Datenschutz und Mitarbeiterkontrolle – Teil 1

Technische und rechtliche Grundlagen

Kennung
5015/2024
Dauer
Montag bis Freitag
Standort
Berlin
Teilnehmer
Max. ca. 18 Teilnehmer
Mit den Eckpunkten des geplanten Beschäftigtendatenschutzgesetzes

Der Betriebsrat übernimmt eine zentrale Rolle, wenn der Arbeitgeber Systeme zur Verhaltens- oder Leistungskontrolle einsetzt. In der digitalen Arbeitswelt gilt trotz einer Vielzahl von Möglichkeiten der vollständigen Arbeitnehmerüberwachung: Es ist nicht alles erlaubt, was technisch möglich ist. Im SeminarDatenschutz und Mitarbeiterkontrolle – Teil 1“ lernen die Teilnehmer die wichtigsten datenschutzrechtlichen Fragen beim Einsatz unterschiedlicher IT-Systeme kennen und erfahren, wie in der digitalen Arbeitswelt praktikable und konstruktive Regelungen in einer Betriebsvereinbarung zum Thema Datenschutz aussehen können.

Rechtliche Grundlagen zum Datenschutz

  • Regelungen im Grundgesetz: Schutz der Arbeitnehmer vor Überwachung
  • Die wichtigsten Gesetze zum Datenschutz
  • Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO), das BDSG – Beschäftigtendatenschutz und weitere Anwendungsbereiche im Betrieb
  • Eckpunkte des neuen Beschäftigtendatenschutzgesetzes
  • Grundzüge des Hinweisgeberschutzgesetzes

Starke Beteiligungsrechte des Betriebsrats

  • Mitbestimmung bei der Einführung und Änderung von neuen Technologien, Künstlicher Intelligenz (KI), mobiler Arbeit
  • Initiativrecht des Betriebsrats
  • Überwachungsrecht des Betriebsrats beim Datenschutz
  • Informationsrechte bei Planung und Änderung von technischen Anlagen
  • Hinzuziehung von Sachverständigen und sonstigen Auskunftspersonen, u. a. beim Einsatz von KI
  • Effektive Durchsetzung der Beteiligungsrechte

Allgemeine Mitarbeiterüberwachung zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle

  • Taschen- bzw. Torkontrollen und Testkäufe
  • Fahrtenschreiber
  • Einsatz von Privatdetektiven
  • Einsatz von Ortungssystemen (GPS)
  • Data Mining
  • Telefon- und Videoüberwachung
  • Kassensysteme im Einzelhandel

Technische Grundlagen

  • Funktionsweise von PC und Netzwerken
  • Wo und wie werden Daten im Betrieb bzw. im Netzwerk erfasst und gespeichert?
  • Wie sicher sind Passwörter?

IT-Systeme – Möglichkeiten und rechtliche Grenzen

  • Betriebsdaten- und Beschäftigtendatenerfassung, Personaldatenverarbeitung
  • Arbeitszeiterfassung
  • Internet, Intranet und E-Mail-Systeme (z. B. Outlook, Word usw.)
  • Tablet-, Handy-, Smartphone- und Telefonnutzung, VoIP
  • Multifunktionsgeräte und Bring Your Own Device (BYOD)
  • Arbeiten in der Cloud
  • Telearbeit, Homeoffice und mobile Arbeit
  • Elektronische/digitale Personalakte
  • Videoüberwachung
  • Integrierte DV-Systeme (z. B. SAP)
  • Datenanalyse
  • Was ist – wann und wie – erlaubt?

Eckpunkte einer Betriebsvereinbarung zum Datenschutz

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

  • Technische und rechtliche Grundlagen
  • Von den Informationsrechten des Betriebsrats bis zur effektiven Durchsetzung der Beteiligungsrechte
  • Datenschutzfragen zu IT-Systemen
420 Datenschutz Mitarbeiterkontrolle 1 Pb Seminar
Kennung
5015/2024
Dauer
Montag bis Freitag
Standort
Berlin
Teilnehmer
Max. ca. 18 Teilnehmer
Beginn
Mo. 09.12.2024
15:00
Ende
Fr. 13.12.2024
12:30
Mit den Eckpunkten des geplanten Beschäftigtendatenschutzgesetzes

Der Betriebsrat übernimmt eine zentrale Rolle, wenn der Arbeitgeber Systeme zur Verhaltens- oder Leistungskontrolle einsetzt. In der digitalen Arbeitswelt gilt trotz einer Vielzahl von Möglichkeiten der vollständigen Arbeitnehmerüberwachung: Es ist nicht alles erlaubt, was technisch möglich ist. Im SeminarDatenschutz und Mitarbeiterkontrolle – Teil 1“ lernen die Teilnehmer die wichtigsten datenschutzrechtlichen Fragen beim Einsatz unterschiedlicher IT-Systeme kennen und erfahren, wie in der digitalen Arbeitswelt praktikable und konstruktive Regelungen in einer Betriebsvereinbarung zum Thema Datenschutz aussehen können.

