Betriebliches Eingliederungsmanagement – Teil 1 (BEM 1)

Rechtliche Grundlagen und Mitbestimmungsrechte

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Sind Beschäftigte innerhalb von 12 Monaten länger als 6 Wochen am Stück oder wiederholt arbeitsunfähig erkrankt, muss der Arbeitgeber ein BEM anbieten. Ziel des BEM ist es, Maßnahmen zu vereinbaren, wie die bestehende Arbeitsunfähigkeit überwunden, neuer Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und damit der Arbeitsplatz erhalten werden kann. Um den Zielen des BEM gerecht zu werden, hat der Gesetzgeber dem Betriebsrat und der SBV eine aktive Rolle in dem Verfahren zugedacht. Im Seminar „Betriebliches Eingliederungsmanagement – Teil 1“ erhalten die Teilnehmer einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen und die aktuelle Rechtsprechung zum BEM und erfahren, welche Ziele und Abläufe bei einem BEM-Prozess maßgeblich sind.

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

Nach erfolgreicher Teilnahme verfügen Sie über folgende Kompetenzen:

  • Bedeutung des BEM für die Arbeitnehmer, den Betriebsrat und das Unternehmen
  • Rechtliche Grundlagen des BEM: SGB IX und Datenschutzrecht
  • Ablauf des BEM-Verfahrens
  • Die Rolle des Betriebsrats bei der Umsetzung eines BEM
  • Eckpunkte einer Betriebsvereinbarung

Themenplan

Voraussetzungen und rechtliche Einbettung in das SGB IX

  • Ziel und Inhalt des betrieblichen Eingliederungsmanagements
  • BEM als Baustein der Gesundheitsförderung und Mitarbeiterzufriedenheit
  • Zielgruppe und geschützter Personenkreis
  • Die Jahresfrist und der Sechs-Wochen-Zeitraum
  • Pflichten des Arbeitgebers beim BEM
  • Abgrenzung zu Krankenrückkehrgesprächen
  • Folgen der Nichteinführung eines BEM

Ablauf des betrieblichen Eingliederungsmanagements

  • Wer ist beteiligt?
  • Recht des Betroffenen auf Hinzuziehung einer Vertrauensperson eigener Wahl
  • Bildung eines BEM-Teams
  • Aufgaben, Rechte und Pflichten des BEM-Teams
  • So könnte das BEM-Team arbeiten
  • Ablauf des BEM-Verfahrens
  • Die Vorgehensweise bei der Umsetzung des BEM

Datenschutzrechtliche Grundlagen

  • Überblick über die Regelungen des Datenschutzes
  • Bundesdatenschutzgesetz und EU-Datenschutz-Grundverordnung
  • Dokumentation des BEM in der BEM-Akte
  • Umgang mit Gesundheitsdaten der Arbeitnehmer

Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

  • § 87 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 6, Nr. 7 BetrVG als Grundlage der Mitbestimmung
  • Einschränkung des Mitbestimmungsrechts durch gesetzliche Regelungen
  • Umsetzung des Mitbestimmungsrechts durch Betriebsvereinbarung

Betriebsvereinbarung „BEM“

  • Was kann der Betriebsrat verlangen, was nicht?
  • Inhalt einer Betriebsvereinbarung

Überblick über die aktuelle Rechtsprechung zum BEM

501 BEM 1 Pb

Nächste Termine

15.06. - 19.06.2026
Boppard am Rhein

13.07. - 17.07.2026
Boltenhagen

10.08. - 14.08.2026
Köln
4 weitere Termine

Seminarfakten

Mo. 15:00 – Fr. 12:30 Uhr
max. Teilnehmer: ca. 18
§ 37 Abs. 6 BetrVG
§ 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX
§ 54 Abs. 1 i.V.m. § 46 Abs. 1 BPersVG bzw. das entsprechende LPersVG

mit Kollegenrabatt ab 1549,- €
1. Teilnehmer
1649,- €
2. Teilnehmer
1599,- €
Weitere Teilnehmer
1549,- €
Seminargebühren zzgl. Hotelkosten und MwSt.
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Zu empfehlen für

  • Betriebsratsmitglieder
  • Vertrauensperson der Schwerbehinderten und ihre Stellvertreter
  • Personalratsmitglieder

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