Psychische Belastungen am Arbeitsplatz – Teil 2

Betroffene Kollegen verstehen und unterstützen

Kennung
4916/2024
Dauer
Montag bis Freitag
Standort
Leipzig
Teilnehmer
Max. ca. 16 Teilnehmer

Häufig versuchen Beschäftigte, psychische Belastungen im Unternehmen zu verbergen, was auch daran liegt, dass die Betroffenen Angst haben, dass auf sie nicht ausreichend sensibel reagiert wird. Deshalb ist es wichtig, einen klaren und transparenten Prozess zu vereinbaren, wie mit psychisch belasteten oder erkrankten Mitarbeitern umgegangen wird. Ein solcher Prozess gibt nicht nur allen Beteiligten die notwendige Handlungssicherheit, sondern sorgt auch für frühzeitige Ansprachen und Lösungen bei den Beschäftigten. Die Teilnehmer des Seminars „Psychische Belastungen am Arbeitsplatz – Teil 2“ lernen Ansatzpunkte für eine lösungsorientierte Gesprächsführung mit Betroffenen kennen und erfahren, wie ein offensives Konzept für (psychisch) gesunde Arbeit entwickelt und umgesetzt werden kann.

Psychische Belastungen erkennen

  • Wiederholung: Was genau sind Psychische Belastungen, Stress und Burnout? Definition und Stufenmodelle
  • Betriebliche Hintergründe
  • Ursachen
  • Symptome
  • Merkmale

Professionelle Gesprächsführung mit Betroffenen

  • Der richtige Zeitpunkt
  • Vorbereitung des Gesprächs
  • Erwartungen klären
  • Verstehen: zuhören, fragen, eingehen, Verstandenes mitteilen und spiegeln
  • Führen: Vorschläge sammeln, strukturieren, Stellung nehmen, Lösung erarbeiten und Beziehung klarstellen
  • Dialog führen, die richtigen Fragen stellen
  • Ziele klären
  • Umgang mit Emotionen und Widerständen
  • Klare Abgrenzung der Rollen
  • Lösungsorientierte Gesprächsführung
  • Hilfe zur Selbsthilfe

Weitere Handlungs- und Unterstützungsmöglichkeiten des Betriebsrats

  • Überblick: Mitbestimmung des Betriebsrats beim Verhalten im Betrieb und Gesundheitsschutz
  • Ein offensives Konzept für (psychisch) gesunde Arbeit entwickeln
  • Sensibilisierung von Belegschaft, Führungskräften und Geschäftsleitung
  • Netzwerkbildung mit betrieblichen und externen Partnern
  • Nägel mit Köpfen – wirkungsvolle Maßnahmen durchsetzen
  • Beschwerderecht (§ 85 BetrVG) und Überlastungsanzeige
  • Überblick: Gefährdungsbeurteilung

Wie schütze ich mich als Betriebsrat vor psychischer Überlastung?

  • Persönliche und fachliche Grenzen (beim Umgang mit hilfesuchenden Kolleginnen und Kollegen) wahrnehmen und setzen
  • Eigene Belastungen erkennen
  • Umgang mit der eigenen Rolle
  • Eigenverantwortung und Selbstschutz
  • Individuelle Maßnahmen gegen Stress

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

  • Psychische Belastungen wahrnehmen
  • Beratung und Hilfe für Arbeitskollegen durchführen
  • Ideen für ein Konzept für psychisch gesunde Arbeit
  • Eigenverantwortung und Selbstschutz
511 Psychische Belastungen 2 Pb Seminar
Kennung
4916/2024
Dauer
Montag bis Freitag
Standort
Leipzig
Teilnehmer
Max. ca. 16 Teilnehmer
Beginn
Mo. 02.12.2024
15:00
Ende
Fr. 06.12.2024
12:30

