Sozialrecht für Betriebsräte
ALG, Rente, Krankengeld und Unfallversicherung
Es gibt zahlreiche Verknüpfungspunkte sozialrechtlicher Vorschriften zum Arbeitsrecht und den Arbeitsverhältnissen der Beschäftigten. Nach Rechtsprechung des BAG gehört es z.B. zu den Aufgaben des Betriebsrats, Belegschaftsangehörige zu beraten, wenn bei einem Aufhebungsvertrag oder einer Kündigung die Gefahr einer Sperre beim Arbeitslosengeld droht. Zudem ist der Betriebsrat häufig eine Anlaufstelle, wenn es um die Anerkennung eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit geht. Fundierte Kenntnisse im Sozial(versicherungs)recht sind für die kompetente Beratung von Beschäftigten daher unerlässlich. Im Seminar „Sozialrecht für Betriebsräte“ lernen die Teilnehmer die wichtigsten sozialrechtlichen Bestimmungen, die der Betriebsrat in seiner täglichen Arbeit unbedingt kennen muss.
Grundlagen des Sozialrechts
- Systematik und Besonderheiten
- allgemeiner Teil und gemeinsame Vorschriften: SGB I, IV, X und SGG
- Prüfung von Ansprüchen aus dem SGB
Sozialrechtliche Fragen bei Beendigung von Arbeitsverhältnissen
- Arbeitslosengeldanspruch
- Arbeitslosmeldung und Antragstellung
- Dauer und Höhe des Arbeitslosengeldes
- Sperrzeitregelungen nach § 159 SGB III
- Ausnahmetatbestände, Dauer, Rechtsfolgen
- Sozialversicherung
- Ruhen des Anspruchs bei Abfindungen nach § 158 SGB III
- Einfluss von Kündbarkeit und Kündigungsfristen
- Umfang der Anrechnung der Abfindung
Das Bürgergeld im Überblick
- Regelungen nach SGB II – Änderungen durch das Bürgergeld-Gesetz
- ‚Anspruchsvoraussetzungen und Leistungen der Grundsicherung
- zusätzliche Unterstützung bei beruflicher Weiterbildung
Weitere Regelungen aus dem Arbeitsförderungsrecht (SGB III)
- Frühzeitige Arbeitsuchendmeldung
- Förderung der beruflichen Weiterbildung
- Aktuelle Änderungen
- Kurzarbeitergeld
Die gesetzliche Rentenversicherung
- Rentenleistungen
- Berechnung der Rentenhöhe
- Rente mit 63, 67 und Sonderfälle
- Gleitender Übergang in die Rente bzw. den Ruhestand
- Erwerbsminderungsrente und Rentenbesteuerung
- Die Grundrente im Überblick
Zahlung von Krankengeld
- Voraussetzungen für den Anspruch – elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
- Beginn der Krankengeldzahlung
- Vergleich mit Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber
- Leistungshöhe und -dauer
- Vergleichbare Leistungen
Die gesetzliche Unfallversicherung
- Versicherte Personen
- Beteiligung des Betriebsrats und Vorbeugung u. a. im Betrieb nach dem BetrVG und Arbeitssicherheitsgesetz
- Arbeitsunfall einschließlich Wegeunfall
- Berufskrankheit
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
- Grundlagen des Sozialrechts und Struktur des SGB
- Nach der Beendigung von Arbeitsverhältnissen: Arbeitslosengeld I und Überblick über die Bürgergeld-Regelungen
- Grundlagen des Arbeitsförderungsrechts
- Voraussetzungen für den Renteneintritt
- Krankengeld: Voraussetzungen, Höhe und Leistungsdauer
- Überblick über die Regelungen der gesetzlichen Unfallversicherung
Es gibt zahlreiche Verknüpfungspunkte sozialrechtlicher Vorschriften zum Arbeitsrecht und den Arbeitsverhältnissen der Beschäftigten. Nach Rechtsprechung des BAG gehört es z.B. zu den Aufgaben des Betriebsrats, Belegschaftsangehörige zu beraten, wenn bei einem Aufhebungsvertrag oder einer Kündigung die Gefahr einer Sperre beim Arbeitslosengeld droht. Zudem ist der Betriebsrat häufig eine Anlaufstelle, wenn es um die Anerkennung eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit geht. Fundierte Kenntnisse im Sozial(versicherungs)recht sind für die kompetente Beratung von Beschäftigten daher unerlässlich. Im Seminar „Sozialrecht für Betriebsräte“ lernen die Teilnehmer die wichtigsten sozialrechtlichen Bestimmungen, die der Betriebsrat in seiner täglichen Arbeit unbedingt kennen muss.
