Wiedereingliederung langzeiterkrankter Arbeitnehmer

Alles rund ums Arbeiten nach oder trotz Krankheit

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

  • Fundiertes Wissen zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
  • Alles zur personenbedingten Kündigung wegen Krankheit
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
  • Möglichkeiten der Fehlzeitenreduktion
  • Übertragung des Urlaubsanspruchs auf das Folgejahr wegen Krankheit
Zu den Terminen

Krankheit und Entgeltfortzahlung

Wann ist ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig? / Pflicht des Arbeitnehmers: unverzügliche Anzeige der Arbeitsunfähigkeit / Rechtsfolgen des Verstoßes gegen die Anzeigepflicht / Wann muss die AU vorgelegt werden? / Neue Rechtsprechung zur Vorlage der AU ab dem ersten Tag / Was sagt die AU aus? Welchen Beweiswert hat sie? / Rechtsfolgen des Verstoßes gegen die Nachweispflicht / Anspruch auf Entgeltfortzahlung: Dauer des Anspruchs / Was genau muss fortgezahlt werden?

Krankheit und Sozialrecht – Wiedereingliederung

Was passiert nach Ablauf der 6-Wochen-Frist? / Wann bekommt der Arbeitnehmer wie viel Krankengeld? / Voraussetzungen der Zahlung von Krankengeld und dessen Dauer / Wiedereingliederung nach dem „Hamburger Modell“ / Mitwirkungspflichten des Arbeitnehmers bzw. Arbeitgebers / Versetzung oder nur zeitliche Verkürzung der Arbeitszeit? / Was passiert, wenn die Wiedereingliederung abgebrochen wird? / Kosten / So kann der Betriebsrat bei der Wiedereingliederung unterstützen

Krankheit und Kündigung

Krankheit als häufigster Fall der personenbedingten Kündigung / Voraussetzungen der personenbedingten Kündigung / Prognose: Wann ist der Arbeitnehmer wieder arbeitsfähig? / Interessenabwägung: Welche Alternativen gibt es zur Kündigung? / Häufige Kurzerkrankungen und dauerhafte Erkrankung / Beteiligungsrecht des Betriebsrats bei Kündigungen / Kündigungsschutz einzelner Arbeitnehmergruppen

Krankheit und Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

BEM: Gesetzliche Rahmenbedingungen des § 167 SGB IX / BEM und Kündigung: Zusammenhänge / BEM als Präventionsmaßnahme: Verhinderung langfristiger Fehlzeiten / BEM und betriebliches Gesundheitsmanagement

Arbeitsrecht im Wiedereingliederungsverhältnis

Unterschied Arbeitsverhältnis – Wiedereingliederung / Auswirkungen auf Rechte und Pflichten / Besonderheiten beim Arbeitsentgelt

Krankheit und Urlaub

Der Urlaubsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz / Was passiert mit dem Urlaubsanspruch im Krankheitsfall? / Rechtsprechung des EuGH und des BAG zur Übertragung des Urlaubsanspruchs

526 Wiedereingliederung Pb Seminar

Seminarfakten

Mo. 15:00 – Fr. 12:30 Uhr
max. Teilnehmer: ca. 18
§ 37 Abs. 6 BetrVG
§ 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX
§ 54 Abs. 1 i.V.m.§ 46 Abs. 1 BPersVG bzw. das entsprechende LPersVG
mit Kollegenrabatt ab 1390,- €
1. Teilnehmer 1490,- €
2. Teilnehmer 1440,- €
Weitere Teilnehmer 1390,- €
Seminargebühren zuzüglich
Hotelkosten und MwSt.

Zu empfehlen für

Betriebsratsmitglieder
Personalratsmitglieder
Vertrauensperson der Schwerbehinderten und ihre Stellvertreter

Formulare

Unverbindliche Reservierung
Verbindliche Seminaranmeldung
Ordnungsgemäße Ladung zur Betriebsratssitzung
Betriebsratsbeschluss zur Schulungsteilnahme
Mitteilung an die Geschäftsleitung zur Schulungsteilnahme

Termine

Datum

Ort

Kennung

September

  • 04.09. - 08.09.2023

    Bad Wiessee / Tegernsee

    3621/2023

    Hotel Terrassenhof

    Behindertenfreundlich
    Zentrumsnähe
    Sportangebot
    Wellnessangebot

    Bad Wiessee liegt ca. 50 Kilometer von München entfernt am Westufer des Tegernsees im bayerischen Oberland.Direkt am Ufer gelegen, ist das Hotel Terrassenhof einer der attraktivsten Tagungsorte Südbayerns. Schlendern Sie auf der 5 km langen Seepromenade, um anschließend auf der See-Terrasse des Hotels oder in der Panorama-Bar den Tag ausklingen zu lassen. Besuchen Sie nach einem anstrengenden Seminartag die große Wellness- und Fitness-Oase, ggf. fallen Mehrkosten an.

    BadWiessee_Terrassenhof
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Oktober

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