#MeToo – Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
Arbeits- und strafrechtliche Folgen
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, die sich zum Beispiel in unerwünschter (non-)verbaler oder physischer Form äußert, ist ein ernstzunehmendes und stetig wachsendes Problem, das vermehrt Handlungsbedarf nach sich zieht. Bei dieser Art von Machtmissbrauch wird das Opfer gedemütigt und als Objekt betrachtet, über das man nach Belieben verfügen kann. Für das Opfer besteht regelmäßig das Problem, sich auszudrücken, Klage zu erheben, Beweise vorzulegen und Zeugen zu finden. Auf dem Seminar „#MeToo – Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz“ lernen die Teilnehmer, welche arbeits- und strafrechtlichen Konsequenzen sexuelle Belästigung haben kann und welche Optionen man als Interessenvertretung hat, um sexueller Gewalt präventiv entgegenzuwirken. Sie erfahren, wie der Betriebsrat Betroffene bei diesem sensiblen Thema angemessen und wirkungsvoll unterstützen kann.
Was gibt das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz her?
- Begriffsbestimmung in § 3 Abs. 4 AGG
- Unerwünschte sexuelle Handlung und Aufforderung zu dieser
- Sexuell bestimmte körperliche Berührungen
- Bemerkungen sexuellen Inhalts
- Unerwünschtes Zeigen und Anbringen pornografischer Darstellungen
- Verletzung der Würde der betroffenen Person
- Schaffung eines von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichneten Umfelds
- Pflicht des Arbeitgebers zum Schutz der Arbeitnehmer
Sexuelle Belästigung: arbeitsrechtliche Konsequenzen
- Abmahnung und ordentliche Kündigung
- Sexuelle Belästigung als wichtiger Grund für außerordentliche Kündigung
- Verdachts- oder Tatkündigung: Zulässigkeit und Voraussetzungen
- Beweisgewinnung: Offenbarung durch Betroffene, durch Zeugen und Detektiveinsatz
- Beweiserhebungs- und Beweisverwertungsverbote
Strafrechtliche Folgen sexueller Belästigung
- Strafanzeige: So wird sie erstattet
- Unterschied: Strafanzeige und Strafantrag
- Was erwartet das Opfer im Ermittlungs- bzw. Gerichtsverfahren?
- Straftatbestände und Strafen
- Rechtsfolgen von „Aussage gegen Aussage“
Sonderfall: sexuelle Belästigung als Mobbing
- Unterstützung des Opfers im Ermittlungsverfahren
- Betriebsvereinbarungen/Dienstvereinbarungen zu Whistleblowing, Dienstkleidung, Compliance und Mobbing: mögliche Regelungen
- Update: Beteiligung des BR bei der Kündigung
- Täter: BR-Mitglied – Ausschluss aus dem BR
- Mediation als Konfliktlösungsmöglichkeit
- Umgang mit Beschwerden der ArbeitnehmerInnen
„Alles Lüge!?“
- Rechtsfolgen für „Täter“ und „Opfer“
- Strafanzeige und Schadenersatz
- Arbeitsrechtliche Folgen
Beispiele aus der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
- Regelungen im allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz
- Arbeits- und strafrechtliche Folgen sexueller Belästigung
- Handlungsansätze für Betriebsrat/Personalrat zur Verhinderung sexueller Belästigung
- Rechtsfolgen fälschlicherweise behaupteter sexueller Belästigung
- Sexuelle Belästigung als Mobbing, Rechtsprechung

Seminarfakten
Mo. 15:00 – Fr. 12:30 Uhr | ||
max. Teilnehmer: ca. 18 | ||
§ 37 Abs. 6 BetrVG § 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX § 54 Abs. 1 i.V.m. § 46 Abs. 1 BPersVG bzw. das entsprechende LPersVG |
Zu den Terminen
mit Kollegenrabatt | ab 1490,- € | |
1. Teilnehmer
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1590,- €
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2. Teilnehmer
|
1540,- €
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Weitere Teilnehmer
|
1490,- €
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Seminargebühren zzgl. Hotelkosten und MwSt. | ||
Weitere Teilnehmer können im Warenkorb hinzugefügt werden |
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- Personalratsmitglieder
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