Sozialrecht für Betriebsräte und Personalräte
ALG, Rente, Krankengeld und Unfallversicherung
Es gibt zahlreiche Verknüpfungspunkte sozialrechtlicher Vorschriften zum Arbeitsrecht und den Arbeitsverhältnissen der Beschäftigten. Nach Rechtsprechung des BAG gehört es z.B. zu den Aufgaben des Betriebsrats, Belegschaftsangehörige zu beraten, wenn bei einem Aufhebungsvertrag oder einer Kündigung die Gefahr einer Sperre beim Arbeitslosengeld droht. Zudem ist der Betriebsrat häufig eine Anlaufstelle, wenn es um die Anerkennung eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit geht. Fundierte Kenntnisse im Sozial(versicherungs)recht sind für die kompetente Beratung von Beschäftigten daher unerlässlich. Im Seminar „Sozialrecht für Betriebsräte“ lernen die Teilnehmer die wichtigsten sozialrechtlichen Bestimmungen, die der Betriebsrat in seiner täglichen Arbeit unbedingt kennen muss.
Grundlagen des Sozialrechts
- Systematik und Besonderheiten
- allgemeiner Teil und gemeinsame Vorschriften: SGB I, IV, X und SGG
- Prüfung von Ansprüchen aus dem SGB
Sozialrechtliche Fragen bei Beendigung von Arbeitsverhältnissen
- Arbeitslosengeldanspruch: Dauer und Höhe
- Arbeitslosmeldung und Antragstellung
- Sperrzeitregelungen nach § 159 SGB III
- Ausnahmetatbestände, Dauer, Rechtsfolgen
- Ruhen des Anspruchs bei Abfindungen nach § 158 SGB III
Die Grundsicherung (ehemals Bürgergeld) im Überblick
- Regelungen nach SGB II im Überblick
- ‚Anspruchsvoraussetzungen und Leistungen der Grundsicherung
- zusätzliche Unterstützung bei beruflicher Weiterbildung
Weitere Regelungen aus dem Arbeitsförderungsrecht (SGB III)
- Frühzeitige Arbeitsuchendmeldung
- Förderung der beruflichen Weiterbildung
- Kurzarbeitergeld
Die gesetzliche Rentenversicherung
- Leistungen und Rentenhöhe
- Rente mit 63, 67 und Sonderfälle
- Gleitender Übergang in die Rente bzw. den Ruhestand
- Erwerbsminderungsrente und Rentenbesteuerung
- Die Grundrente im Überblick
Zahlung von Krankengeld
- Voraussetzungen für den Anspruch – elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
- Beginn der Krankengeldzahlung
- Leistungshöhe und -dauer
Die gesetzliche Unfallversicherung
- Versicherte Personen
- Beteiligung des Betriebsrats und Vorbeugung u. a. im Betrieb
- Arbeitsunfall einschließlich Wegeunfall sowie Berufskrankheiten
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
- Grundlagen des Sozialrechts und Struktur des SGB
- Nach der Beendigung von Arbeitsverhältnissen: Arbeitslosengeld I und Überblick über die Regelungen der Grundsicherung
- Voraussetzungen für den Renteneintritt
- Krankengeld: Voraussetzungen, Höhe und Leistungsdauer
- Überblick über die Regelungen der gesetzlichen Unfallversicherung
Seminarfakten
| Mo. 15:00 – Fr. 12:30 Uhr | ||
| max. Teilnehmer: ca. 18 | ||
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§ 37 Abs. 6 BetrVG § 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX § 54 Abs. 1 i.V.m. § 46 Abs. 1 BPersVG bzw. das entsprechende LPersVG |
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Zu den Terminen
| mit Kollegenrabatt | ab 1549,- € | |
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1. Teilnehmer
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1649,- €
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2. Teilnehmer
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1599,- €
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Weitere Teilnehmer
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1549,- €
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| Seminargebühren zzgl. Hotelkosten und MwSt. | ||
| Weitere Teilnehmer können im Warenkorb hinzugefügt werden | ||
Zu empfehlen für
- Betriebsratsmitglieder
- Personalratsmitglieder
- Vertrauensperson der Schwerbehinderten und ihre Stellvertreter
Formulare & Musterschreiben
Termine 2026
August
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Wallstraße 70-73, 10179 Berlin
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Oktober
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4427/2026
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