Betriebliches Eingliederungsmanagement – Teil 1 (BEM 1)

Rechtliche Grundlagen

Kennung
5017/2024
Dauer
Montag bis Freitag
Standort
Münster
Teilnehmer
Max. ca. 18 Teilnehmer

Sind Beschäftigte innerhalb von 12 Monaten länger als 6 Wochen am Stück oder wiederholt arbeitsunfähig erkrankt, muss der Arbeitgeber ein BEM anbieten. Ziel des BEM ist es, Maßnahmen zu vereinbaren, wie die bestehende Arbeitsunfähigkeit überwunden, neuer Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und damit der Arbeitsplatz erhalten werden kann. Um den Zielen des BEM gerecht zu werden, hat der Gesetzgeber dem Betriebsrat und der SBV eine aktive Rolle in dem Verfahren zugedacht. Im Seminar „Betriebliches Eingliederungsmanagement – Teil 1“ erhalten die Teilnehmer einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen und die aktuelle Rechtsprechung zum BEM und erfahren, welche Ziele und Abläufe bei einem BEM-Prozess maßgeblich sind.

Voraussetzungen und rechtliche Einbettung in das SGB IX

  • Ziel und Inhalt des betrieblichen Eingliederungsmanagements
  • BEM als Baustein der Gesundheitsförderung und Mitarbeiterzufriedenheit
  • Zielgruppe und geschützter Personenkreis
  • Die Jahresfrist und der Sechs-Wochen-Zeitraum
  • Pflichten des Arbeitgebers beim BEM
  • Abgrenzung zu Krankenrückkehrgesprächen
  • Folgen der Nichteinführung eines BEM

Ablauf des betrieblichen Eingliederungsmanagements

  • Wer ist beteiligt?
  • Recht des Betroffenen auf Hinzuziehung einer Vertrauensperson eigener Wahl
  • Bildung eines BEM-Teams
  • Aufgaben, Rechte und Pflichten des BEM-Teams
  • So könnte das BEM-Team arbeiten
  • Ablauf des BEM-Verfahrens
  • Die Vorgehensweise bei der Umsetzung des BEM

Datenschutzrechtliche Grundlagen

  • Überblick über die Regelungen des Datenschutzes
  • Bundesdatenschutzgesetz und EU-Datenschutz-Grundverordnung
  • Dokumentation des BEM in der BEM-Akte
  • Umgang mit Gesundheitsdaten der Arbeitnehmer

Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

  • § 87 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 6, Nr. 7 BetrVG als Grundlage der Mitbestimmung
  • Einschränkung des Mitbestimmungsrechts durch gesetzliche Regelungen
  • Umsetzung des Mitbestimmungsrechts durch Betriebsvereinbarung

Betriebsvereinbarung „BEM“

  • Was kann der Betriebsrat verlangen, was nicht?
  • Inhalt einer Betriebsvereinbarung

Überblick über die aktuelle Rechtsprechung zum BEM

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

  • Bedeutung des BEM für die Arbeitnehmer, den Betriebsrat und das Unternehmen
  • Rechtliche Grundlagen des BEM: SGB IX und Datenschutzrecht
  • Die Rolle des Betriebsrats bei der Umsetzung eines BEM
  • Eckpunkte einer Betriebsvereinbarung
501 BEM 1 Pb Seminar
Kennung
5017/2024
Dauer
Montag bis Freitag
Standort
Münster
Teilnehmer
Max. ca. 18 Teilnehmer
Beginn
Mo. 09.12.2024
15:00
Ende
Fr. 13.12.2024
12:30

Sind Beschäftigte innerhalb von 12 Monaten länger als 6 Wochen am Stück oder wiederholt arbeitsunfähig erkrankt, muss der Arbeitgeber ein BEM anbieten. Ziel des BEM ist es, Maßnahmen zu vereinbaren, wie die bestehende Arbeitsunfähigkeit überwunden, neuer Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und damit der Arbeitsplatz erhalten werden kann. Um den Zielen des BEM gerecht zu werden, hat der Gesetzgeber dem Betriebsrat und der SBV eine aktive Rolle in dem Verfahren zugedacht. Im Seminar „Betriebliches Eingliederungsmanagement – Teil 1“ erhalten die Teilnehmer einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen und die aktuelle Rechtsprechung zum BEM und erfahren, welche Ziele und Abläufe bei einem BEM-Prozess maßgeblich sind.

Voraussetzungen und rechtliche Einbettung in das SGB IX

  • Ziel und Inhalt des betrieblichen Eingliederungsmanagements
  • BEM als Baustein der Gesundheitsförderung und Mitarbeiterzufriedenheit
  • Zielgruppe und geschützter Personenkreis
  • Die Jahresfrist und der Sechs-Wochen-Zeitraum
  • Pflichten des Arbeitgebers beim BEM
  • Abgrenzung zu Krankenrückkehrgesprächen
  • Folgen der Nichteinführung eines BEM

Ablauf des betrieblichen Eingliederungsmanagements

  • Wer ist beteiligt?
  • Recht des Betroffenen auf Hinzuziehung einer Vertrauensperson eigener Wahl
  • Bildung eines BEM-Teams
  • Aufgaben, Rechte und Pflichten des BEM-Teams
  • So könnte das BEM-Team arbeiten
  • Ablauf des BEM-Verfahrens
  • Die Vorgehensweise bei der Umsetzung des BEM

Datenschutzrechtliche Grundlagen

  • Überblick über die Regelungen des Datenschutzes
  • Bundesdatenschutzgesetz und EU-Datenschutz-Grundverordnung
  • Dokumentation des BEM in der BEM-Akte
  • Umgang mit Gesundheitsdaten der Arbeitnehmer

Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

  • § 87 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 6, Nr. 7 BetrVG als Grundlage der Mitbestimmung
  • Einschränkung des Mitbestimmungsrechts durch gesetzliche Regelungen
  • Umsetzung des Mitbestimmungsrechts durch Betriebsvereinbarung

Betriebsvereinbarung „BEM“

  • Was kann der Betriebsrat verlangen, was nicht?
  • Inhalt einer Betriebsvereinbarung

Überblick über die aktuelle Rechtsprechung zum BEM

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

  • Bedeutung des BEM für die Arbeitnehmer, den Betriebsrat und das Unternehmen
  • Rechtliche Grundlagen des BEM: SGB IX und Datenschutzrecht
  • Die Rolle des Betriebsrats bei der Umsetzung eines BEM
  • Eckpunkte einer Betriebsvereinbarung
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mit Kollegenrabatt ab 1490,- €
1. Teilnehmer 1590,- €
2. Teilnehmer 1540,- €
Weitere Teilnehmer 1490,- €
Seminargebühren zzgl.
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Hotel

Novotel Münster City
Von-Steuben-Str. 4-6, 48143 Münster
Vollpensionspauschale, mit Übernachtung (VP) 237,76 €
Tagungspauschale mit Abendessen, ohne Übernachtung (TPAE) 123,67 €
Tagungspauschale ohne Abendessen, ohne Übernachtung (TP) 80,90 €
pro Person und Nacht zzgl. MwSt. Hotelinfos § Anspruchsgrundlage § 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX,
§ 54 Abs. 1 i.V.m. § 46 Abs. 1 BPersVG bzw. das entsprechende LPersVG

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