Haftungsrisiken in der Betriebsratsarbeit
Haftung für Kosten und Verstöße des Betriebsrats vermeiden
Für Betriebsräte ist es wichtig zu wissen, ob und in welchen Situationen sie als gesamtes Gremium oder einzelnes Mitglied in die Haftung genommen werden können. Bei der Frage nach der rechtlichen Verantwortung für Betriebsratsmitglieder können sowohl Kostenrisiken als auch eine Haftung für Verstöße und Pflichtverletzungen eine Rolle spielen. Im Seminar „Haftungsrisiken in der Betriebsratsarbeit“ lernen die Teilnehmer die wesentlichen Fragen zur Rechts- und Vermögensfähigkeit und die Konsequenzen bei Haftungsfällen für den Betriebsrat als Kollektivorgan oder für einzelne Betriebsratsmitglieder kennen. Die Teilnehmer erhalten einen Überblick über die vermögens-, eigentums- und haftungsrechtliche Situation des Gremiums und erfahren, inwiefern ein Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften sogar strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.
Kann das Betriebsratsgremium für Kosten haftbar gemacht werden?
- Rechtliche Einordnung des Betriebsratsgremiums
- Was bedeutet die (teilweise) Vermögensfähigkeit des Betriebsrats auch für die Haftung?
Können einzelne Betriebsratsmitglieder, der Betriebsratsvorsitzende oder der Stellvertreter persönlich für Kosten gegenüber Dritten haftbar sein?
- Haftung für Kosten gegenüber „Dritten“
- Wann muss der Arbeitgeber Kosten des Betriebsrats tragen?
- Die Rechtsprechung des BAG und des BGH zur Haftung
Fallbeispiele für Kostenrisiken und wie man diese vermeiden kann
- Tätigkeiten außerhalb des Aufgabenbereichs des Betriebsrats
- Verursachen von nicht erforderlichen Kosten
- Fehlerhafte Beauftragung von Beratern, Sachverständigen, Rechtsanwälten
- So können Haftungsrisiken rechtssicher ausgeschlossen werden
- Die Kosten der Einigungsstelle
- Reise- und Schulungskosten des Betriebsrats
- Wie ist die Heilung von Beschlussfehlern möglich?
Haftung für Verstöße des Betriebsrats
- Haftung für Verstöße gegen Geheimhaltungspflichten des Betriebsrats
- Persönliche Geheimnisse der Arbeitnehmer
- Umfang und Dauer der Schweigepflicht des Betriebsrats
- Datenschutzverstöße des Betriebsrats und Verantwortlichkeit
Haftung für Pflichtverletzungen des Betriebsrats
- Ausschluss aus dem Betriebsrat und Auflösung des Gremiums (§ 23 BetrVG)
- Unterlassungsansprüche gegen den Betriebsrat
- Die betriebsverfassungsrechtliche Abmahnung
- Beispielsfälle für Pflichtverletzungen des Betriebsrats
- Bedeutung des Ausschlusses/der Auflösung für die nächste Amtszeit
Kündigung von Betriebsratsmitgliedern (§ 103 BetrVG)
- Kündigung wegen Amtspflichtverstößen?
- Amtspflichtverletzung und Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten
- Voraussetzungen für die Kündigung von Betriebsratsmitgliedern
- Rechtsprechung zur Kündigung von Betriebsratsmitgliedern
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
- Haftungsrisiken des Gremiums und des einzelnen Betriebsratsmitglieds kennen
- Kostenrisiken kennen
- Haftung für Verstöße des Betriebsrats
- § 23 BetrVG und die gerichtlichen Möglichkeiten
- Konsequenzen bei Haftungsfällen bis hin zur Kündigung
![155 Haftung Des BR Pb](https://www.aas-seminare.de/wp-content/uploads/155-Haftung-des-BR-pb.jpg)
Für Betriebsräte ist es wichtig zu wissen, ob und in welchen Situationen sie als gesamtes Gremium oder einzelnes Mitglied in die Haftung genommen werden können. Bei der Frage nach der rechtlichen Verantwortung für Betriebsratsmitglieder können sowohl Kostenrisiken als auch eine Haftung für Verstöße und Pflichtverletzungen eine Rolle spielen. Im Seminar „Haftungsrisiken in der Betriebsratsarbeit“ lernen die Teilnehmer die wesentlichen Fragen zur Rechts- und Vermögensfähigkeit und die Konsequenzen bei Haftungsfällen für den Betriebsrat als Kollektivorgan oder für einzelne Betriebsratsmitglieder kennen. Die Teilnehmer erhalten einen Überblick über die vermögens-, eigentums- und haftungsrechtliche Situation des Gremiums und erfahren, inwiefern ein Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften sogar strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.