Grundlagen des Sozialrechts
- Systematik und Besonderheiten
- allgemeiner Teil und gemeinsame Vorschriften: SGB I, IV, X und SGG
- Prüfung von Ansprüchen aus dem SGB
Sozialrechtliche Fragen bei Beendigung von Arbeitsverhältnissen
- Arbeitslosengeldanspruch
- Arbeitslosmeldung und Antragstellung
- Dauer und Höhe des Arbeitslosengeldes
- Sperrzeitregelungen nach § 159 SGB III
- Ausnahmetatbestände, Dauer, Rechtsfolgen
- Sozialversicherung
- Ruhen des Anspruchs bei Abfindungen nach § 158 SGB III
- Einfluss von Kündbarkeit und Kündigungsfristen
- Umfang der Anrechnung der Abfindung
Das Bürgergeld im Überblick
- Regelungen nach SGB II – Änderungen durch das Bürgergeld-Gesetz
- ‚Anspruchsvoraussetzungen und Leistungen der Grundsicherung
- zusätzliche Unterstützung bei beruflicher Weiterbildung
Weitere Regelungen aus dem Arbeitsförderungsrecht (SGB III)
- Frühzeitige Arbeitsuchendmeldung
- Förderung der beruflichen Weiterbildung
- Aktuelle Änderungen
- Kurzarbeitergeld
Die gesetzliche Rentenversicherung
- Rentenleistungen
- Berechnung der Rentenhöhe
- Rente mit 63, 67 und Sonderfälle
- Gleitender Übergang in die Rente bzw. den Ruhestand
- Erwerbsminderungsrente und Rentenbesteuerung
- Die Grundrente im Überblick
Zahlung von Krankengeld
- Voraussetzungen für den Anspruch – elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
- Beginn der Krankengeldzahlung
- Vergleich mit Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber
- Leistungshöhe und -dauer
- Vergleichbare Leistungen
Die gesetzliche Unfallversicherung
- Versicherte Personen
- Beteiligung des Betriebsrats und Vorbeugung u. a. im Betrieb nach dem BetrVG und Arbeitssicherheitsgesetz
- Arbeitsunfall einschließlich Wegeunfall
- Berufskrankheit
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
- Grundlagen des Sozialrechts und Struktur des SGB
- Nach der Beendigung von Arbeitsverhältnissen: Arbeitslosengeld I und Überblick über die Bürgergeld-Regelungen
- Grundlagen des Arbeitsförderungsrechts
- Voraussetzungen für den Renteneintritt
- Krankengeld: Voraussetzungen, Höhe und Leistungsdauer
- Überblick über die Regelungen der gesetzlichen Unfallversicherung
Verfügbarkeit
Seminarpreise
mit Kollegenrabatt | ab 1440,- € | |
1. Teilnehmer | 1540,- € | |
2. Teilnehmer | 1490,- € | |
Weitere Teilnehmer | 1440,- € |
Hotelkosten und MwSt.
Hotel
Hotel Halm Konstanz | |
Bahnhofplatz 6, 78462 Konstanz / Bodensee | |
Vollpensionspauschale, mit Übernachtung (VP) | 228,03 € |
Tagungspauschale mit Abendessen, ohne Übernachtung (TPAE) | 108,37 € |
Tagungspauschale ohne Abendessen, ohne Übernachtung (TP) | 67,88 € |
§ 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX,
§ 54 Abs. 1 i.V.m. § 46 Abs. 1 BPersVG bzw. das entsprechende LPersVG
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