Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz – Teil 3
Aktuelle Rechtsprechung und betriebliche Regelungen
Voraussetzung für eine erfolgreiche Mobbingberatung ist das Verständnis von Konflikten. Wichtig ist, sowohl den offenen, sichtbaren Konflikt als auch die dahinter liegenden Interessen und Ursachen zu erkennen und anzusprechen. Beim Umgang mit „Opfer und Täter“ muss man genau zuhören können, um Hintergründe, Verlauf und Folgen des Konflikts sachlich herauszuarbeiten. Entscheidend für den professionellen Umgang mit Mobbing ist eine betrieblich akzeptierte und abgesicherte Behandlung von Beschwerden zur Mobbingprävention. Dafür muss geklärt werden, welche Anforderungen, Aufgaben und Rahmenbedingungen eine betriebliche Anlaufstelle für Betroffene haben muss. Auf dem Seminar „Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz – Teil 3“ lernen die Teilnehmer, wie eine solche Beratungsstelle in einer Betriebsvereinbarung geregelt werden kann und welche Anforderungen professionelle Ansprechpartner erfüllen müssen.
Unterscheidung und Abgrenzungen
- Beratung
- Vermittlung
- Schlichtung
- Mediation
- Supervision
- Mobbing /Diskriminierung
- Konflikte
Training und Supervision verschiedener Gesprächssituationen (aus der Praxis der Teilnehmer)
- Beratung und Begleitung von Mobbing-Betroffenen
- Gespräche und Umgang mit den „Mobbern“
- Gespräche mit der zuständigen Führungskraft
- Konfliktmoderation im Gruppengespräch von Betroffenen und „Mobbern“
- Konstruktives Feedback
- Anregungen für die weitere praktische Umsetzung im Betrieb
- Vertiefung der Gesprächsführungstechniken bei Mobbing
Umgang mit Belastungssituationen
- Reflexion des eigenen Konfliktprofils
- Die eigene Rolle erkennen und ausfüllen
- Persönliche Grenzen identifizieren und setzen
- Eigene Belastungen wahrnehmen und vermindern
- Individuelle Ressourcen entdecken und nutzen
- Resilienz: Gesund bleiben trotz Belastungen
Betriebs-/Dienstvereinbarung Mobbing
- Erfahrung mit bestehenden Betriebs-/Dienstvereinbarungen
- Erarbeiten von Kernpunkten einer Betriebs-/Dienstvereinbarung, u.a. Maßnahmen zur Vermeidung von Mobbing, Pflichten des Arbeitgebers, Unterstützung und Beratung von Betroffenen sowie Verfahrensschritte der Kontaktaufnahme usw.
- Praktische Formulierungshilfen
Handlungs- und Unterstützungsmöglichkeiten in der betrieblichen Praxis
- Öffentlichkeitsarbeit: Informations- und Aufklärungsprogramme
- Beratungsstellen und Notfalladressen
- Netzwerke bilden und nutzen
- Gefährdungsbeurteilung psychische Belastungen
- Installation eines Mobbingberaters
Erstellen eines Konzepts zur Mobbingprävention für die eigene Praxis
- Maßnahmen auf betrieblicher Ebene
- Einbinden der Führungskräfte
- Unterstützung mit ins Boot holen
Aktuelle Rechtsprechung und Ergebnisse aus der Mobbingforschung
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
- Handlungs- und Gesprächsführungskompetenzen vertiefen
- Mobbingfälle bearbeiten und lösen
- Mit eigenen Belastungen optimal umgehen
- Austausch und Vernetzung
Voraussetzung für eine erfolgreiche Mobbingberatung ist das Verständnis von Konflikten. Wichtig ist, sowohl den offenen, sichtbaren Konflikt als auch die dahinter liegenden Interessen und Ursachen zu erkennen und anzusprechen. Beim Umgang mit „Opfer und Täter“ muss man genau zuhören können, um Hintergründe, Verlauf und Folgen des Konflikts sachlich herauszuarbeiten. Entscheidend für den professionellen Umgang mit Mobbing ist eine betrieblich akzeptierte und abgesicherte Behandlung von Beschwerden zur Mobbingprävention. Dafür muss geklärt werden, welche Anforderungen, Aufgaben und Rahmenbedingungen eine betriebliche Anlaufstelle für Betroffene haben muss. Auf dem Seminar „Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz – Teil 3“ lernen die Teilnehmer, wie eine solche Beratungsstelle in einer Betriebsvereinbarung geregelt werden kann und welche Anforderungen professionelle Ansprechpartner erfüllen müssen.
