Betriebliches Eingliederungsmanagement – Teil 1 (BEM 1)
Rechtliche Grundlagen
Sind Beschäftigte innerhalb von 12 Monaten länger als 6 Wochen am Stück oder wiederholt arbeitsunfähig erkrankt, muss der Arbeitgeber ein BEM anbieten. Ziel des BEM ist es, Maßnahmen zu vereinbaren, wie die bestehende Arbeitsunfähigkeit überwunden, neuer Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und damit der Arbeitsplatz erhalten werden kann. Um den Zielen des BEM gerecht zu werden, hat der Gesetzgeber dem Betriebsrat und der SBV eine aktive Rolle in dem Verfahren zugedacht. Im Seminar „Betriebliches Eingliederungsmanagement – Teil 1“ erhalten die Teilnehmer einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen und die aktuelle Rechtsprechung zum BEM und erfahren, welche Ziele und Abläufe bei einem BEM-Prozess maßgeblich sind.
Voraussetzungen und rechtliche Einbettung in das SGB IX
- Ziel und Inhalt des betrieblichen Eingliederungsmanagements
- BEM als Baustein der Gesundheitsförderung und Mitarbeiterzufriedenheit
- Zielgruppe und geschützter Personenkreis
- Die Jahresfrist und der Sechs-Wochen-Zeitraum
- Pflichten des Arbeitgebers beim BEM
- Abgrenzung zu Krankenrückkehrgesprächen
- Folgen der Nichteinführung eines BEM
Ablauf des betrieblichen Eingliederungsmanagements
- Wer ist beteiligt?
- Recht des Betroffenen auf Hinzuziehung einer Vertrauensperson eigener Wahl
- Bildung eines BEM-Teams
- Aufgaben, Rechte und Pflichten des BEM-Teams
- So könnte das BEM-Team arbeiten
- Ablauf des BEM-Verfahrens
- Die Vorgehensweise bei der Umsetzung des BEM
Datenschutzrechtliche Grundlagen
- Überblick über die Regelungen des Datenschutzes
- Bundesdatenschutzgesetz und EU-Datenschutz-Grundverordnung
- Dokumentation des BEM in der BEM-Akte
- Umgang mit Gesundheitsdaten der Arbeitnehmer
Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
- § 87 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 6, Nr. 7 BetrVG als Grundlage der Mitbestimmung
- Einschränkung des Mitbestimmungsrechts durch gesetzliche Regelungen
- Umsetzung des Mitbestimmungsrechts durch Betriebsvereinbarung
Betriebsvereinbarung „BEM“
- Was kann der Betriebsrat verlangen, was nicht?
- Inhalt einer Betriebsvereinbarung
Überblick über die aktuelle Rechtsprechung zum BEM
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
- Bedeutung des BEM für die Arbeitnehmer, den Betriebsrat und das Unternehmen
- Rechtliche Grundlagen des BEM: SGB IX und Datenschutzrecht
- Ablauf des BEM-Verfahrens
- Die Rolle des Betriebsrats bei der Umsetzung eines BEM
- Eckpunkte einer Betriebsvereinbarung

Sind Beschäftigte innerhalb von 12 Monaten länger als 6 Wochen am Stück oder wiederholt arbeitsunfähig erkrankt, muss der Arbeitgeber ein BEM anbieten. Ziel des BEM ist es, Maßnahmen zu vereinbaren, wie die bestehende Arbeitsunfähigkeit überwunden, neuer Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und damit der Arbeitsplatz erhalten werden kann. Um den Zielen des BEM gerecht zu werden, hat der Gesetzgeber dem Betriebsrat und der SBV eine aktive Rolle in dem Verfahren zugedacht. Im Seminar „Betriebliches Eingliederungsmanagement – Teil 1“ erhalten die Teilnehmer einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen und die aktuelle Rechtsprechung zum BEM und erfahren, welche Ziele und Abläufe bei einem BEM-Prozess maßgeblich sind.
Voraussetzungen und rechtliche Einbettung in das SGB IX
- Ziel und Inhalt des betrieblichen Eingliederungsmanagements
- BEM als Baustein der Gesundheitsförderung und Mitarbeiterzufriedenheit
- Zielgruppe und geschützter Personenkreis
- Die Jahresfrist und der Sechs-Wochen-Zeitraum
- Pflichten des Arbeitgebers beim BEM
- Abgrenzung zu Krankenrückkehrgesprächen
- Folgen der Nichteinführung eines BEM
Ablauf des betrieblichen Eingliederungsmanagements
- Wer ist beteiligt?
- Recht des Betroffenen auf Hinzuziehung einer Vertrauensperson eigener Wahl
- Bildung eines BEM-Teams
- Aufgaben, Rechte und Pflichten des BEM-Teams
- So könnte das BEM-Team arbeiten
- Ablauf des BEM-Verfahrens
- Die Vorgehensweise bei der Umsetzung des BEM
Datenschutzrechtliche Grundlagen
- Überblick über die Regelungen des Datenschutzes
- Bundesdatenschutzgesetz und EU-Datenschutz-Grundverordnung
- Dokumentation des BEM in der BEM-Akte
- Umgang mit Gesundheitsdaten der Arbeitnehmer
Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
- § 87 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 6, Nr. 7 BetrVG als Grundlage der Mitbestimmung
- Einschränkung des Mitbestimmungsrechts durch gesetzliche Regelungen
- Umsetzung des Mitbestimmungsrechts durch Betriebsvereinbarung
Betriebsvereinbarung „BEM“
- Was kann der Betriebsrat verlangen, was nicht?
- Inhalt einer Betriebsvereinbarung
Überblick über die aktuelle Rechtsprechung zum BEM
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
- Bedeutung des BEM für die Arbeitnehmer, den Betriebsrat und das Unternehmen
- Rechtliche Grundlagen des BEM: SGB IX und Datenschutzrecht
- Ablauf des BEM-Verfahrens
- Die Rolle des Betriebsrats bei der Umsetzung eines BEM
- Eckpunkte einer Betriebsvereinbarung
Verfügbarkeit
mit Kollegenrabatt | ab 1490,- € | |
1. Teilnehmer
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1590,- €
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2. Teilnehmer
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1540,- €
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Weitere Teilnehmer
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1490,- €
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Seminargebühren zzgl. Hotelkosten und MwSt. | ||
Weitere Teilnehmer können im Warenkorb hinzugefügt werden |
SORAT Insel-Hotel Regensburg | ||
Müllerstraße 7, 93059 Regensburg
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Vollpensionspauschale, mit Übernachtung (VP)
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238,39 €
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Tagungspauschale mit Abendessen, ohne Übernachtung (TPAE)
|
114,33 €
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Tagungspauschale ohne Abendessen, ohne Übernachtung (TP)
|
85,38 €
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pro Person und Nacht zzgl. MwSt.
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§ 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX
§ 54 Abs. 1 i.V.m. § 46 Abs. 1 BPersVG bzw. das entsprechende LPersVG
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- Personalratsmitglieder
- Vertrauensperson der Schwerbehinderten und ihre Stellvertreter
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