#MeToo – Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Arbeits- und strafrechtliche Folgen

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, die sich zum Beispiel in unerwünschter (non-)verbaler oder physischer Form äußert, ist ein ernstzunehmendes und stetig wachsendes Problem, das vermehrt Handlungsbedarf nach sich zieht. Bei dieser Art von Machtmissbrauch wird das Opfer gedemütigt und als Objekt betrachtet, über das man nach Belieben verfügen kann. Für das Opfer besteht regelmäßig das Problem, sich auszudrücken, Klage zu erheben, Beweise vorzulegen und Zeugen zu finden. Auf dem Seminar „#MeToo – Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz“ lernen die Teilnehmer, welche arbeits- und strafrechtlichen Konsequenzen sexuelle Belästigung haben kann und welche Optionen man als Interessenvertretung hat, um sexueller Gewalt präventiv entgegenzuwirken. Sie erfahren, wie der Betriebsrat Betroffene bei diesem sensiblen Thema angemessen und wirkungsvoll unterstützen kann.

Die Regelungen im allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz

  • Begriffsbestimmung in § 3 Abs. 4 AGG
  • Unerwünschte sexuelle Handlung und Aufforderung zu dieser
  • Sexuell bestimmte körperliche Berührungen
  • Bemerkungen sexuellen Inhalts
  • Unerwünschtes Zeigen und Anbringen pornografischer Darstellungen
  • Verletzung der Würde der betroffenen Person
  • Schaffung eines von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichneten Umfelds
  • Pflicht des Arbeitgebers zum Schutz der Arbeitnehmer

Sexuelle Belästigung: arbeitsrechtliche Konsequenzen

  • Sexuelle Belästigung als wichtiger Grund für außerordentliche Kündigung
  • Abmahnung und ordentliche Kündigung
  • Verdachts- oder Tatkündigung: Zulässigkeit und Voraussetzungen
  • Sonderfall: sexuelle Belästigung als Mobbing
  • Beweisgewinnung: Offenbarung durch Betroffene, durch Zeugen und Detektiveinsatz
  • Beweiserhebungs- und Beweisverwertungsverbote

Strafrechtliche Folgen sexueller Belästigung

  • Strafanzeige: So wird sie erstattet
  • Unterschied: Strafanzeige und Strafantrag
  • Was erwartet das Opfer im Ermittlungs- bzw. Gerichtsverfahren?
  • Straftatbestände und Strafen
  • Rechtsfolgen von „Aussage gegen Aussage“ oder falscher Beschuldigung

Handlungsmöglichkeiten von BR, PR und SBV

  • Umgang mit Beschwerden der ArbeitnehmerInnen 
  • Gespräche mit Betroffenen und Beteiligten 
  • Zusammenarbeit mit anderen betrieblichen Stellen und Aufbau einer Beratungsstruktur 
  • Externe Hilfe- und Beratungsstellen
  • Unterstützung des Opfers im Ermittlungsverfahren
  • Betriebsvereinbarungen/Dienstvereinbarungen zu Whistleblowing, Compliance und Mobbing: mögliche Regelungen
  • Update: Beteiligung bei der Kündigung
  • Initiative zur Versetzung oder (Änderungs-)Kündigung
  • Tatverdacht im Gremium – Ausschluss vom Mandat
  • Mediation als Konfliktlösungsmöglichkeit

Beispiele aus der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

  • Regelungen im allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz
  • Arbeits- und strafrechtliche Folgen sexueller Belästigung
  • Handlungsansätze für Betriebsrat/Personalrat und SBV zur Verhinderung sexueller Belästigung
  • Rechtsfolgen fälschlicherweise behaupteter sexueller Belästigung
  • Sexuelle Belästigung als Mobbing, Rechtsprechung
873 MeToo Sexuelle Belaestigung Pb

Seminarfakten

Mo. 15:00 – Fr. 12:30 Uhr
max. Teilnehmer: ca. 18
§ 37 Abs. 6 BetrVG
§ 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX
§ 54 Abs. 1 i.V.m. § 46 Abs. 1 BPersVG bzw. das entsprechende LPersVG

Zu den Terminen
mit Kollegenrabatt ab 1549,- €
1. Teilnehmer
1649,- €
2. Teilnehmer
1599,- €
Weitere Teilnehmer
1549,- €
Seminargebühren zzgl. Hotelkosten und MwSt.
Weitere Teilnehmer können im Warenkorb hinzugefügt werden

Zu empfehlen für

  • Betriebsratsmitglieder
  • Vertrauensperson der Schwerbehinderten und ihre Stellvertreter
  • Personalratsmitglieder

Formulare & Musterschreiben

Unverbindliche Reservierung
Verbindliche Seminaranmeldung
Ordnungsgemäße Ladung zur Betriebsratssitzung
Betriebsratsbeschluss zur Schulungsteilnahme
Mitteilung an die Geschäftsleitung zur Schulungsteilnahme
Personalräte – Unverbindliche-Seminarreservierung
Personalräte – Seminaranmeldung
Ordnungsgemäße-Ladung zur Personalratssitzung
Personalrats-Beschluss zur Schulungsteilnahme
Mitteilung an die Dienststellenleitung zur Schulungsteilnahme

Termine 2026

Datum

Ort

Kennung

Juni

August

Oktober

  • 12.10. - 16.10.2026

    Ostseebad Heringsdorf / Usedom

    4226/2026

    Hotel Kaiserhof Heringsdorf

    Behindertenfreundlich
    Zentrumsnähe
    Sportangebot
    Wellnessangebot

    Das Hotel liegt nur 20 m vom Strand entfernt, unweit der Seebrücke. Herzstück des Hotels ist der subtropische Palmengarten. Im Wintergarten mit Kamin kann man es sich mit einem Buch gemütlich machen. Der Sommergarten, direkt an der Strandpromenade, bietet eine herrliche Aussicht. Die Wellnessoase des Hotels erstreckt sich über drei Etagen, ggf. fallen Mehrkosten an. Zusätzlich gibt es einen Fitnessbereich.

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