Datenschutz und Mitarbeiterkontrolle – Teil 1
Technische und rechtliche Grundlagen
Der Betriebsrat übernimmt eine zentrale Rolle, wenn der Arbeitgeber Systeme zur Verhaltens- oder Leistungskontrolle einsetzt. In der digitalen Arbeitswelt gilt trotz einer Vielzahl von Möglichkeiten der vollständigen Arbeitnehmerüberwachung: Es ist nicht alles erlaubt, was technisch möglich ist. Im Seminar „Datenschutz und Mitarbeiterkontrolle – Teil 1“ lernen die Teilnehmer die wichtigsten datenschutzrechtlichen Fragen beim Einsatz unterschiedlicher IT-Systeme kennen und erfahren, wie in der digitalen Arbeitswelt praktikable und konstruktive Regelungen in einer Betriebsvereinbarung zum Thema Datenschutz aussehen können.
Rechtliche Grundlagen zum Datenschutz
- Regelungen im Grundgesetz: Schutz der Arbeitnehmer vor Überwachung
- Die wichtigsten Gesetze zum Datenschutz
- Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO), das BDSG – Beschäftigtendatenschutz und weitere Anwendungsbereiche im Betrieb
- Eckpunkte des neuen Beschäftigtendatenschutzgesetzes
- Grundzüge des Hinweisgeberschutzgesetzes
Starke Beteiligungsrechte des Betriebsrats
- Mitbestimmung bei der Einführung und Änderung von neuen Technologien, Künstlicher Intelligenz (KI), mobiler Arbeit
- Initiativrecht des Betriebsrats
- Überwachungsrecht des Betriebsrats beim Datenschutz
- Informationsrechte bei Planung und Änderung von technischen Anlagen
- Hinzuziehung von Sachverständigen und sonstigen Auskunftspersonen, u. a. beim Einsatz von KI
- Effektive Durchsetzung der Beteiligungsrechte
Allgemeine Mitarbeiterüberwachung zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle
- Taschen- bzw. Torkontrollen und Testkäufe
- Fahrtenschreiber
- Einsatz von Privatdetektiven
- Einsatz von Ortungssystemen (GPS)
- Data Mining
- Telefon- und Videoüberwachung
- Kassensysteme im Einzelhandel
Technische Grundlagen
- Funktionsweise von PC und Netzwerken
- Wo und wie werden Daten im Betrieb bzw. im Netzwerk erfasst und gespeichert?
- Wie sicher sind Passwörter?
IT-Systeme – Möglichkeiten und rechtliche Grenzen
- Betriebsdaten- und Beschäftigtendatenerfassung, Personaldatenverarbeitung
- Arbeitszeiterfassung
- Internet, Intranet und E-Mail-Systeme (z. B. Outlook, Word usw.)
- Tablet-, Handy-, Smartphone- und Telefonnutzung, VoIP
- Multifunktionsgeräte und Bring Your Own Device (BYOD)
- Arbeiten in der Cloud
- Telearbeit, Homeoffice und mobile Arbeit
- Elektronische/digitale Personalakte
- Videoüberwachung
- Integrierte DV-Systeme (z. B. SAP)
- Datenanalyse
- Was ist – wann und wie – erlaubt?
Eckpunkte einer Betriebsvereinbarung zum Datenschutz
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
- Technische und rechtliche Grundlagen
- Von den Informationsrechten des Betriebsrats bis zur effektiven Durchsetzung der Beteiligungsrechte
- Datenschutzfragen zu IT-Systemen
Der Betriebsrat übernimmt eine zentrale Rolle, wenn der Arbeitgeber Systeme zur Verhaltens- oder Leistungskontrolle einsetzt. In der digitalen Arbeitswelt gilt trotz einer Vielzahl von Möglichkeiten der vollständigen Arbeitnehmerüberwachung: Es ist nicht alles erlaubt, was technisch möglich ist. Im Seminar „Datenschutz und Mitarbeiterkontrolle – Teil 1“ lernen die Teilnehmer die wichtigsten datenschutzrechtlichen Fragen beim Einsatz unterschiedlicher IT-Systeme kennen und erfahren, wie in der digitalen Arbeitswelt praktikable und konstruktive Regelungen in einer Betriebsvereinbarung zum Thema Datenschutz aussehen können.
