#MeToo – Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Arbeits- und strafrechtliche Folgen

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, die sich zum Beispiel in unerwünschter (non-)verbaler oder physischer Form äußert, ist ein ernstzunehmendes und stetig wachsendes Problem, das vermehrt Handlungsbedarf nach sich zieht. Bei dieser Art von Machtmissbrauch wird das Opfer gedemütigt und als Objekt betrachtet, über das man nach Belieben verfügen kann. Für das Opfer besteht regelmäßig das Problem, sich auszudrücken, Klage zu erheben, Beweise vorzulegen und Zeugen zu finden. Auf dem Seminar „#MeToo – Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz“ lernen die Teilnehmer, welche arbeits- und strafrechtlichen Konsequenzen sexuelle Belästigung haben kann und welche Optionen man als Interessenvertretung hat, um sexueller Gewalt präventiv entgegenzuwirken. Sie erfahren, wie der Betriebsrat Betroffene bei diesem sensiblen Thema angemessen und wirkungsvoll unterstützen kann.

Was gibt das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz her?

  • Begriffsbestimmung in § 3 Abs. 4 AGG
  • Unerwünschte sexuelle Handlung und Aufforderung zu dieser
  • Sexuell bestimmte körperliche Berührungen
  • Bemerkungen sexuellen Inhalts
  • Unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen pornografischer Darstellungen
  • Verletzung der Würde der betroffenen Person
  • Schaffung eines von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichneten Umfelds
  • Pflicht des Arbeitgebers zum Schutz der Arbeitnehmer

Sexuelle Belästigung: arbeitsrechtliche Konsequenzen

  • Sexuelle Belästigung als Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten
  • Abmahnung und ordentliche Kündigung
  • Sexuelle Belästigung als wichtiger Grund für außerordentliche Kündigung
  • Verdachts- oder Tatkündigung: Zulässigkeit und Voraussetzungen
  • Beweisgewinnung in der Praxis: Offenbarung durch Betroffene, durch Zeugen und Detektiveinsatz
  • Beweiserhebungs- und Beweisverwertungsverbote

Strafrechtliche Folgen sexueller Belästigung

  • Strafanzeige: So wird sie erstattet
  • Unterschied: Strafanzeige und Strafantrag
  • Was erwartet das Opfer im Ermittlungsverfahren bei Polizei und Staatsanwaltschaft bzw. vor Gericht?
  • Welche Straftatbestände können erfüllt sein?
  • Welche Strafen erwarten den Täter/die Täterin?
  • Rechtsfolgen von „Aussage gegen Aussage“

Sonderfall: sexuelle Belästigung als Mobbing

Handlungsoptionen des Betriebsrats

  • Unterstützung des Opfers im Ermittlungsverfahren
  • Betriebsvereinbarungen zu Whistleblowing, Dienstkleidung, Compliance und Mobbing: mögliche Regelungen
  • Update: Beteiligung des BR bei der Kündigung
  • Täter: BR-Mitglied – Ausschluss aus dem BR
  • Mediation als Konfliktlösungsmöglichkeit
  • Umgang mit Beschwerden der ArbeitnehmerInnen

„Alles Lüge!?“

  • Was passiert, wenn alles gelogen ist?
  • Rechtsfolgen für „Täter“ und „Opfer“
  • Strafanzeige
  • Schadenersatz
  • Arbeitsrechtliche Folgen

Beispiele aus der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

  • Regelungen im allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz
  • Arbeits- und strafrechtliche Rechtsfolgen sexueller Belästigung
  • Handlungsansätze für den Betriebsrat zur Verhinderung sexueller Belästigung
  • Rechtsfolgen fälschlicherweise behaupteter sexueller Belästigung
873 MeToo Sexuelle Belaestigung Pb

Seminarfakten

Mo. 15:00 – Fr. 12:30 Uhr
max. Teilnehmer: ca. 18
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX,
§ 54 Abs. 1 i.V.m. § 46 Abs. 1 BPersVG bzw. das entsprechende LPersVG
mit Kollegenrabatt ab 1440,- €
1. Teilnehmer 1540,- €
2. Teilnehmer 1490,- €
Weitere Teilnehmer 1440,- €
Seminargebühren zzgl.
Hotelkosten und MwSt.
Zu den Terminen

Zu empfehlen für

Betriebsratsmitglieder
Personalratsmitglieder
Vertrauensperson der Schwerbehinderten und ihre Stellvertreter

Formulare

Unverbindliche Reservierung
Verbindliche Seminaranmeldung
Ordnungsgemäße Ladung zur Betriebsratssitzung
Betriebsratsbeschluss zur Schulungsteilnahme
Mitteilung an die Geschäftsleitung zur Schulungsteilnahme

Termine 2024

Datum

Ort

Kennung

Juni

  • 10.06. - 14.06.2024

    Berlin

    2429/2024

    centrovital Hotel Berlin

    Behindertenfreundlich
    Zentrumsnähe
    Sportangebot
    Wellnessangebot

    Willkommen im centrovital Hotel Berlin, Ihrem urbanen Refugium für Wellness und Erholung. Sie übernachten in einem der 158 stilvollen Zimmer und Suiten, die modernen Komfort mit einer entspannten Atmosphäre vereinen. Entspannen Sie nach dem Seminar im einzigartigen Spa- und Wellnessbereich mit Pool, Sauna und Fitnesscenter (ggf. fallen Mehrkosten an). Genießen Sie kulinarische Köstlichkeiten im hoteleigenen Restaurant oder erkunden Sie die gastronomischen Angebote rund um das Hotel. Durch die zentrale Lage in der Nähe der Spandauer Altstadt und der guten Anbindung an die Innenstadt ist dies kein Problem.

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