Auch der Betriebsrat feiert mit: Internationaler Tag des Ehrenamtes

Blog – KW 49
Auch der Betriebsrat feiert mit: Internationaler Tag des Ehrenamtes

Heute, am 5. Dezember ist der Internationale Tag des Ehrenamtes. Damit wird weltweit das freiwillige Engagement aller Ehrenämtler für die Gesellschaft gewürdigt. Das hierzu auch unsere Betriebsräte gehören, wird in diesem Zusammenhang oft vergessen. Hier denken wir an sie.

Wenn von ehrenamtlichem Engagement die Rede ist, dann denken viele automatisch an die Freiwillige Feuerwehr, das Technische Hilfswerk, die Jugend- und Flüchtlingshilfe und ähnliche Tätigkeiten aus karitativen Beweggründen. Neben diesen wichtigen Einsätzen für die Gesellschaft, gibt es noch eine Gruppe, die oft vergessen wird. Und zwar die zehntausenden Betriebsrätinnen und Betriebsräte, die in deutschen Betrieben ehrenamtlich aktiv sind, um die Beschäftigten gegenüber dem Chef oder der Chefin zu vertreten. Dass Deutschland wirtschaftlich vergleichsweise gut dasteht, liegt unter anderem an der Mitbestimmung, so die Hans Böckler Stiftung. Unternehmen mit Betriebsrat sind im Schnitt produktiver, sie zahlen höhere Löhne und fahren größere Gewinne ein. Zudem können sie mit mehr ökologischen Investitionen und schrittweisen Innovationen, Weiterbildung und dualer Ausbildung aufwarten. Die Personalfluktuation nimmt ab, es gibt weniger Arbeitskräftemangel, dafür mehr familienfreundliche Praktiken und flexible Arbeitszeitmodelle. Zugleich können Arbeitnehmervertretungen zu mehr Lohngleichheit beitragen.

Das Prinzip des Ehrenamts ist im Gesetz definiert: § 37 BetrVG legt ausdrücklich fest, dass die Tätigkeit als Betriebsratsmitglied ehrenamtlich geführt wird und es keine eigene Bezahlung dafür gibt. Da die Aufgaben aber in der Regel während der Arbeitszeit erledigt werden, erhält das Betriebsratsmitglied dieselbe Vergütung wie zuvor. Das übliche Arbeitsentgelt wird fortgezahlt. Tatsächlich ist das Thema Vergütung, insbesondere bei freigestellten Betriebsräten schon seit einiger Zeit ein heiß diskutiertes Eisen, dass mit Themen wie zu hoch gezahlten Boni und Untreuevorwürfen einhergeht. Wir haben bereits darüber berichtet. 

Laut IAB-Betriebspanel wurden im Jahr 2022 insgesamt 43 % der Beschäftigten in Deutschland durch Arbeitnehmervertretungen repräsentiert. Betriebsräte werden in Betrieben mit mehr als fünf Beschäftigten gewählt. In der Privatwirtschaft lag der Anteil bei 39 %, im öffentlichen Dienst war der Anteil der durch Personalräte vertretenen Beschäftigten bei 95 % und damit mehr als doppelt so hoch.

Danke an dieser Stelle, liebe Betriebsräte, für euren oft mühevollen und belastenden Einsatz. Doch oben haben wir gesehen, wie sehr er sich lohnt. Wir unterstützen euch auch weiterhin gerne mit der Vermittlung des wichtigen Wissens, das ihr für die Ausübung eurer besonderen Tätigkeit braucht – oder auch mit Techniken, die ihr benötigt, um in eurer Stärke zu bleiben und Herausforderungen zu meistern. 

05. Dezember 2023

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