Rechtliche Grundlagen zum Datenschutz
- Regelungen im Grundgesetz: Schutz der Arbeitnehmer vor Überwachung
- Die wichtigsten Gesetze zum Datenschutz
- Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO), das BDSG – Beschäftigtendatenschutz und weitere Anwendungsbereiche im Betrieb
- Eckpunkte des neuen Beschäftigtendatenschutzgesetzes
- Grundzüge des Hinweisgeberschutzgesetzes
Starke Beteiligungsrechte des Betriebsrats
- Mitbestimmung bei der Einführung und Änderung von neuen Technologien, Künstlicher Intelligenz (KI), mobiler Arbeit
- Initiativrecht des Betriebsrats
- Überwachungsrecht des Betriebsrats beim Datenschutz
- Informationsrechte bei Planung und Änderung von technischen Anlagen
- Hinzuziehung von Sachverständigen und sonstigen Auskunftspersonen, u. a. beim Einsatz von KI
- Effektive Durchsetzung der Beteiligungsrechte
Allgemeine Mitarbeiterüberwachung zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle
- Taschen- bzw. Torkontrollen und Testkäufe
- Fahrtenschreiber
- Einsatz von Privatdetektiven
- Einsatz von Ortungssystemen (GPS)
- Data Mining
- Telefon- und Videoüberwachung
- Kassensysteme im Einzelhandel
Technische Grundlagen
- Funktionsweise von PC und Netzwerken
- Wo und wie werden Daten im Betrieb bzw. im Netzwerk erfasst und gespeichert?
- Wie sicher sind Passwörter?
IT-Systeme – Möglichkeiten und rechtliche Grenzen
- Betriebsdaten- und Beschäftigtendatenerfassung, Personaldatenverarbeitung
- Arbeitszeiterfassung
- Internet, Intranet und E-Mail-Systeme (z. B. Outlook, Word usw.)
- Tablet-, Handy-, Smartphone- und Telefonnutzung, VoIP
- Multifunktionsgeräte und Bring Your Own Device (BYOD)
- Arbeiten in der Cloud
- Telearbeit, Homeoffice und mobile Arbeit
- Elektronische/digitale Personalakte
- Videoüberwachung
- Integrierte DV-Systeme (z. B. SAP)
- Datenanalyse
- Was ist – wann und wie – erlaubt?
Eckpunkte einer Betriebsvereinbarung zum Datenschutz
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
- Technische und rechtliche Grundlagen
- Von den Informationsrechten des Betriebsrats bis zur effektiven Durchsetzung der Beteiligungsrechte
- Datenschutzfragen zu IT-Systemen
Verfügbarkeit
Seminarpreise
mit Kollegenrabatt | ab 1490,- € | |
1. Teilnehmer | 1590,- € | |
2. Teilnehmer | 1540,- € | |
Weitere Teilnehmer | 1490,- € |
Hotelkosten und MwSt.
Hotel
Adina Apartment Hotel Berlin Checkpoint Charlie | |
Krausenstraße 35-36, 10117 Berlin | |
Vollpensionspauschale, mit Übernachtung (VP) | 206,35 € |
Tagungspauschale mit Abendessen, ohne Übernachtung (TPAE) | 87,43 € |
Tagungspauschale ohne Abendessen, ohne Übernachtung (TP) | 59,51 € |
Dieses Seminar ist Teil der Ausbildungsreihe „Fachkraft für Datenschutz (DEKRA)“. Sobald Sie die Seminare „Datenschutz und Mitarbeiterkontrolle – Teil 1 und 2“ besucht haben, können Sie das Seminar „Fachkraft für Datenschutz (DEKRA)“ besuchen und das DEKRA-Zertifikat „Fachkraft für Datenschutz“ erwerben.
Für die Rezertifizierung der „Fachkraft für Datenschutz (DEKRA)“ können nach Teilnahme an diesem Seminar die vollen benötigten 24 Unterrichtseinheiten anerkannt werden.
§ 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX
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