Hinweisgeberschutzgesetz – Bedeutung für Betriebsrat und Personalrat

Mitbestimmung beim Whistleblower-Schutz

Kennung
2329/2024
Dauer
Dienstag bis Freitag
Standort
Berlin
Teilnehmer
Max. ca. 18 Teilnehmer

Hinweisgeber bzw. Whistleblower, die Rechtsverletzungen oder andere gravierende Missstände in Betrieben aufdecken, gehen damit häufig ein großes Risiko ein. Das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) gewährleistet einen weitreichenden Schutz für Hinweisgeber und verpflichtet Unternehmen mit über 50 Beschäftigten, interne Meldestellen einzurichten, die Hinweise auf Missstände entgegennehmen. Bei der Einführung eines solchen Systems ergeben sich für Betriebs- und Personalräte zahlreiche Mitbestimmungsrechte. Im Seminar „Hinweisgeberschutzgesetz – Bedeutung für Betriebsrat und Personalrat“ erfahren die Teilnehmer, wie sie bei der Einführung eines Hinweisgebersystems zu beteiligen sind, welche Fragen vor dem Beginn konkreter Verhandlungen über eine Whistleblowing-Betriebsvereinbarung geklärt werden sollten und was bei der praktischen Umsetzung entsprechender Betriebs- oder Dienstvereinbarungen zu beachten ist.

Was ist Whistleblowing?

  • Hinweis auf rechtswidrige Handlungen und Unterlassungen
  • Hinweisgeber im Zusammenhang mit beruflicher Tätigkeit – aufdecken oder weiter so?
  • Welche Verstöße können, welche müssen gemeldet werden?
  • Whistleblowing und Compliance-Regeln

Die wichtigsten Inhalte des Hinweisgeberschutzgesetzes

  • Wahl zwischen interner und externer Meldung
  • Schutz des Informanten/Whistleblowers vor Repressalien, Kündigungsschutz
  • Aktuelle Fälle aus der Rechtsprechung
  • Datenschutz und anonyme Meldung

Beteiligung des Betriebsrats/Personalrats bei Einführung eines Hinweisgeberschutzsystems

  • Mitbestimmung bei Besetzung der Meldestelle und Ausgestaltung der Meldekanäle, Whistleblower-Hotlines
  • Zuständigkeit BR, GBR, KBR/PR, Gesamt-, Bezirks- und Hauptpersonalrat?
  • Was gehört in die Betriebs-/Dienstvereinbarung? – Praktische Formulierungshilfen

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

  • Voraussetzungen und Grenzen für Hinweisgeber/Whistleblowing
  • Pflicht zu Meldekanälen umsetzen – Regelungsmöglichkeiten
  • Hinweisgeber richtig unterstützen
430 Arbeit 40 Pb Seminar
Kennung
2329/2024
Dauer
Dienstag bis Freitag
Standort
Berlin
Teilnehmer
Max. ca. 18 Teilnehmer
Beginn
Di. 04.06.2024
Ende
Fr. 07.06.2024

Hinweisgeber bzw. Whistleblower, die Rechtsverletzungen oder andere gravierende Missstände in Betrieben aufdecken, gehen damit häufig ein großes Risiko ein. Das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) gewährleistet einen weitreichenden Schutz für Hinweisgeber und verpflichtet Unternehmen mit über 50 Beschäftigten, interne Meldestellen einzurichten, die Hinweise auf Missstände entgegennehmen. Bei der Einführung eines solchen Systems ergeben sich für Betriebs- und Personalräte zahlreiche Mitbestimmungsrechte. Im Seminar „Hinweisgeberschutzgesetz – Bedeutung für Betriebsrat und Personalrat“ erfahren die Teilnehmer, wie sie bei der Einführung eines Hinweisgebersystems zu beteiligen sind, welche Fragen vor dem Beginn konkreter Verhandlungen über eine Whistleblowing-Betriebsvereinbarung geklärt werden sollten und was bei der praktischen Umsetzung entsprechender Betriebs- oder Dienstvereinbarungen zu beachten ist.

Was ist Whistleblowing?

  • Hinweis auf rechtswidrige Handlungen und Unterlassungen
  • Hinweisgeber im Zusammenhang mit beruflicher Tätigkeit – aufdecken oder weiter so?
  • Welche Verstöße können, welche müssen gemeldet werden?
  • Whistleblowing und Compliance-Regeln

Die wichtigsten Inhalte des Hinweisgeberschutzgesetzes

  • Wahl zwischen interner und externer Meldung
  • Schutz des Informanten/Whistleblowers vor Repressalien, Kündigungsschutz
  • Aktuelle Fälle aus der Rechtsprechung
  • Datenschutz und anonyme Meldung

Beteiligung des Betriebsrats/Personalrats bei Einführung eines Hinweisgeberschutzsystems

  • Mitbestimmung bei Besetzung der Meldestelle und Ausgestaltung der Meldekanäle, Whistleblower-Hotlines
  • Zuständigkeit BR, GBR, KBR/PR, Gesamt-, Bezirks- und Hauptpersonalrat?
  • Was gehört in die Betriebs-/Dienstvereinbarung? – Praktische Formulierungshilfen

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

  • Voraussetzungen und Grenzen für Hinweisgeber/Whistleblowing
  • Pflicht zu Meldekanälen umsetzen – Regelungsmöglichkeiten
  • Hinweisgeber richtig unterstützen
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Seminarpreise

mit Kollegenrabatt ab 1390,- €
1. Teilnehmer 1490,- €
2. Teilnehmer 1440,- €
Weitere Teilnehmer 1390,- €
Seminargebühren zzgl.
Hotelkosten und MwSt.

Hotel

Hotel RIU Plaza Berlin
Martin-Luther-Straße 1, 10777 Berlin
Vollpensionspauschale, mit Übernachtung (VP) 204,18 €
Tagungspauschale mit Abendessen, ohne Übernachtung (TPAE) 110,20 €
Tagungspauschale ohne Abendessen, ohne Übernachtung (TP) 78,11 €
pro Person und Nacht zzgl. MwSt. Hotelinfos § Anspruchsgrundlage § 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 54 Abs. 1 i.V.m. § 46 Abs. 1 BPersVG bzw. das entsprechende LPersVG

Zu empfehlen für

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