Mitbestimmung bei Mitarbeitergesprächen, -beurteilungen und Zielvereinbarungen

So kann der Betriebsrat Beschäftigte unterstützen

Kennung
4322/2024
Dauer
Montag bis Freitag
Standort
Willingen
Teilnehmer
Max. ca. 18 Teilnehmer

Mitarbeitergespräche können im Betrieb aus unterschiedlichen Anlässen geführt werden, sei es zur Leistungsbeurteilung, Personalentwicklung, Wiedereingliederung oder Festlegung von Zielvereinbarungen. Durch derartige Gespräche sollen Beschäftigte aktiv in Entscheidungsprozesse eingebunden werden, um ihre Arbeitsqualität und Entwicklungsmöglichkeiten im Unternehmen zu verbessern. In der Praxis zeigt sich jedoch häufig, dass Mitarbeitergespräche keinesfalls nur mit Chancen für die Arbeitnehmer verbunden sind. Im Seminar „Mitbestimmung bei Mitarbeitergesprächen, -beurteilungen und Zielvereinbarungen“ lernen die Teilnehmer daher, wie Chancen von Mitarbeitergesprächen genutzt und Risiken durch entsprechende Regelungen in Betriebsvereinbarungen weitestgehend minimiert werden können.

Rechtliche Grundsätze für Mitarbeitergespräche

  • Pflicht zur Teilnahme aufgrund des Direktionsrechts
  • Welche Arten von Gesprächen sind nicht vom Direktionsrecht umfasst?
  • Voraussetzungen für die Beteiligung des Betriebsrats

Unterschiedliche Arten von Mitarbeitergesprächen

  • Mitarbeitergespräche über Arbeitsanweisungen und Arbeitsqualität
  • Mitarbeitergespräche über Vertragsänderungen
  • Personalgespräch über Disziplinarmaßnahmen
  • Mitarbeitergespräch wegen Verdachtskündigung
  • Besteht in den Fällen eine Teilnahmepflicht?
  • Teilnahme auch während der Arbeitsunfähigkeit?
  • Teilnahmerecht des Betriebsrats oder eines Anwalts?
  • Muss eine Vorabinformation vor dem Gespräch erfolgen?

Mitarbeitergespräche und Zielvereinbarungen

  • Leistungsbeurteilungen und Zielvereinbarungen im Überblick: – Kriterien und Voraussetzungen
  • Inhalte des Mitarbeiterjahresgespräches
  • Teilnahme des Betriebsrats an den Gesprächen
  • Mitbestimmungsrechte und Informationsrechte des Betriebsrats im Überblick
  • Grundlagen der Beurteilung und mögliche Ausgestaltung von Zielvereinbarungen
  • Konsequenzen nicht erreichter Ziele – Lösungsorientierte Gesprächsführung

Konkrete Unterstützung des Betriebsrats

  • Was erwarten die Kollegen vom Betriebsrat?
  • Unterstützung durch gemeinsame Vorbereitung des Gesprächs sowie gemeinsame Strategie
  • Die richtigen Fragen stellen
  • Checklisten und Praxistipps

Mitbestimmung bei BEM-Gesprächen im Überblick

  • Voraussetzungen für die Durchführung eines BEM
  • BEM und Datenschutz
  • Gibt es eine Pflicht zur Teilnahme?
  • Beteiligungsrechte des BR
  • Ablauf eines BEM im Überblick
  • Praxistipps zur Gesprächsvorbereitung

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

  • Teilnahmerechte kennen
  • Erlaubte Inhalte von Personalgesprächen
  • Wann eine Teilnahmepflicht besteht
  • Mitarbeiterjahresgespräche richtig führen: Zielvereinbarungen und Leistungsbeurteilungen im Betrieb
479 Personalgespraeche Pb Seminar
Kennung
4322/2024
Dauer
Montag bis Freitag
Standort
Willingen
Teilnehmer
Max. ca. 18 Teilnehmer
Beginn
Mo. 21.10.2024
15:00
Ende
Fr. 25.10.2024
12:30