Unterscheidung und Abgrenzungen
- Beratung
- Vermittlung
- Schlichtung
- Mediation
- Supervision
- Mobbing /Diskriminierung
- Konflikte
Training und Supervision verschiedener Gesprächssituationen (aus der Praxis der Teilnehmer)
- Beratung und Begleitung von Mobbing-Betroffenen
- Gespräche und Umgang mit den „Mobbern“
- Gespräche mit der zuständigen Führungskraft
- Konfliktmoderation im Gruppengespräch von Betroffenen und „Mobbern“
- Konstruktives Feedback
- Anregungen für die weitere praktische Umsetzung im Betrieb
- Vertiefung der Gesprächsführungstechniken bei Mobbing
Umgang mit Belastungssituationen
- Reflexion des eigenen Konfliktprofils
- Die eigene Rolle erkennen und ausfüllen
- Persönliche Grenzen identifizieren und setzen
- Eigene Belastungen wahrnehmen und vermindern
- Individuelle Ressourcen entdecken und nutzen
- Resilienz: Gesund bleiben trotz Belastungen
Betriebs-/Dienstvereinbarung Mobbing
- Erfahrung mit bestehenden Betriebs-/Dienstvereinbarungen
- Erarbeiten von Kernpunkten einer Betriebs-/Dienstvereinbarung, u.a. Maßnahmen zur Vermeidung von Mobbing, Pflichten des Arbeitgebers, Unterstützung und Beratung von Betroffenen sowie Verfahrensschritte der Kontaktaufnahme usw.
- Praktische Formulierungshilfen
Handlungs- und Unterstützungsmöglichkeiten in der betrieblichen Praxis
- Öffentlichkeitsarbeit: Informations- und Aufklärungsprogramme
- Beratungsstellen und Notfalladressen
- Netzwerke bilden und nutzen
- Gefährdungsbeurteilung psychische Belastungen
- Installation eines Mobbingberaters
Erstellen eines Konzepts zur Mobbingprävention für die eigene Praxis
- Maßnahmen auf betrieblicher Ebene
- Einbinden der Führungskräfte
- Unterstützung mit ins Boot holen
Aktuelle Rechtsprechung und Ergebnisse aus der Mobbingforschung
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
- Handlungs- und Gesprächsführungskompetenzen vertiefen
- Mobbingfälle bearbeiten und lösen
- Mit eigenen Belastungen optimal umgehen
- Austausch und Vernetzung
Verfügbarkeit
Seminarpreise
mit Kollegenrabatt | ab 1490,- € | |
1. Teilnehmer | 1590,- € | |
2. Teilnehmer | 1540,- € | |
Weitere Teilnehmer | 1490,- € |
Hotelkosten und MwSt.
Hotel
Maritim Strandhotel Travemünde | |
Trelleborgallee 2, 23570 Travemünde | |
Vollpensionspauschale, mit Übernachtung (VP) | 218,72 € |
Tagungspauschale mit Abendessen, ohne Übernachtung (TPAE) | 124,17 € |
Tagungspauschale ohne Abendessen, ohne Übernachtung (TP) | 78,11 € |
§ 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX,
§ 54 Abs. 1 i.V.m. § 46 Abs. 1 BPersVG bzw. das entsprechende LPersVG
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