dauer
Montag bis Freitag
Standort
Berlin
Teilnehmer
Max. ca. 18 Teilnehmer

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) bildet den gesetzlichen Rahmen für die Arbeitszeitgestaltung und regelt u. a. die maximale Länge der Arbeitszeit, Pausen und Ruhezeiten sowie die Zulässigkeit von Nacht- und Sonntagsarbeit und den Umgang mit Überstunden. Die Kenntnis der Vorgaben des ArbZG ist unerlässlich für den Betriebsrat, da das Gesetz den Rahmen für die Wahrnehmung des Mitbestimmungsrechtes bei Dienstzeiten vorgibt. Im Seminar „Arbeitszeitrecht – Die gesetzlichen Grundlagen“ lernen die Teilnehmer Möglichkeiten und Grenzen des ArbZG für die Gestaltung von Arbeitszeiten kennen. Zudem erfahren sie, wie Umkleidezeiten, Dienstreisen, Bereitschaftsdienst usw. arbeitszeitrechtlich zu bewerten sind und werden bei den anstehenden gesetzlichen Neuregelungen zur Arbeitszeiterfassung auf den neuesten Stand gebracht.

Was ist Arbeitszeit?

  • Betriebsratstätigkeit als Arbeitszeit?
  • Rüst- und Umkleidezeit als vergütungspflichtige Arbeitszeit?
  • Fahrzeit und sonstige Wegezeit als vergütungspflichtige Arbeitszeit?
  • Arbeitsbereitschaft, Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft
  • Ständige Erreichbarkeit
  • Betriebsversammlung
  • Dienstreise

Höchstdauer der werktäglichen Arbeitszeit

  • Der 8-Stunden-Tag
  • Unter welchen Voraussetzungen sind Arbeitszeitverlängerungen möglich?
  • Besonderheiten für Nacht- und Schichtarbeit
  • Abweichungen in Notfällen
  • Spezialregelungen für Mütter, Schwerbehinderte, Jugendliche und Kraftfahrer

Überstunden, Mehrarbeit und Arbeitsmangel

  • Verpflichtung zu Überstunden?
  • Sind Überstunden mit dem Gehalt abgegolten?
  • Überstundenvergütung bei Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz
  • Aktuelles zur Arbeitszeiterfassung
  • Arbeit nach Arbeitsanfall und betrieblichen Erfordernissen?
  • Kurzarbeit, Besonderheiten in der Probezeit?
  • Verfall von Zeitguthaben?
  • Mitbestimmung des Betriebsrats

Pausen und Ruhezeiten

  • Was ist eine Pause?
  • Müssen Pausen im Voraus feststehen?
  • Rechtsfolgen, wenn gegen Pausenregelungen verstoßen wird
  • Neues zu Raucherpausen
  • Spezialregelungen für Mütter, Schwerbehinderte, Jugendliche und Kraftfahrer
  • Begriff der Ruhezeit
  • Dauer und Lagen
  • Folgen der Unterbrechung der Ruhezeit durch Arbeitseinsatz
  • Was darf der Betriebsrat bei Pausen und Ruhezeiten mitbestimmen?

Sonn- und Feiertagsbeschäftigung

  • Ausnahmen vom Verbot der Sonn- und Feiertagsbeschäftigung

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

  • Gesetzliche Rahmenbedingungen für Arbeitszeitregelungen
  • Höchstdauer der Arbeitszeit und Abweichungen
  • Betriebsratswissen zu Überstunden, Mehrarbeit und Arbeitsmangel
  • Welche Ruhezeiten und Pausen eingehalten werden müssen
  • Umgang des Betriebsrats mit Arbeitszeitverstößen
  • Aktuelle Praxisentwicklungen im Bereich der Arbeitszeit
401 Arbeitszeitrecht Gesetzliche Grundlagen Pb Seminar
Kennung
4815/2024
Dauer
Montag bis Freitag
Standort
Berlin
Teilnehmer
Max. ca. 18 Teilnehmer
Beginn
Mo. 25.11.2024
15:00
Ende
Fr. 29.11.2024
12:30

