Wiedereingliederung langzeiterkrankter Arbeitnehmer
Alles rund ums Arbeiten nach oder trotz Krankheit
Krankheit und Entgeltfortzahlung
Wann ist ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig? / Pflicht des Arbeitnehmers: unverzügliche Anzeige der Arbeitsunfähigkeit / Rechtsfolgen des Verstoßes gegen die Anzeigepflicht / Wann muss die AU vorgelegt werden? / Neue Rechtsprechung zur Vorlage der AU ab dem ersten Tag / Was sagt die AU aus? Welchen Beweiswert hat sie? / Rechtsfolgen des Verstoßes gegen die Nachweispflicht / Anspruch auf Entgeltfortzahlung: Dauer des Anspruchs / Was genau muss fortgezahlt werden?
Krankheit und Sozialrecht – Wiedereingliederung
Was passiert nach Ablauf der 6-Wochen-Frist? / Wann bekommt der Arbeitnehmer wie viel Krankengeld? / Voraussetzungen der Zahlung von Krankengeld und dessen Dauer / Wiedereingliederung nach dem „Hamburger Modell“ / Mitwirkungspflichten des Arbeitnehmers bzw. Arbeitgebers / Versetzung oder nur zeitliche Verkürzung der Arbeitszeit? / Was passiert, wenn die Wiedereingliederung abgebrochen wird? / Kosten / So kann der Betriebsrat bei der Wiedereingliederung unterstützen
Krankheit und Kündigung
Krankheit als häufigster Fall der personenbedingten Kündigung / Voraussetzungen der personenbedingten Kündigung / Prognose: Wann ist der Arbeitnehmer wieder arbeitsfähig? / Interessenabwägung: Welche Alternativen gibt es zur Kündigung? / Häufige Kurzerkrankungen und dauerhafte Erkrankung / Beteiligungsrecht des Betriebsrats bei Kündigungen / Kündigungsschutz einzelner Arbeitnehmergruppen
Krankheit und Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
BEM: Gesetzliche Rahmenbedingungen des § 167 SGB IX / BEM und Kündigung: Zusammenhänge / BEM als Präventionsmaßnahme: Verhinderung langfristiger Fehlzeiten / BEM und betriebliches Gesundheitsmanagement
Arbeitsrecht im Wiedereingliederungsverhältnis
Unterschied Arbeitsverhältnis – Wiedereingliederung / Auswirkungen auf Rechte und Pflichten / Besonderheiten beim Arbeitsentgelt
Krankheit und Urlaub
Der Urlaubsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz / Was passiert mit dem Urlaubsanspruch im Krankheitsfall? / Rechtsprechung des EuGH und des BAG zur Übertragung des Urlaubsanspruchs
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
- Fundiertes Wissen zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- Alles zur personenbedingten Kündigung wegen Krankheit
- Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
- Möglichkeiten der Fehlzeitenreduktion
- Übertragung des Urlaubsanspruchs auf das Folgejahr wegen Krankheit
Seminarfakten
Mo. 15:00 – Fr. 12:30 Uhr | ||
max. Teilnehmer: ca. 18 | ||
§ 37 Abs. 6 BetrVG § 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX § 54 Abs. 1 i.V.m.§ 46 Abs. 1 BPersVG bzw. das entsprechende LPersVG |
Zu den Terminen
mit Kollegenrabatt | ab 1390,- € | |
1. Teilnehmer
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1490,- €
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2. Teilnehmer
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1440,- €
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Weitere Teilnehmer
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1390,- €
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Seminargebühren zzgl. Hotelkosten und MwSt. | ||
Weitere Teilnehmer können im Warenkorb hinzugefügt werden |
Zu empfehlen für
- Betriebsratsmitglieder
- Personalratsmitglieder
- Vertrauensperson der Schwerbehinderten und ihre Stellvertreter
Formulare & Musterschreiben