Künstliche Intelligenz

Mitwirkung von Betriebsrat, Personalrat und Wirtschaftsausschuss beim Einsatz von KI

Entscheidet der Arbeitgeber sich für die Einführung von Künstlicher Intelligenz (KI), sind Betriebs- und Personalräte umfassend und rechtzeitig zu informieren. Läuft hier etwas an Betriebsrat und Personalrat vorbei, muss er schnell in die Mitbestimmung „einsteigen“. Um herauszufinden, welche KI-basierten Anwendungen bereits im Einsatz sind, hilft es, den Arbeitgeber zu befragen und als Gremium selbst eine Bestandsaufnahme durchzuführen, um dann schnellstmöglich Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber zu KI zu treffen. Bei Bedarf entscheidet die Einigungsstelle.

Der aktuelle Planungsstand nationaler und EU-Regelungen zur Künstlichen Intelligenz ist im Blick zu behalten und hilfreich für die Aushandlung und Aktualisierung von Betriebs- und Dienstvereinbarungen. Es sind die Unterschiede zwischen KI- und IT-Systemen zu klären und die genauen Handlungsfelder für Betriebs- und Personalräte zu entwickeln und fortzuführen. Im Seminar werden Beispiele von KI-Systeme vorgestellt und Möglichkeiten der systematischen Beteiligung von Beschäftigten und Experten im Rahmen der Mitbestimmung aufgezeigt.

Was ist KI?

  • Definition und Funktion
  • Einsatz unterschiedlicher Arten von KI
  • Praxisbeispiele: Chat GPT, Microsoft 365 Copilot

Datenschutz: KI-Systeme gestalten und rechtlich unzulässige Verarbeitung von Beschäftigtendaten verhindern

  • Vorgaben von Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
  • Aktuelle EU-Gesetzgebung und Empfehlungen zu KI umsetzen
  • Sicherstellung, dass Personalentscheidungen durch Menschen getroffen
  • Verbot von „Emotionsanalysen“
  • Verwendung von Anonymisierung oder Pseudonymisierung
  • Datenschutzfreundliche Voreinstellungen
  • Bereitstellung von Datenschutzhinweisen für Bewerber/Beschäftigte
  • Vermeidung von systembedingten Diskriminierungen

KI-Systeme (er)kennen

  • Recruiting, Personalentwicklung – Beispiele aus der Praxis, z. B. Vorhersage der Kündigungswahrscheinlichkeit mit Workday/People Analytics
  • Leistungskontrolle und automatisierte Steuerung in Warenlogistik/Versandhandel
  • Microsoft 365 – Workflow-, Projekt- und Aufgabenverwaltung
  • Maschinelle Übersetzung, Spracherkennung, Textverarbeitung
  • Gesichtserkennung / Autonome Fahrzeuge

Künstliche Intelligenz in der Praxis

  • Pilot- oder Testverfahren zu KI anstoßen und umsetzen
  • Blick über den Tellerrand – Wie agieren Unternehmen in der Branche
  • Erfahrungsaustausch zu KI in Netzwerken/Branchenberichte nutzen
  • Aktuelle inter-/nationale KI-Gesetzgebung und -Empfehlungen umsetzen
  • Wirtschaftliche Lage/Wettbewerbsfähigkeit prüfen: Fragenkatalog des Wirtschaftsausschusses zu KI

Welche Beteiligungsrechte gibt es beim Einsatz von KI-Systemen?

  • Strukturierte Information des BR /GBR / KBR – Frühzeitige Informations- und Beratungsrechte
  • Einbeziehung von Sachverständigen und betriebsinternen Experten
  • Unterrichtungspflichten gerichtlich durchsetzen

Wesentliche Punkte in Betriebs-/Dienstvereinbarungen zur Nutzung von KI

  • Rahmen-IT-Vereinbarung – Vor- und Nachteile
  • Festschreibung von umfassenden Rollen- und Berechtigungskonzepten, z. B. für ChatGPT
  • Auswertungen vertraulicher Informationen technisch und organisatorisch ausschließen (z. B. für Gesundheitsdaten)
  • Regelmäßige Überprüfung der KI-Anwendung – Kontrolle der bestimmungsgemäßen Nutzung und Auswirkung auf Arbeit und Arbeitsorganisation

Gesundheitsschutz – Stress mit KI vermeiden

  • Qualifizierung, Aus- und Weiterbildung gestalten und durchsetzen
  • Ergonomische Gestaltung – Gefährdungsbeurteilung möglichst bereits bei Herstellung und Programmierung der KI

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

  • Mitbestimmung bei Nutzung und Einführung von KI
  • Daten- und Gesundheitsschutz – Gestaltungsmöglichkeiten
  • Betriebsvereinbarung in der praktischen Umsetzung
692 Symposium BEM Pb

Seminarfakten

Mo. 15:00 – Fr. 12:30 Uhr
max. Teilnehmer: ca. 18
§ 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX
§ 37 Abs. 6 BetrVG
§ 54 Abs. 1 i.V.m. § 46 Abs. 1 BPersVG bzw. das entsprechende LPersVG
mit Kollegenrabatt ab 1490,- €
1. Teilnehmer 1590,- €
2. Teilnehmer 1540,- €
Weitere Teilnehmer 1490,- €
Seminargebühren zzgl.
Hotelkosten und MwSt.
Zu den Terminen

Zu empfehlen für

Betriebsratsmitglieder
Betriebsratsmitglieder die im Gremium für datenschutzrechtliche Fragestellungen zuständig sind
Fachkräfte für Datenschutz (DEKRA)
IT-Ausschussmitglieder
Personalratsmitglieder
Vertrauensperson der Schwerbehinderten und ihre Stellvertreter
Wirtschaftsausschussmitglieder

Formulare

Unverbindliche Reservierung
Verbindliche Seminaranmeldung
Ordnungsgemäße Ladung zur Betriebsratssitzung
Betriebsratsbeschluss zur Schulungsteilnahme
Mitteilung an die Geschäftsleitung zur Schulungsteilnahme

Termine 2024

Datum

Ort

Kennung

November

  • 25.11. - 29.11.2024

    Hamburg

    4823/2024

    Courtyard by Marriott Hamburg City

    Behindertenfreundlich
    Zentrumsnähe
    Sportangebot
    Wellnessangebot

    Das Courtyard by Marriott Hamburg City öffnet im August 2019 seine Pforten. Es liegt zentral zwischen Hauptbahnhof und Berliner Tor im beliebten Stadtteil St. Georg. Wir freuen uns, Ihnen dieses ganz neue Hotel 2020 als Seminarhotel anbieten zu können. Es verfügt über 277 topmoderne Zimmer. Eine Klimaanlage, Minikühlschrank, Safe sowie Kaffeemaschine bzw. Teekocher gehören zur Grundausstattung. Der Tagungsbereich ist auf dem neuesten Stand der Technik und besteht aus insgesamt 8 Tagungsräumen. Neben dem hoteleigenen Restaurant gibt es eine Lobby-Bar, einen voll ausgestatteten Fitnessraum und zur Entspannung einen Wellnessbereich mit Sauna (ggf. fallen Mehrkosten an).

    Ihr Wunschthema als individuelle Inhouse Schulung!

    Hinterlassen Sie uns Ihre Kontaktdaten und wir erstellen Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot.

    T 0209 / 165 85 - 0
    M inhouse@aas-seminare.de






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