Rechtliche Grundlagen zum Datenschutz

  • Regelungen im Grundgesetz: Schutz der Arbeitnehmer vor Überwachung
  • Die wichtigsten Gesetze zum Datenschutz
  • Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO), das BDSG – Beschäftigtendatenschutz und weitere Anwendungsbereiche im Betrieb
  • Eckpunkte des neuen Beschäftigtendatenschutzgesetzes
  • Grundzüge des Hinweisgeberschutzgesetzes

Starke Beteiligungsrechte des Betriebsrats

  • Mitbestimmung bei der Einführung und Änderung von neuen Technologien, Künstlicher Intelligenz (KI), mobiler Arbeit
  • Initiativrecht des Betriebsrats
  • Überwachungsrecht des Betriebsrats beim Datenschutz
  • Informationsrechte bei Planung und Änderung von technischen Anlagen
  • Hinzuziehung von Sachverständigen und sonstigen Auskunftspersonen, u. a. beim Einsatz von KI
  • Effektive Durchsetzung der Beteiligungsrechte

Allgemeine Mitarbeiterüberwachung zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle

  • Taschen- bzw. Torkontrollen und Testkäufe
  • Fahrtenschreiber
  • Einsatz von Privatdetektiven
  • Einsatz von Ortungssystemen (GPS)
  • Data Mining
  • Telefon- und Videoüberwachung
  • Kassensysteme im Einzelhandel

Technische Grundlagen

  • Funktionsweise von PC und Netzwerken
  • Wo und wie werden Daten im Betrieb bzw. im Netzwerk erfasst und gespeichert?
  • Wie sicher sind Passwörter?

IT-Systeme – Möglichkeiten und rechtliche Grenzen

  • Betriebsdaten- und Beschäftigtendatenerfassung, Personaldatenverarbeitung
  • Arbeitszeiterfassung
  • Internet, Intranet und E-Mail-Systeme (z. B. Outlook, Word usw.)
  • Tablet-, Handy-, Smartphone- und Telefonnutzung, VoIP
  • Multifunktionsgeräte und Bring Your Own Device (BYOD)
  • Arbeiten in der Cloud
  • Telearbeit, Homeoffice und mobile Arbeit
  • Elektronische/digitale Personalakte
  • Videoüberwachung
  • Integrierte DV-Systeme (z. B. SAP)
  • Datenanalyse
  • Was ist – wann und wie – erlaubt?

Eckpunkte einer Betriebsvereinbarung zum Datenschutz

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

  • Technische und rechtliche Grundlagen
  • Von den Informationsrechten des Betriebsrats bis zur effektiven Durchsetzung der Beteiligungsrechte
  • Datenschutzfragen zu IT-Systemen
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Seminarpreise

mit Kollegenrabatt ab 1490,- €
1. Teilnehmer 1590,- €
2. Teilnehmer 1540,- €
Weitere Teilnehmer 1490,- €
Seminargebühren zzgl.
Hotelkosten und MwSt.

Hotel

Adina Apartment Hotel Berlin Checkpoint Charlie
Krausenstraße 35-36, 10117 Berlin
Vollpensionspauschale, mit Übernachtung (VP) 206,35 €
Tagungspauschale mit Abendessen, ohne Übernachtung (TPAE) 87,43 €
Tagungspauschale ohne Abendessen, ohne Übernachtung (TP) 59,51 €
pro Person und Nacht zzgl. MwSt. Hotelinfos
Weitere Informationen

Dieses Seminar ist Teil der Ausbildungsreihe „Fachkraft für Datenschutz (DEKRA)“. Sobald Sie die Seminare „Datenschutz und Mitarbeiterkontrolle – Teil 1 und 2“ besucht haben, können Sie das Seminar „Fachkraft für Datenschutz (DEKRA)“ besuchen und das DEKRA-Zertifikat „Fachkraft für Datenschutz“ erwerben.

 

Für die Rezertifizierung der „Fachkraft für Datenschutz (DEKRA)“ können nach Teilnahme an diesem Seminar die vollen benötigten 24 Unterrichtseinheiten anerkannt werden.

§ Anspruchsgrundlage § 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX

Zu empfehlen für

Betriebsratsmitglieder
IT-Ausschussmitglieder
Vertrauensperson der Schwerbehinderten und ihre Stellvertreter

Formulare

Unverbindliche Reservierung
Verbindliche Seminaranmeldung
Ordnungsgemäße Ladung zur Betriebsratssitzung
Betriebsratsbeschluss zur Schulungsteilnahme
Mitteilung an die Geschäftsleitung zur Schulungsteilnahme
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