Kann das Betriebsratsgremium für Kosten haftbar gemacht werden?
- Rechtliche Einordnung des Betriebsratsgremiums
- Was bedeutet die (teilweise) Vermögensfähigkeit des Betriebsrats auch für die Haftung?
Können einzelne Betriebsratsmitglieder, der Betriebsratsvorsitzende oder der Stellvertreter persönlich für Kosten gegenüber Dritten haftbar sein?
- Haftung für Kosten gegenüber „Dritten“
- Wann muss der Arbeitgeber Kosten des Betriebsrats tragen?
- Die Rechtsprechung des BAG und des BGH zur Haftung
Fallbeispiele für Kostenrisiken und wie man diese vermeiden kann
- Tätigkeiten außerhalb des Aufgabenbereichs des Betriebsrats
- Verursachen von nicht erforderlichen Kosten
- Fehlerhafte Beauftragung von Beratern, Sachverständigen, Rechtsanwälten
- So können Haftungsrisiken rechtssicher ausgeschlossen werden
- Die Kosten der Einigungsstelle
- Reise- und Schulungskosten des Betriebsrats
- Wie ist die Heilung von Beschlussfehlern möglich?
Haftung für Verstöße des Betriebsrats
- Haftung für Verstöße gegen Geheimhaltungspflichten des Betriebsrats
- Persönliche Geheimnisse der Arbeitnehmer
- Umfang und Dauer der Schweigepflicht des Betriebsrats
- Datenschutzverstöße des Betriebsrats und Verantwortlichkeit
Haftung für Pflichtverletzungen des Betriebsrats
- Ausschluss aus dem Betriebsrat und Auflösung des Gremiums (§ 23 BetrVG)
- Unterlassungsansprüche gegen den Betriebsrat
- Die betriebsverfassungsrechtliche Abmahnung
- Beispielsfälle für Pflichtverletzungen des Betriebsrats
- Bedeutung des Ausschlusses/der Auflösung für die nächste Amtszeit
Kündigung von Betriebsratsmitgliedern (§ 103 BetrVG)
- Kündigung wegen Amtspflichtverstößen?
- Amtspflichtverletzung und Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten
- Voraussetzungen für die Kündigung von Betriebsratsmitgliedern
- Rechtsprechung zur Kündigung von Betriebsratsmitgliedern
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
- Haftungsrisiken des Gremiums und des einzelnen Betriebsratsmitglieds kennen
- Kostenrisiken kennen
- Haftung für Verstöße des Betriebsrats
- § 23 BetrVG und die gerichtlichen Möglichkeiten
- Konsequenzen bei Haftungsfällen bis hin zur Kündigung
Verfügbarkeit
mit Kollegenrabatt | ab 1490,- € | |
1. Teilnehmer
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1590,- €
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2. Teilnehmer
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1540,- €
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Weitere Teilnehmer
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1490,- €
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Seminargebühren zzgl. Hotelkosten und MwSt. | ||
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ATLANTIC Hotel Lübeck | ||
Schmiedestraße 9-15, 23552 Lübeck
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Vollpensionspauschale, mit Übernachtung (VP)
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191,55 €
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Tagungspauschale mit Abendessen, ohne Übernachtung (TPAE)
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102,31 €
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Tagungspauschale ohne Abendessen, ohne Übernachtung (TP)
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75,32 €
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pro Person und Nacht zzgl. MwSt.
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