Rechte und Pflichten bei Krankheit im Arbeitsverhältnis

Ein Überblick über die wichtigsten Regelungen

Jede Krankheit ist mit unterschiedlichen Rechten und Pflichten sowohl auf Arbeitnehmer- als auch auf Arbeitgeberseite verbunden. Je nach Art, Länge und Häufigkeit der Erkrankung stellen sich verschiedene Fragen bezüglich der Krankmeldung und der (elektronischen) Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU), aber auch in Bezug darauf, was Beschäftige während der Krankheit tun dürfen und was nicht. Mitunter tauchen auch bei der Berechnung des Lohns Probleme auf, insbesondere wenn es um Zuschläge oder variable Vergütung geht. Hält die Krankheit länger an, muss sich der Betriebsrat mit der Wiedereingliederung des Arbeitnehmers auseinandersetzen und seine Rolle im BEM kennen. Im Seminar „Rechte und Pflichten bei Krankheit im Arbeitsverhältnis“ erhalten die Teilnehmer Antworten auf alle Fragen zur krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit und erfahren, wie der Betriebsrat Beschäftigte in jedem Stadium der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit unterstützen kann.

Mitteilungspflichten bei Krankheit: Wann, wie und an wen?

  • Rechtzeitige Benachrichtigung des Arbeitgebers bei Krankheit
  • Form und Inhalt einer korrekten Krankmeldung
  • Rechtliche Grundlagen für den Umgang mit zweifelhaften Krankmeldungen

Nachweispflichten des Arbeitnehmers bei Krankheit – die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

  • Wann muss eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt werden?
  • Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
  • Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus dem Ausland
  • Zweifel an der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
  • Die Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
  • Datenschutz und technische Sicherheit bei der eAU

Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

  • Voraussetzungen für den Anspruch auf Entgeltfortzahlung
  • Dauer des Anspruchs
  • Unterschiede zwischen Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und anderen Krankheitsursachen
  • Grundlagen der Entgeltberechnung während der Krankheit
  • Berücksichtigung von variablen Entgeltbestandteilen wie Boni, Zulagen etc.
  • Entgeltfortzahlung bei Mutterschutz, Elternzeit und anderen Sonderurlaubsarten
  • Übergangsgeld und Entgeltfortzahlung im Krankengeldbezug
  • Auswirkungen von Urlaub und Feiertagen auf die Entgeltfortzahlung

Wie müssen sich Beschäftigte während der Krankheit verhalten?

  • Bedeutung von Genesungsbemühungen und Therapieempfehlungen
  • Rechtliche Konsequenzen bei Verstoß gegen ärztliche Empfehlungen
  • Erreichbarkeit des Arbeitnehmers während der Arbeitsunfähigkeit

Umgang mit Langzeiterkrankungen und Wiedereingliederung

  • Planung und Vorbereitung der Rückkehr langzeiterkrankter Arbeitnehmer
  • Bedeutung des BEM bei Langzeiterkrankungen
  • Ablauf und Prozess des BEM: Verantwortlichkeiten und Schritte
  • Einbindung des Betriebsrats und Möglichkeiten der Zusammenarbeit
  • Beratung und externe Unterstützung für Betroffene
  • Zusammenarbeit mit Krankenkassen, Rehabilitationseinrichtungen und externen Experten

Datenschutz und Krankheitsinformationen

  • Umgang mit sensiblen Gesundheitsdaten im Arbeitskontext
  • Rechte des Arbeitnehmers
  • bezüglich der Verarbeitung seiner Krankheitsdaten
  • Grenzen der Informationsweitergabe an Vorgesetzte und Kollegen
  • Konformität mit Datenschutzbestimmungen (z.B. DSGVO)

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

  • Relevanz von Krankheit in allen Stadien des Arbeitsverhältnisses
  • Fundiertes Wissen über Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
  • Rechte und Pflichten des Arbeitgebers bei Krankheit der Arbeitnehmer
  • Unterstützungsmöglichkeiten des Betriebsrats
529 Krankheit Im Arbeitsverhaeltnis Pb

Seminarfakten

Mo. 15:00 – Fr. 12:30 Uhr
max. Teilnehmer: ca. 18
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX,
§ 54 Abs. 1 i.V.m. § 46 Abs. 1 BPersVG bzw. das entsprechende LPersVG
mit Kollegenrabatt ab 1490,- €
1. Teilnehmer 1590,- €
2. Teilnehmer 1540,- €
Weitere Teilnehmer 1490,- €
Seminargebühren zzgl.
Hotelkosten und MwSt.
Zu den Terminen

Zu empfehlen für

Betriebsratsmitglieder
Vertrauensperson der Schwerbehinderten und ihre Stellvertreter

Formulare

Unverbindliche Reservierung
Verbindliche Seminaranmeldung
Ordnungsgemäße Ladung zur Betriebsratssitzung
Betriebsratsbeschluss zur Schulungsteilnahme
Mitteilung an die Geschäftsleitung zur Schulungsteilnahme

Termine 2024

Datum

Ort

Kennung

September

  • 09.09. - 13.09.2024

    Travemünde / Ostsee

    3719/2024

    Maritim Strandhotel Travemünde

    Behindertenfreundlich
    Zentrumsnähe
    Sportangebot
    Wellnessangebot

    Direkt am Meer liegt das Maritim Strandhotel Travemünde. Bei einem Abendessen im hauseigenen Ostseerestaurant genießen Sie die Aussicht über das Wasser. Sie übernachten in einem der 240 Zimmer und Suiten mit Blick auf die Travemündung oder die Lübecker Bucht. Die Zimmer sind modern und mit großem Fenster ausgestattet. In einem der großzügigen Tagungsräume findet Ihr aas Seminar statt. Die Veranstaltungsräume sind mit modernster Technik, wie elektronischen Leinwänden, Licht- und Tontechnik sowie Beschallungsanlage ausgestattet. Nicht nur der Strand vor der Tür gilt als Highlight des Hotels, auch die Küstennatur und die Fährfahrten nach Priwall. Auf den drei ausschweifenden Promenaden laden Restaurants und Cafés nach dem Seminar zum verweilen ein. Sehenswert und in kurzer Zeit erreichbar sind ebenso der alte Leuchtturm, der Fischerhafen und die Altstadt. Entspannen können Sie im über 1000m2 großen Spabereich des Hotels.

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    T 0209 / 165 85 - 0
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