#MeToo – Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Arbeits- und strafrechtliche Folgen

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, die sich zum Beispiel in unerwünschter (non-)verbaler oder physischer Form äußert, ist ein ernstzunehmendes und stetig wachsendes Problem, das vermehrt Handlungsbedarf nach sich zieht. Bei dieser Art von Machtmissbrauch wird das Opfer gedemütigt und als Objekt betrachtet, über das man nach Belieben verfügen kann. Für das Opfer besteht regelmäßig das Problem, sich auszudrücken, Klage zu erheben, Beweise vorzulegen und Zeugen zu finden. Auf dem Seminar „#MeToo – Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz“ lernen die Teilnehmer, welche arbeits- und strafrechtlichen Konsequenzen sexuelle Belästigung haben kann und welche Optionen man als Interessenvertretung hat, um sexueller Gewalt präventiv entgegenzuwirken. Sie erfahren, wie der Betriebsrat Betroffene bei diesem sensiblen Thema angemessen und wirkungsvoll unterstützen kann.

Was gibt das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz her?

  • Begriffsbestimmung in § 3 Abs. 4 AGG
  • Unerwünschte sexuelle Handlung und Aufforderung zu dieser
  • Sexuell bestimmte körperliche Berührungen
  • Bemerkungen sexuellen Inhalts
  • Unerwünschtes Zeigen und Anbringen pornografischer Darstellungen
  • Verletzung der Würde der betroffenen Person
  • Schaffung eines von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichneten Umfelds
  • Pflicht des Arbeitgebers zum Schutz der Arbeitnehmer

Sexuelle Belästigung: arbeitsrechtliche Konsequenzen

  • Abmahnung und ordentliche Kündigung
  • Sexuelle Belästigung als wichtiger Grund für außerordentliche Kündigung
  • Verdachts- oder Tatkündigung: Zulässigkeit und Voraussetzungen
  • Beweisgewinnung: Offenbarung durch Betroffene, durch Zeugen und Detektiveinsatz
  • Beweiserhebungs- und Beweisverwertungsverbote

Strafrechtliche Folgen sexueller Belästigung

  • Strafanzeige: So wird sie erstattet
  • Unterschied: Strafanzeige und Strafantrag
  • Was erwartet das Opfer im Ermittlungs- bzw. Gerichtsverfahren?
  • Straftatbestände und Strafen
  • Rechtsfolgen von „Aussage gegen Aussage“

Sonderfall: sexuelle Belästigung als Mobbing

  • Unterstützung des Opfers im Ermittlungsverfahren
  • Betriebsvereinbarungen/Dienstvereinbarungen zu Whistleblowing, Dienstkleidung, Compliance und Mobbing: mögliche Regelungen
  • Update: Beteiligung des BR bei der Kündigung
  • Täter: BR-Mitglied – Ausschluss aus dem BR
  • Mediation als Konfliktlösungsmöglichkeit
  • Umgang mit Beschwerden der ArbeitnehmerInnen

„Alles Lüge!?“

  • Rechtsfolgen für „Täter“ und „Opfer“
  • Strafanzeige und Schadenersatz
  • Arbeitsrechtliche Folgen

Beispiele aus der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

  • Regelungen im allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz
  • Arbeits- und strafrechtliche Folgen sexueller Belästigung
  • Handlungsansätze für Betriebsrat/Personalrat zur Verhinderung sexueller Belästigung
  • Rechtsfolgen fälschlicherweise behaupteter sexueller Belästigung
  • Sexuelle Belästigung als Mobbing, Rechtsprechung
873 MeToo Sexuelle Belaestigung Pb

Seminarfakten

Mo. 15:00 – Fr. 12:30 Uhr
max. Teilnehmer: ca. 18
§ 37 Abs. 6 BetrVG
§ 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX
§ 54 Abs. 1 i.V.m. § 46 Abs. 1 BPersVG bzw. das entsprechende LPersVG

Zu den Terminen
mit Kollegenrabatt ab 1490,- €
1. Teilnehmer
1590,- €
2. Teilnehmer
1540,- €
Weitere Teilnehmer
1490,- €
Seminargebühren zzgl. Hotelkosten und MwSt.
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Zu empfehlen für

  • Betriebsratsmitglieder
  • Personalratsmitglieder
  • Vertrauensperson der Schwerbehinderten und ihre Stellvertreter

Formulare & Musterschreiben

Unverbindliche Reservierung
Verbindliche Seminaranmeldung
Ordnungsgemäße Ladung zur Betriebsratssitzung
Betriebsratsbeschluss zur Schulungsteilnahme
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