Mitbestimmung bei Mitarbeitergesprächen, -beurteilungen und Zielvereinbarungen
So können Betriebsrat und Personalrat Beschäftigte unterstützen
Mitarbeitergespräche können im Betrieb aus unterschiedlichen Anlässen geführt werden, sei es zur Leistungsbeurteilung, Personalentwicklung, Wiedereingliederung oder Festlegung von Zielvereinbarungen. Durch derartige Gespräche sollen Beschäftigte aktiv in Entscheidungsprozesse eingebunden werden, um ihre Arbeitsqualität und Entwicklungsmöglichkeiten im Unternehmen zu verbessern. In der Praxis zeigt sich jedoch häufig, dass Mitarbeitergespräche keinesfalls nur mit Chancen für die Arbeitnehmer verbunden sind. Im Seminar „Mitbestimmung bei Mitarbeitergesprächen, -beurteilungen und Zielvereinbarungen“ lernen die Teilnehmer daher, wie Chancen von Mitarbeitergesprächen genutzt und Risiken durch entsprechende Regelungen in Betriebsvereinbarungen weitestgehend minimiert werden können.
Rechtliche Grundsätze für Mitarbeitergespräche
- Pflicht zur Teilnahme aufgrund des Direktionsrechts
- Welche Arten von Gesprächen sind nicht vom Direktionsrecht umfasst?
- Voraussetzungen für die Beteiligung des Betriebsrats
Unterschiedliche Arten von Mitarbeitergesprächen
- Mitarbeitergespräche über Arbeitsanweisungen und Arbeitsqualität
- Mitarbeitergespräche über Vertragsänderungen
- Personalgespräch über Disziplinarmaßnahmen
- Mitarbeitergespräch wegen Verdachtskündigung
- Besteht in den Fällen eine Teilnahmepflicht?
- Teilnahme auch während der Arbeitsunfähigkeit?
- Teilnahmerecht des Betriebsrats oder eines Anwalts?
- Muss eine Vorabinformation vor dem Gespräch erfolgen?
Mitarbeitergespräche und Zielvereinbarungen
- Leistungsbeurteilungen und Zielvereinbarungen im Überblick: Kriterien und Voraussetzungen
- Inhalte des Mitarbeiterjahresgespräches
- Teilnahme des Betriebsrats an den Gesprächen
- Mitbestimmungsrechte und Informationsrechte des Betriebsrats/Personalrats
- Grundlagen der Beurteilung und Ausgestaltung von Zielvereinbarungen
- Konsequenzen nicht erreichter Ziele – Lösungsorientierte Gesprächsführung
Konkrete Unterstützung des Betriebsrats
- Was erwarten die Kollegen vom Betriebsrat?
- Unterstützung durch gemeinsame Vorbereitung des Gesprächs sowie gemeinsame Strategie
- Checklisten und Praxistipps
Mitbestimmung bei BEM-Gesprächen im Überblick
- Voraussetzungen für die Durchführung eines BEM
- BEM und Datenschutz
- Gibt es eine Pflicht zur Teilnahme?
- Beteiligungsrechte des BR
- Ablauf eines BEM im Überblick
- Praxistipps zur Gesprächsvorbereitung
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
- Teilnahmerechte kennen
- Erlaubte Inhalte von Personalgesprächen
- Wann eine Teilnahmepflicht besteht
- Mitarbeiterjahresgespräche richtig führen: Zielvereinbarungen und Leistungsbeurteilungen im Betrieb
- Unterstützung durch den Betriebsrat

Seminarfakten
Mo. 15:00 – Fr. 12:30 Uhr | ||
max. Teilnehmer: ca. 18 | ||
§ 37 Abs. 6 BetrVG § 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX § 54 Abs. 1 i.V.m. § 46 Abs. 1 BPersVG bzw. das entsprechende LPersVG |
Zu den Terminen
mit Kollegenrabatt | ab 1490,- € | |
1. Teilnehmer
|
1590,- €
|
|
2. Teilnehmer
|
1540,- €
|
|
Weitere Teilnehmer
|
1490,- €
|
|
Seminargebühren zzgl. Hotelkosten und MwSt. | ||
Weitere Teilnehmer können im Warenkorb hinzugefügt werden |
Zu empfehlen für
- Betriebsratsmitglieder
- Personalratsmitglieder
- Vertrauensperson der Schwerbehinderten und ihre Stellvertreter
Formulare & Musterschreiben
Termine 2025
Mai
-
Ostseebad Sellin / Rügen
2113/2025
Cliff Hotel Rügen Resort & Spa
Cliff am Meer 1, 18586 Ostseebad Sellin / Rügen
Das Hotel befindet sich hoch oben auf dem Cliff zwischen Selliner See und Ostsee. Ein herrlicher Ort für ein erfolgreiches Seminar. Die Wellnessoase bietet Entspannungsmöglichkeiten und der Fitnessraum lädt zu einer Trainingsrunde ein, ggf. fallen Mehrkosten an. Nutzen Sie die Abendstunden für einen Spaziergang am Meer und genießen Sie die Atmosphäre in einer der Hotelbars.