Warum auch Kongresse für den Betriebsrat erforderlich sein können

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Interview mit dem aas-Geschäftsführer Jörg Reiniger

Können auch Kongresse erforderliche Schulungsveranstaltungen nach dem Betriebsverfassungsgesetz sein?

Jörg Reiniger: Auch Kongresse der aas können erforderlich gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG sein. Wie das LAG Hamburg entschieden hat, kommt es bei Kongressen darauf an, dass sie sich an einen individuell ansprechbaren Teilnehmerkreis wenden (LAG Hamburg, Beschluss vom 04.12.2012 - 4 TaBV 14/11).

Was heißt das?

Jörg Reiniger: Nach der Rechtsprechung des LAG Hamburg ist entscheidend, dass der Kongress dazu gedient hat, einen bestimmten Wissenstand herbeizuführen. Dafür ist erforderlich, dass eine individuelle Beziehung zwischen Lehrpersonal und Teilnehmern möglich ist.

Ist das bei Kongressen der aas der Fall?

Jörg Reiniger: Auf alle Fälle! Die Kongresse der aas erfüllen diese Anforderungen in vollem Umfang. Unsere Kongresse zeichnen sich dadurch aus, dass neben dem Einführungsvortrag am Montag und dem Abschlussvortrag am Freitag an jedem Tag individuell wählbare Workshops in kleinen Gruppen stattfinden. Dadurch sind direkte Wissensvermittlung und direkter Austausch zwischen den Referenten und den Teilnehmern die ganze Woche über gegeben.

Was sind kleine Workshops bei der aas?

Jörg Reiniger: Bei der aas bedeutet kleine Gruppe, dass in den jeweiligen Workshops zwischen 8 und maximal ca. 18 Personen teilnehmen. Hier hat jeder Teilnehmende ausreichend die Möglichkeit, individuell mit den Referentinnen und Referenten zu sprechen.

Wie bei unseren Seminaren auch, beschränken wir die Größe der Workshops auf maximal ca. 18 Personen, obwohl nach der Rechtsprechung des LAG Hamburg auch bei einer Gruppengröße von 30 Personen noch von einem individuell abgrenzbaren Personenkreis gesprochen werden könnte. Eine solche Gruppengröße gibt es bei der aas aber nicht! Das entspräche nicht unseren Qualitätsstandards.

Das heißt?

Jörg Reiniger: Wegen der kleinen Größe der Workshops auf den Kongressen der aas ist eine individuelle Beziehung zwischen Referent und Teilnehmer möglich. Deshalb können Kongresse der aas als erforderliche Schulungsveranstaltung gemäß § 37 Absatz 6 BetrVG angesehen werden (LAG Hamburg, Beschluss vom 04.12.2012 - 4 TaBV 14/11).

24. Mai 2022

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