Arbeitsrechtliche Besonderheiten bei der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer
Aktuelle Rechtsfragen zum Schutz älterer Arbeitnehmer
Da das Alter von Beschäftigten immer weiter steigt, müssen Betriebsräte sich mit den arbeitsrechtlichen Besonderheiten bei der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer eingehender befassen. Hierbei geht es um die Frage, ob das Arbeitsverhältnis tatsächlich mit dem Beginn des Renteneintrittsalters endet und welche Bedeutungen Regelungen im Arbeitsvertrag, in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen haben. Das Gremium muss zudem wissen, unter welchen Voraussetzungen die sachgrundlose Befristung bei älteren Beschäftigten zulässig ist und welche Rolle das Lebensalter bei der Vergütung spielt. Des Weiteren muss der Betriebsrat die Besonderheiten für rentennahe Jahrgänge beim Kündigungsschutz und der Höhe von (Sozialplan-)Abfindungen kennen. Außerdem müssen Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, wie z. B. altersbezogene Gefährdungsbeurteilungen, getroffen werden. Im Seminar „Arbeitsrechtliche Besonderheiten bei der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer“ bringen die Teilnehmer ihr Wissen zu den arbeitsrechtlichen Herausforderungen des demografischen Wandels auf den aktuellen Stand.
Regelrentenalter und Weiterarbeit im Überblick
- Altersgrenzenregelungen und sachgrundlose Befristung?
- Zulässigkeit von Altersgrenzenregelungen – Ende des Arbeitsverhältnisses
- Weiterarbeit über das Regelrentenalter hinaus – Möglichkeiten und Auswirkungen auf die spätere Rente
Ältere Arbeitnehmer und Kündigungsrecht
- Sonderstellung Älterer im Kündigungsrecht
- Sozialauswahl und tarifliche Kündigungsverbote
- Kündigung wegen des Alters oder wegen Leistungsminderung
Ältere Arbeitnehmer bei Interessenausgleich und Sozialplan
- Berücksichtigung des Alters bei Sozialplänen
- Ausschluss von Sozialplanleistungen
- aktuelle Urteile zur Ungleichbehandlung in Sozialplänen
Beendigung des Arbeitsverhältnisses und Arbeitslosengeld
- Kündigung oder Aufhebungsvertrag?
- Auswirkungen von Abfindungen auf das Arbeitslosengeld
- Sperrzeit und Anrechnung von Abfindungen
Schutz älterer Arbeitnehmer als Aufgabe des Betriebsrats
- Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer
- Mitbestimmung in Fragen des Gesundheitsschutzes
- Berücksichtigung älterer Arbeitnehmer bei Bildungsmaßnahmen
- Arbeitsunfähigkeit und Krankengeld – Voraussetzungen und Dauer
- Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Altersteilzeit
- Vor- und Nachteile der verschiedenen Modelle
- Regelentgelt und Möglichkeiten der Erhöhung
- Urlaubsanspruch und Krankheit in den verschiedenen Modellen
- „Störfälle“ während der Altersteilzeit
- Steuerrechtliche Auswirkungen
- Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
Praktisches zu Rentenansprüchen: Das muss der Betriebsrat wissen!
- Grundlagen zur Rente – Rechengrößen und Abschläge kennen
- Rente mit 67 oder Rente mit 63? Aktuelle Rechtslage
- Erwerbsminderungsrente und Grundrente im Überblick
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
- Altersgrenzenregelungen in der Praxis
- Besonderheiten beim Kündigungsschutz und Abschluss eines Sozialplans
- Sozialrechtliche Folgen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Schutz älterer Arbeitnehmer als Aufgabe des Betriebsrats
- Betriebsratswissen zur Altersteilzeit und Rente
Seminarfakten
| Mo. 15:00 – Fr. 12:30 Uhr | ||
| max. Teilnehmer: ca. 18 | ||
|
§ 37 Abs. 6 BetrVG § 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX |
||
Zu den Terminen
| mit Kollegenrabatt | ab 1549,- € | |
|
1. Teilnehmer
|
1649,- €
|
|
|
2. Teilnehmer
|
1599,- €
|
|
|
Weitere Teilnehmer
|
1549,- €
|
|
| Seminargebühren zzgl. Hotelkosten und MwSt. | ||
| Weitere Teilnehmer können im Warenkorb hinzugefügt werden | ||
Nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG kommt dem Betriebsrat die Aufgabe zu, darüber zu wachen, dass die Gesetze zugunsten der Arbeitnehmer, auch der älteren, eingehalten werden. Darüber hinaus hat der Betriebsrat nach § 80 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG die Aufgabe, die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer im Betrieb zu fördern. Aus o. g. Gründen ist diese Schulung erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG, wenn im Betrieb ältere Arbeitnehmer beschäftigt werden.
Zu empfehlen für
- Betriebsratsmitglieder
- Vertrauensperson der Schwerbehinderten und ihre Stellvertreter
Formulare & Musterschreiben
Termine 2026
September
-
Travemünde / Ostsee
3730/2026
Maritim Strandhotel Travemünde
Trelleborgallee 2, 23570 Travemünde
Direkt am Meer liegt das Maritim Strandhotel Travemünde. Bei einem Abendessen im hauseigenen Ostseerestaurant genießen Sie die Aussicht über das Wasser. Sie übernachten in einem der 240 Zimmer und Suiten mit Blick auf die Travemündung oder die Lübecker Bucht. Die Zimmer sind modern und mit großem Fenster ausgestattet. In einem der großzügigen Tagungsräume findet Ihr aas Seminar statt. Die Veranstaltungsräume sind mit modernster Technik, wie elektronischen Leinwänden, Licht- und Tontechnik sowie Beschallungsanlage ausgestattet. Nicht nur der Strand vor der Tür gilt als Highlight des Hotels, auch die Küstennatur und die Fährfahrten nach Priwall. Auf den drei ausschweifenden Promenaden laden Restaurants und Cafés nach dem Seminar zum verweilen ein. Sehenswert und in kurzer Zeit erreichbar sind ebenso der alte Leuchtturm, der Fischerhafen und die Altstadt. Entspannen können Sie im über 1000m2 großen Spabereich des Hotels.
Oktober
-
Überlingen / Bodensee
4428/2026
Parkhotel St. Leonhard
Obere St.-Leonhardstraße 71, 88662 Überlingen / Bodensee
Das Parkhotel St. Leonhard liegt oberhalb von Überlingen umgeben von einem großen Parkareal. Es bietet einen hellen, modern ausgestatteten Tagungsbereich. Abends kann man im großzügigen Wellnessbereich mit Pool und Sauna (ggf. fallen Mehrkosten an) entspannen oder von der Terrasse des Hotels den herrlichen Ausblick über den Bodensee genießen. Sportlich betätigen kann man sich in der hoteleigenen Tennishalle.