Webinar – Die Schwerbehindertenvertretung kompakt – Teil 2 (SBV 2)
Beteiligungsrechte der SBV – 3 Tage, 9 Unterrichtseinheiten
Das Webinar Die Schwerbehindertenvertretung kompakt – Teil 2 (SBV 2) vermittelt den Teilnehmern fundiertes Wissen zu den Beteiligungsrechten der Schwerbehindertenvertretung. Die Inhalte umfassen die Mitwirkung bei Einstellungen und Kündigungen schwerbehinderter Menschen sowie den Ablauf der Anhörungsverfahren. Außerdem lernen die Teilnehmer, wie sie eine Inklusionsvereinbarung verhandeln und abschließen und welche Schritte im Rahmen eines Sozialgerichtsverfahrens zu beachten sind. Praxisnahe Fallbearbeitungen und Übungen vertiefen das Verständnis und bereiten die Teilnehmer optimal auf ihre Aufgaben vor.
Tag 1
- Überblick über das SGB IX und das BetrVG
- Beteiligung der SBV bei Einstellungen
- Vorstellungsgespräch und Fragerecht des Arbeitgebers
- Fallbearbeitung, Austausch, Transfer und praktische Übungen
Tag 2
- Beteiligung der SBV bei Kündigungen
- Kündigung schwerbehinderter Menschen
- Ablauf des Anhörungsverfahrens
- Fallbearbeitung, Austausch, Transfer und praktische Übungen
Tag 3
- Verhandlung und Abschluss einer Inklusionsvereinbarung
- Inhalte einer Inklusionsvereinbarung im Überblick
- Der Weg zum Sozialgericht – Antrag, Widerspruch und Klage
- Fallbearbeitung, Austausch, Transfer und praktische Übungen
Kenntnisse nach Abschluss des Webinars
- Beteiligung bei Einstellung schwerbehinderter Arbeitnehmer
- Kündigung von Arbeitnehmern und schwerbehinderten Arbeitnehmern
- Verhandlungsstrategien und Inhalte einer Inklusionsvereinbarung
- Der Weg zum Sozialgericht

Seminarfakten
3 Tage, jeweils 09:00 – 14:30 Uhr | ||
max. Teilnehmer: ca. 18 | ||
§ 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX § 37 Abs. 6 BetrVG § 54 Abs. 1 i.V.m. § 46 Abs. 1 BPersVG bzw. das entsprechende LPersVG |
Zu den Terminen
mit Kollegenrabatt | ab 995,- € | |
1. Teilnehmer
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995,- €
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2. Teilnehmer
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995,- €
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Weitere Teilnehmer
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995,- €
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Seminargebühren zzgl. MwSt. | ||
Weitere Teilnehmer können im Warenkorb hinzugefügt werden |
Auch ein Mitglied des Betriebsrats muss entsprechende Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht haben! (Hess. VGH, vom 15.11.1989 – HPV TL 2960/87)
Zu empfehlen für
- Betriebsratsmitglieder
- Vertrauensperson der Schwerbehinderten und ihre Stellvertreter
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