Reform der Betriebsratsvergütung geplant

Blog – Betriebsratsgehalt

Im Januar 2023 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) ein aufsehenerregendes Urteil in Sachen Betriebsratsvergütung bei VW gesprochen. In dem Verfahren ging es um die Gewährung von immens überhöhtem Arbeitsentgelt, darunter sowohl fixe Gehaltsbezüge als auch freiwillige Bonuszahlungen, an mehrere freigestellte Betriebsräte. Der Schaden für den Konzern soll bei 4,5 Millionen Euro liegen. Mehr zur Gerichtsentscheidung und zur Reaktion der Bundesregierung lesen Sie hier.

Die Entscheidung

Der zuständige Senat beim BGH erklärte, dass der Straftatbestand der Untreue nach § 266 Abs. 1 StGB erfüllt sein könnte, wenn Vorstände Betriebsräten überhöhte Bezüge gewähren. Das Betriebsverfassungsgesetz schreibe schließlich ein Begünstigungsverbot (§ 78 S. 2 BetrVG) für Betriebsräte vor (v. 10.01.2023, Az. 6 StR 133/22). Die Entlohnung der Arbeitnehmervertreter sei nach der Vergütung vergleichbarer Arbeitnehmer mit betriebsüblicher Entwicklung zu bemessen und nicht nach einer hypothetischen Karriere.

Die Reaktion

Seit der Entscheidung herrscht in vielen Unternehmen und bei den betroffenen Betriebsräten große Unsicherheit. So hat VW damit begonnen, Betriebsräten die Vergütung zu kürzen, wogegen wiederum die Betroffenen klagen (siehe hierzu auch in unseren letzten Blog). Die Bundesregierung strebt nun eine gesetzliche Regelung an. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat eine Expertenkommission eingesetzt, die konkrete Regelungsvorschläge für eine Anpassung des Betriebsverfassungsgesetzes entwickeln soll. Ziel sei es, die Bezahlung von Betriebsräten "fair, nachvollziehbar und rechtssicher" zu gestalten. An der Praxis des Ehrenamts soll die Kommission nicht rütteln. Auch sei es nicht ihre Aufgabe, die Vergütung für Betriebsräte auszuweiten oder die Entgeltregeln völlig neu zu entwickeln, so das BMAS. laut Handelsblatt.

01. August 2023

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