Change-Management – Veränderungen als Betriebsrat aktiv mitgestalten

Blog – KW 6

Die Arbeitswelt verändert sich zunehmend und die Anforderungen an die Menschen, diesen Wandel mitzubegleiten und sogar zu gestalten, sind immens. Veränderungen am Arbeitsplatz können die Mitarbeitenden verunsichern und führen mitunter häufig zu Stress. Das alles kann die Leistungsfähigkeit und Gesundheit mindern und auch die Wettbewerbsfähigkeit des Betriebs beeinflussen. Dabei sprechen wir nicht nur von „großen“ Veränderungen wie z.B. der Verlagerung von Standorten. Auch „kleine“ innerbetriebliche Veränderungen fallen darunter.

Begriff

Das moderne Change-Management (klassisch: Veränderungsmanagement) beschreibt die umfassende Führung von Veränderungsprozessen mit den dazu gehörenden Methoden und Werkzeugen. Im Rahmen eines ganzheitlichen Change-Managements gibt es zwei wichtige Aspekte, die angegangen werden müssen. Zum einen die notwendigen betrieblichen technischen, organisatorischen oder personellen Anpassungen, die geplant sind. Zum anderen soll aber auch das Menschliche und Zwischenmenschliche berücksichtigt werden. Denn: Ohne das Einbeziehen und die Unterstützung der Belegschaft, wird aus dem Change-Management ein sehr zäher Prozess. Erfolgreich sind Veränderungsprozesse dann, wenn die Beschäftigten deren Notwendigkeit und Sinn verstehen und die damit verbundenen Schwierigkeiten als überwindbar ansehen.

Handlungsansätze des Betriebsrats

Change-Management im Kontext eines Betriebsrats bezieht sich auf die Planung, Implementierung und Überwachung von Veränderungen in einem Unternehmen unter Berücksichtigung dessen Mitbestimmungsrechte. Der Betriebsrat spielt eine wichtige Rolle bei Veränderungen in einem Unternehmen, da er die Interessen der Arbeitnehmer vertritt und sicherstellen soll, dass ihre Rechte gewahrt werden. Hier sind einige wichtige Aspekte des Change-Managements im Zusammenhang mit dem Betriebsrat:

  • Informationsaustausch: Der Betriebsrat sollte frühzeitig und umfassend über geplante Veränderungen informiert werden (vgl z.B. §§ 80, 90, 91 BetrVG). Dies ermöglicht es dem Betriebsrat im Idealfall, die Auswirkungen auf die Mitarbeiter zu verstehen und angemessen zu reagieren.
  • Mitbestimmung: In Deutschland gibt es gesetzliche Regelungen zur Mitbestimmung des Betriebsrats bei bestimmten Unternehmensentscheidungen, insbesondere bei solchen, die die Arbeitsbedingungen, die Organisation der Arbeit oder die soziale Sicherheit der Mitarbeiter betreffen, § 87 BetrVG. Der Betriebsrat hat das Recht, in diesen Angelegenheiten mitzubestimmen.
  • Sozialverträglichkeit: Der Betriebsrat setzt sich dafür ein, dass Veränderungen sozialverträglich umgesetzt werden. Dies bedeutet, dass soziale Belange der Mitarbeiter, wie zum Beispiel der Erhalt von Arbeitsplätzen oder angemessene Kompensationen, angemessen berücksichtigt werden.
  • Schulung und Unterstützung: Der Betriebsrat kann eine Rolle bei der Schulung und Unterstützung der Mitarbeiter während des Veränderungsprozesses spielen. Dies kann die Vermittlung neuer Fähigkeiten, die Anpassung an neue Arbeitsabläufe oder die Bewältigung von Unsicherheiten und Ängsten umfassen.
  • Verhandlungsführung und Konfliktlösung: Der Betriebsrat kann eine wichtige Rolle bei der Konfliktlösung spielen, insbesondere wenn Mitarbeiter Bedenken oder Widerstand gegen Veränderungen äußern. Durch den konstruktiven Dialog können Lösungen gefunden werden, die die Interessen aller Beteiligten berücksichtigen.

Qualifikation des Betriebsrats

Um den Veränderungsprozess gut und erfolgreich mitgestalten zu können, reicht es nicht nur, dass der Betriebsrat ein paar Gesetze kennt. Neben diesen „hard facts“ muss er auch über sogenannte „soft skills“ verfügen, insbesondere im Bereich Verhandlungs- und Konfliktlösungskompetenz. Denn: Verhandelt er nicht nur sachlich fundiert, sondern auch klug, kann er das Beste für alle Beteiligten erreichen. Ist er in der Lage Konflikte zu lösen und sowohl Widerstände als auch Sorgen zu minimieren, leistet er einen wertvollen Beitrag, damit die Ziele des Change-Managements erreicht werden.

aas-Podcast

06. Februar 2024

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