Wiedereingliederung langzeiterkrankter Arbeitnehmer
Alles rund ums Arbeiten nach oder trotz Krankheit
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
- Fundiertes Wissen zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- Alles zur personenbedingten Kündigung wegen Krankheit
- Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
- Möglichkeiten der Fehlzeitenreduktion
- Übertragung des Urlaubsanspruchs auf das Folgejahr wegen Krankheit
Krankheit und Entgeltfortzahlung
Wann ist ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig? / Pflicht des Arbeitnehmers: unverzügliche Anzeige der Arbeitsunfähigkeit / Rechtsfolgen des Verstoßes gegen die Anzeigepflicht / Wann muss die AU vorgelegt werden? / Neue Rechtsprechung zur Vorlage der AU ab dem ersten Tag / Was sagt die AU aus? Welchen Beweiswert hat sie? / Rechtsfolgen des Verstoßes gegen die Nachweispflicht / Anspruch auf Entgeltfortzahlung: Dauer des Anspruchs / Was genau muss fortgezahlt werden?
Krankheit und Sozialrecht – Wiedereingliederung
Was passiert nach Ablauf der 6-Wochen-Frist? / Wann bekommt der Arbeitnehmer wie viel Krankengeld? / Voraussetzungen der Zahlung von Krankengeld und dessen Dauer / Wiedereingliederung nach dem „Hamburger Modell“ / Mitwirkungspflichten des Arbeitnehmers bzw. Arbeitgebers / Versetzung oder nur zeitliche Verkürzung der Arbeitszeit? / Was passiert, wenn die Wiedereingliederung abgebrochen wird? / Kosten / So kann der Betriebsrat bei der Wiedereingliederung unterstützen
Krankheit und Kündigung
Krankheit als häufigster Fall der personenbedingten Kündigung / Voraussetzungen der personenbedingten Kündigung / Prognose: Wann ist der Arbeitnehmer wieder arbeitsfähig? / Interessenabwägung: Welche Alternativen gibt es zur Kündigung? / Häufige Kurzerkrankungen und dauerhafte Erkrankung / Beteiligungsrecht des Betriebsrats bei Kündigungen / Kündigungsschutz einzelner Arbeitnehmergruppen
Krankheit und Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
BEM: Gesetzliche Rahmenbedingungen des § 167 SGB IX / BEM und Kündigung: Zusammenhänge / BEM als Präventionsmaßnahme: Verhinderung langfristiger Fehlzeiten / BEM und betriebliches Gesundheitsmanagement
Arbeitsrecht im Wiedereingliederungsverhältnis
Unterschied Arbeitsverhältnis – Wiedereingliederung / Auswirkungen auf Rechte und Pflichten / Besonderheiten beim Arbeitsentgelt
Krankheit und Urlaub
Der Urlaubsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz / Was passiert mit dem Urlaubsanspruch im Krankheitsfall? / Rechtsprechung des EuGH und des BAG zur Übertragung des Urlaubsanspruchs

Seminarfakten
Mo. 15:00 – Fr. 12:30 Uhr | ||
max. Teilnehmer: ca. 18 | ||
§ 37 Abs. 6 BetrVG § 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX § 54 Abs. 1 i.V.m.§ 46 Abs. 1 BPersVG bzw. das entsprechende LPersVG | ||
mit Kollegenrabatt | ab 1390,- € | |
1. Teilnehmer | 1490,- € | |
2. Teilnehmer | 1440,- € | |
Weitere Teilnehmer | 1390,- € |
Hotelkosten und MwSt.
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Formulare
Termine
September
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Bad Wiessee / Tegernsee
3621/2023
Hotel Terrassenhof
Adrian-Stoop-Straße 50, 83707 Bad Wiessee / Tegernsee
Bad Wiessee liegt ca. 50 Kilometer von München entfernt am Westufer des Tegernsees im bayerischen Oberland.Direkt am Ufer gelegen, ist das Hotel Terrassenhof einer der attraktivsten Tagungsorte Südbayerns. Schlendern Sie auf der 5 km langen Seepromenade, um anschließend auf der See-Terrasse des Hotels oder in der Panorama-Bar den Tag ausklingen zu lassen. Besuchen Sie nach einem anstrengenden Seminartag die große Wellness- und Fitness-Oase, ggf. fallen Mehrkosten an.
Oktober
-
Göbel's Landhotel
Briloner Straße 48, 34508 Willingen
Ein perfekter Platz für eine erfolgreiche Seminarwoche. Mitten im Ort befindet sich Göbel's Landhotel, direkt am Kurpark. Lassen Sie sich im Restaurant kulinarisch verwöhnen oder genießen Sie einen geselligen Abend in der Hotelbar. Ein großer Wellnessbereich und ein Fitnessraum stehen den Gästen zur Verfügung, ggf. fallen Mehrkosten an.