Die Gefährdungsbeurteilung: Instrument zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen
Einflussmöglichkeiten bei der Gefährdungsbeurteilung nutzen
Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, mögliche Gefährdungen für die Gesundheit seiner Beschäftigten zu identifizieren und Präventionsmaßnahmen zu ergreifen. Zur Feststellung potenzieller Gefahren muss er eine sogenannte Gefährdungsbeurteilung vornehmen, auf deren Grundlage Maßnahmen ergriffen werden, wie die Gesundheitsrisiken beseitigt oder zumindest bestmöglich reduziert werden können. Der Betriebsrat hat im Rahmen seines Beteiligungsrechts nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG bei jedem Schritt der Gefährdungsbeurteilung mitzubestimmen. Im Seminar „Die Gefährdungsbeurteilung: Instrument zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen“ lernen die Teilnehmer, wie ein Verfahren für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung geregelt werden kann, das auf entsprechende örtliche Gegebenheiten und betriebliche Arbeitsbedingungen ausgerichtet ist.
Grundlagen zur Gefährdungsbeurteilung
- Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?
- Überblick der rechtlichen Grundlagen
- Beteiligte Personen
- Welche Tätigkeiten sind zu betrachten?
- Was heißt „beurteilen“?
- Gefährdungsbeurteilung im neuen MuSchG
- Was beinhaltet die Dokumentationspflicht?
Die wesentlichen Gefährdungen erkennen
- Abgrenzung: Gefahr und Gefährdung
- Arbeitsbedingte Gesundheits- und Unfallgefahren ermitteln
- Gefährdungsfaktoren erkennen
- Wie sollte der BR vorgehen?
- Checklisten als Hilfestellung
Initiativ- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
- BR als „Motor“ der Gefährdungsbeurteilung
- Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG
- Einfluss des BR noch vor der Gefährdungsbeurteilung
- Wichtige Vorfragen des BR für eine sinnvolle organisatorische Umsetzung
- Beauftragung von Externen
Die Betriebsvereinbarung zur Gefährdungsbeurteilung
- Erzwingbar oder freiwillig?
- Richtige Ausgestaltung der Mindestanforderungen
- Welche Themen sollten in einer Betriebsvereinbarung geregelt werden?
- Praxishilfe: Muster einer BV zur Gefährdungsbeurteilung
Die Einigungsstelle nach der Gefährdungsbeurteilung
- Zeitpunkt der Anrufung
- Zuständigkeit: zwingende Mitbestimmung bei konkreter Gefährdung
- Sinnvolle Besetzung
- Vorbereitung
- Mögliche Ergebnisse
- Aufstockung des Personals als Ergebnis?
- Wirkung und Umsetzung des Einigungsstellenspruchs
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
- Die rechtlichen Grundlagen zur Gefährdungsbeurteilung
- Mitbestimmungsrechte und Beteiligungsmöglichkeiten des Betriebsrats
- Konkreter Ablauf des Beurteilungsprozesses und der nachfolgenden Kontrollpflichten
- Verhandlung und Abschluss betrieblicher Regelungen
- Einsetzung und Durchführung einer Einigungsstelle
Seminarfakten
Mo. 15:00 – Fr. 12:30 Uhr | ||
max. Teilnehmer: ca. 18 | ||
§ 37 Abs. 6 BetrVG, § 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX |
||
mit Kollegenrabatt | ab 1490,- € | |
1. Teilnehmer | 1590,- € | |
2. Teilnehmer | 1540,- € | |
Weitere Teilnehmer | 1490,- € |
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November
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Ostseebad Heringsdorf / Usedom
4526/2024
Hotel Kaiserhof Heringsdorf
Strandpromenade/Kulmstraße 33, 17424 Ostseebad Heringsdorf / Usedom
Das Hotel liegt nur 20 m vom Strand entfernt, unweit der Seebrücke. Herzstück des Hotels ist der subtropische Palmengarten. Im Wintergarten mit Kamin kann man es sich mit einem Buch gemütlich machen. Der Sommergarten, direkt an der Strandpromenade, bietet eine herrliche Aussicht. Die Wellnessoase des Hotels erstreckt sich über drei Etagen, ggf. fallen Mehrkosten an. Zusätzlich gibt es einen Fitnessbereich.