Wiedereingliederung langzeiterkrankter Arbeitnehmer

Alles rund ums Arbeiten nach oder trotz Krankheit

Krankheit und Entgeltfortzahlung

Wann ist ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig? / Pflicht des Arbeitnehmers: unverzügliche Anzeige der Arbeitsunfähigkeit / Rechtsfolgen des Verstoßes gegen die Anzeigepflicht / Wann muss die AU vorgelegt werden? / Neue Rechtsprechung zur Vorlage der AU ab dem ersten Tag / Was sagt die AU aus? Welchen Beweiswert hat sie? / Rechtsfolgen des Verstoßes gegen die Nachweispflicht / Anspruch auf Entgeltfortzahlung: Dauer des Anspruchs / Was genau muss fortgezahlt werden?

Krankheit und Sozialrecht – Wiedereingliederung

Was passiert nach Ablauf der 6-Wochen-Frist? / Wann bekommt der Arbeitnehmer wie viel Krankengeld? / Voraussetzungen der Zahlung von Krankengeld und dessen Dauer / Wiedereingliederung nach dem „Hamburger Modell“ / Mitwirkungspflichten des Arbeitnehmers bzw. Arbeitgebers / Versetzung oder nur zeitliche Verkürzung der Arbeitszeit? / Was passiert, wenn die Wiedereingliederung abgebrochen wird? / Kosten / So kann der Betriebsrat bei der Wiedereingliederung unterstützen

Krankheit und Kündigung

Krankheit als häufigster Fall der personenbedingten Kündigung / Voraussetzungen der personenbedingten Kündigung / Prognose: Wann ist der Arbeitnehmer wieder arbeitsfähig? / Interessenabwägung: Welche Alternativen gibt es zur Kündigung? / Häufige Kurzerkrankungen und dauerhafte Erkrankung / Beteiligungsrecht des Betriebsrats bei Kündigungen / Kündigungsschutz einzelner Arbeitnehmergruppen

Krankheit und Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

BEM: Gesetzliche Rahmenbedingungen des § 167 SGB IX / BEM und Kündigung: Zusammenhänge / BEM als Präventionsmaßnahme: Verhinderung langfristiger Fehlzeiten / BEM und betriebliches Gesundheitsmanagement

Arbeitsrecht im Wiedereingliederungsverhältnis

Unterschied Arbeitsverhältnis – Wiedereingliederung / Auswirkungen auf Rechte und Pflichten / Besonderheiten beim Arbeitsentgelt

Krankheit und Urlaub

Der Urlaubsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz / Was passiert mit dem Urlaubsanspruch im Krankheitsfall? / Rechtsprechung des EuGH und des BAG zur Übertragung des Urlaubsanspruchs

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

  • Fundiertes Wissen zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
  • Alles zur personenbedingten Kündigung wegen Krankheit
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
  • Möglichkeiten der Fehlzeitenreduktion
  • Übertragung des Urlaubsanspruchs auf das Folgejahr wegen Krankheit
526 Wiedereingliederung Pb

Seminarfakten

Mo. 15:00 – Fr. 12:30 Uhr
max. Teilnehmer: ca. 18
§ 37 Abs. 6 BetrVG
§ 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX
§ 54 Abs. 1 i.V.m.§ 46 Abs. 1 BPersVG bzw. das entsprechende LPersVG

Zu den Terminen
mit Kollegenrabatt ab 1390,- €
1. Teilnehmer
1490,- €
2. Teilnehmer
1440,- €
Weitere Teilnehmer
1390,- €
Seminargebühren zzgl. Hotelkosten und MwSt.
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Zu empfehlen für

  • Betriebsratsmitglieder
  • Personalratsmitglieder
  • Vertrauensperson der Schwerbehinderten und ihre Stellvertreter

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Verbindliche Seminaranmeldung
Ordnungsgemäße Ladung zur Betriebsratssitzung
Betriebsratsbeschluss zur Schulungsteilnahme
Mitteilung an die Geschäftsleitung zur Schulungsteilnahme
Personalräte – Unverbindliche-Seminarreservierung
Personalräte – Seminaranmeldung
Ordnungsgemäße-Ladung zur Personalratssitzung
Personalrats-Beschluss zur Schulungsteilnahme
Mitteilung an die Dienststellenleitung zur Schulungsteilnahme

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