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) bildet den gesetzlichen Rahmen für die Arbeitszeitgestaltung und regelt u. a. die maximale Länge der Arbeitszeit, Pausen und Ruhezeiten sowie die Zulässigkeit von Nacht- und Sonntagsarbeit und den Umgang mit Überstunden. Die Kenntnis der Vorgaben des ArbZG ist unerlässlich für den Betriebsrat, da das Gesetz den Rahmen für die Wahrnehmung des Mitbestimmungsrechtes bei Dienstzeiten vorgibt. Im Seminar „Arbeitszeitrecht – Die gesetzlichen Grundlagen“ lernen die Teilnehmer Möglichkeiten und Grenzen des ArbZG für die Gestaltung von Arbeitszeiten kennen. Zudem erfahren sie, wie Umkleidezeiten, Dienstreisen, Bereitschaftsdienst usw. arbeitszeitrechtlich zu bewerten sind und werden bei den anstehenden gesetzlichen Neuregelungen zur Arbeitszeiterfassung auf den neuesten Stand gebracht.

Was ist Arbeitszeit?

  • Betriebsratstätigkeit als Arbeitszeit?
  • Rüst- und Umkleidezeit als vergütungspflichtige Arbeitszeit?
  • Fahrzeit und sonstige Wegezeit als vergütungspflichtige Arbeitszeit?
  • Arbeitsbereitschaft, Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft
  • Ständige Erreichbarkeit
  • Betriebsversammlung
  • Dienstreise

Höchstdauer der werktäglichen Arbeitszeit

  • Der 8-Stunden-Tag
  • Unter welchen Voraussetzungen sind Arbeitszeitverlängerungen möglich?
  • Besonderheiten für Nacht- und Schichtarbeit
  • Abweichungen in Notfällen
  • Spezialregelungen für Mütter, Schwerbehinderte, Jugendliche und Kraftfahrer

Überstunden, Mehrarbeit und Arbeitsmangel

  • Verpflichtung zu Überstunden?
  • Sind Überstunden mit dem Gehalt abgegolten?
  • Überstundenvergütung bei Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz
  • Aktuelles zur Arbeitszeiterfassung
  • Arbeit nach Arbeitsanfall und betrieblichen Erfordernissen?
  • Kurzarbeit, Besonderheiten in der Probezeit?
  • Verfall von Zeitguthaben?
  • Mitbestimmung des Betriebsrats

Pausen und Ruhezeiten

  • Was ist eine Pause?
  • Müssen Pausen im Voraus feststehen?
  • Rechtsfolgen, wenn gegen Pausenregelungen verstoßen wird
  • Neues zu Raucherpausen
  • Spezialregelungen für Mütter, Schwerbehinderte, Jugendliche und Kraftfahrer
  • Begriff der Ruhezeit
  • Dauer und Lagen
  • Folgen der Unterbrechung der Ruhezeit durch Arbeitseinsatz
  • Was darf der Betriebsrat bei Pausen und Ruhezeiten mitbestimmen?

Sonn- und Feiertagsbeschäftigung

  • Ausnahmen vom Verbot der Sonn- und Feiertagsbeschäftigung

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

  • Gesetzliche Rahmenbedingungen für Arbeitszeitregelungen
  • Höchstdauer der Arbeitszeit und Abweichungen
  • Betriebsratswissen zu Überstunden, Mehrarbeit und Arbeitsmangel
  • Welche Ruhezeiten und Pausen eingehalten werden müssen
  • Umgang des Betriebsrats mit Arbeitszeitverstößen
  • Aktuelle Praxisentwicklungen im Bereich der Arbeitszeit
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Tagungspauschale mit Abendessen, ohne Übernachtung (TPAE) 109,99 €
Tagungspauschale ohne Abendessen, ohne Übernachtung (TP) 85,55 €
pro Person und Nacht zzgl. MwSt. Hotelinfos § Anspruchsgrundlage § 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX,
§ 54 Abs. 1 i.V.m. § 46 Abs. 1 BPersVG bzw. das entsprechende LPersVG

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