
OLG München v. 17.07.2023 - 21 U 5235/22
Folgender Fall lag der Entscheidung zugrunde: Ein Beschäftigter des VW-Konzerns, der mit Kollegen von Audi zusammenarbeiten muss, hatte den Autohersteller aus Ingolstadt auf Unterlassung verklagt. Es störte ihn, dass die Audi-Mitarbeiter in der Kommunikation mit ihm wegen des dort geltenden Leitfadens Gender-Formen mit Unterstrich ("Mitarbeiter_innen") nutzen - den sogenannten Gender-Gap. Doch die Richter am Oberlandesgericht in München (OLG) sahen keinen Verstoß gegen das allgemeine Gleichstellungsgesetz oder andere Gesetze. Die Richter betonten, es gibt kein Recht für Gegner von Gendersprache darauf, "in Ruhe gelassen zu werden".
Das Ergebnis: Der Leitfaden für geschlechtergerechte Sprache bei der Audi AG darf weiter genutzt werden. Das Urteil ist rechtskräftig.