Mitarbeitergespräche können im Betrieb aus unterschiedlichen Anlässen geführt werden, sei es zur Leistungsbeurteilung, Personalentwicklung, Wiedereingliederung oder Festlegung von Zielvereinbarungen. Durch derartige Gespräche sollen Beschäftigte aktiv in Entscheidungsprozesse eingebunden werden, um ihre Arbeitsqualität und Entwicklungsmöglichkeiten im Unternehmen zu verbessern. In der Praxis zeigt sich jedoch häufig, dass Mitarbeitergespräche keinesfalls nur mit Chancen für die Arbeitnehmer verbunden sind. Im Seminar „Mitbestimmung bei Mitarbeitergesprächen, -beurteilungen und Zielvereinbarungen“ lernen die Teilnehmer daher, wie Chancen von Mitarbeitergesprächen genutzt und Risiken durch entsprechende Regelungen in Betriebsvereinbarungen weitestgehend minimiert werden können.

Rechtliche Grundsätze für Mitarbeitergespräche

  • Pflicht zur Teilnahme aufgrund des Direktionsrechts
  • Welche Arten von Gesprächen sind nicht vom Direktionsrecht umfasst?
  • Voraussetzungen für die Beteiligung des Betriebsrats

Unterschiedliche Arten von Mitarbeitergesprächen

  • Mitarbeitergespräche über Arbeitsanweisungen und Arbeitsqualität
  • Mitarbeitergespräche über Vertragsänderungen
  • Personalgespräch über Disziplinarmaßnahmen
  • Mitarbeitergespräch wegen Verdachtskündigung
  • Besteht in den Fällen eine Teilnahmepflicht?
  • Teilnahme auch während der Arbeitsunfähigkeit?
  • Teilnahmerecht des Betriebsrats oder eines Anwalts?
  • Muss eine Vorabinformation vor dem Gespräch erfolgen?

Mitarbeitergespräche und Zielvereinbarungen

  • Leistungsbeurteilungen und Zielvereinbarungen im Überblick: – Kriterien und Voraussetzungen
  • Inhalte des Mitarbeiterjahresgespräches
  • Teilnahme des Betriebsrats an den Gesprächen
  • Mitbestimmungsrechte und Informationsrechte des Betriebsrats im Überblick
  • Grundlagen der Beurteilung und mögliche Ausgestaltung von Zielvereinbarungen
  • Konsequenzen nicht erreichter Ziele – Lösungsorientierte Gesprächsführung

Konkrete Unterstützung des Betriebsrats

  • Was erwarten die Kollegen vom Betriebsrat?
  • Unterstützung durch gemeinsame Vorbereitung des Gesprächs sowie gemeinsame Strategie
  • Die richtigen Fragen stellen
  • Checklisten und Praxistipps

Mitbestimmung bei BEM-Gesprächen im Überblick

  • Voraussetzungen für die Durchführung eines BEM
  • BEM und Datenschutz
  • Gibt es eine Pflicht zur Teilnahme?
  • Beteiligungsrechte des BR
  • Ablauf eines BEM im Überblick
  • Praxistipps zur Gesprächsvorbereitung

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

  • Teilnahmerechte kennen
  • Erlaubte Inhalte von Personalgesprächen
  • Wann eine Teilnahmepflicht besteht
  • Mitarbeiterjahresgespräche richtig führen: Zielvereinbarungen und Leistungsbeurteilungen im Betrieb
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mit Kollegenrabatt ab 1440,- €
1. Teilnehmer 1540,- €
2. Teilnehmer 1490,- €
Weitere Teilnehmer 1440,- €
Seminargebühren zzgl.
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Hotel

Göbel's Landhotel
Briloner Straße 48, 34508 Willingen
Vollpensionspauschale, mit Übernachtung (VP) 163,92 €
Tagungspauschale mit Abendessen, ohne Übernachtung (TPAE) 69,07 €
Tagungspauschale ohne Abendessen, ohne Übernachtung (TP) 39,98 €
pro Person und Nacht zzgl. MwSt. Hotelinfos § Anspruchsgrundlage § 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX,
§ 54 Abs. 1 i.V.m. § 46 Abs. 1 BPersVG bzw. das entsprechende LPersVG

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