Häufig versuchen Beschäftigte, psychische Belastungen im Unternehmen zu verbergen, was auch daran liegt, dass die Betroffenen Angst haben, dass auf sie nicht ausreichend sensibel reagiert wird. Deshalb ist es wichtig, einen klaren und transparenten Prozess zu vereinbaren, wie mit psychisch belasteten oder erkrankten Mitarbeitern umgegangen wird. Ein solcher Prozess gibt nicht nur allen Beteiligten die notwendige Handlungssicherheit, sondern sorgt auch für frühzeitige Ansprachen und Lösungen bei den Beschäftigten. Die Teilnehmer des Seminars „Psychische Belastungen am Arbeitsplatz – Teil 2“ lernen Ansatzpunkte für eine lösungsorientierte Gesprächsführung mit Betroffenen kennen und erfahren, wie ein offensives Konzept für (psychisch) gesunde Arbeit entwickelt und umgesetzt werden kann.

Psychische Belastungen erkennen

  • Wiederholung: Was genau sind Psychische Belastungen, Stress und Burnout? Definition und Stufenmodelle
  • Betriebliche Hintergründe
  • Ursachen
  • Symptome
  • Merkmale

Professionelle Gesprächsführung mit Betroffenen

  • Der richtige Zeitpunkt
  • Vorbereitung des Gesprächs
  • Erwartungen klären
  • Verstehen: zuhören, fragen, eingehen, Verstandenes mitteilen und spiegeln
  • Führen: Vorschläge sammeln, strukturieren, Stellung nehmen, Lösung erarbeiten und Beziehung klarstellen
  • Dialog führen, die richtigen Fragen stellen
  • Ziele klären
  • Umgang mit Emotionen und Widerständen
  • Klare Abgrenzung der Rollen
  • Lösungsorientierte Gesprächsführung
  • Hilfe zur Selbsthilfe

Weitere Handlungs- und Unterstützungsmöglichkeiten des Betriebsrats

  • Überblick: Mitbestimmung des Betriebsrats beim Verhalten im Betrieb und Gesundheitsschutz
  • Ein offensives Konzept für (psychisch) gesunde Arbeit entwickeln
  • Sensibilisierung von Belegschaft, Führungskräften und Geschäftsleitung
  • Netzwerkbildung mit betrieblichen und externen Partnern
  • Nägel mit Köpfen – wirkungsvolle Maßnahmen durchsetzen
  • Beschwerderecht (§ 85 BetrVG) und Überlastungsanzeige
  • Überblick: Gefährdungsbeurteilung

Wie schütze ich mich als Betriebsrat vor psychischer Überlastung?

  • Persönliche und fachliche Grenzen (beim Umgang mit hilfesuchenden Kolleginnen und Kollegen) wahrnehmen und setzen
  • Eigene Belastungen erkennen
  • Umgang mit der eigenen Rolle
  • Eigenverantwortung und Selbstschutz
  • Individuelle Maßnahmen gegen Stress

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

  • Psychische Belastungen wahrnehmen
  • Beratung und Hilfe für Arbeitskollegen durchführen
  • Ideen für ein Konzept für psychisch gesunde Arbeit
  • Eigenverantwortung und Selbstschutz
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Freie Plätze verfügbar

Seminarpreise

mit Kollegenrabatt ab 1490,- €
1. Teilnehmer 1590,- €
2. Teilnehmer 1540,- €
Weitere Teilnehmer 1490,- €
Seminargebühren zzgl.
Hotelkosten und MwSt.

Hotel

IntercityHotel Leipzig
Tröndlinring 2, 04105 Leipzig
Vollpensionspauschale, mit Übernachtung (VP) 179,56 €
Tagungspauschale mit Abendessen, ohne Übernachtung (TPAE) 85,83 €
Tagungspauschale ohne Abendessen, ohne Übernachtung (TP) 55,79 €
pro Person und Nacht zzgl. MwSt. Hotelinfos § Anspruchsgrundlage § 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX,
§ 54 Abs. 1 i.V.m. § 46 Abs. 1 BPersVG bzw. das entsprechende LPersVG

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Personalratsmitglieder
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