Barrierefreie Arbeitsplatzgestaltung
Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung (SBV) und des BR
Für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen sind barrierefreie Arbeitsplätze unumgänglich. Insbesondere im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes gilt es, die Arbeitsplatzgestaltung im Blick zu behalten und fortlaufend zu optimieren. Nach § 164 Abs. 4 Nr. 4 SGB IX muss nicht nur der einzelne Platz, sondern das gesamte Arbeitsumfeld wie auch die Arbeitsorganisation behindertengerecht sein. Hier sind SBV und Betriebsrat gefragt. Im Seminar „Barrierefreie Arbeitsplatzgestaltung“ lernen die Teilnehmer die rechtlichen Grundlagen und wichtigsten Ansprechpartner für Betriebsrat und SBV, damit sie die Beteiligungsrechte bei der barrierefreien Arbeitsplatzgestaltung in der Praxis optimal umsetzen können.
Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb für (schwer-) behinderte Arbeitnehmer
- Was bedeutet Arbeits- und Gesundheitsschutz?
Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit: rechtliche Grundlagen
- Arbeitsschutzgesetze und Arbeitsschutzverordnungen im Überblick
- Die wichtigsten Vorschriften aus dem Arbeitssicherheitsgesetz und der Arbeitsstättenverordnung
- Unfallversicherung – autonomes Recht der Berufsgenossenschaften u.a. Gefährdungsbeurteilung
- Unterweisung der Beschäftigten – die Pflichten des Arbeitgebers
Grundlagen der Zusammenarbeit – Die Ansprechpartner der SBV
- Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit richtig organisieren
- Aufgaben und Stellung der Verantwortlichen im Betrieb: Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt, Berufsgenossenschaft, Gewerbeaufsicht, Betriebsrat, Arbeitsschutzausschuss (ASA), Zusammenarbeit mit Integrationsamt und Integrationsfachdienst
- Die Rolle und Gestaltungsmöglichkeiten der SBV in den Gremien
Besondere Rechte (schwer-) behinderter Arbeitnehmer im Betrieb
- Arbeitszeit (Mehrarbeit, Teilzeit)
- Urlaub (im Krankheitsfall), Sonderurlaub
- Gestaltung des Arbeitsplatzes mit Beteiligung des Integrationsamtes und Reha-Trägern
- Gesundheitsförderung: Prävention und betriebliches Eingliederungsmanagement
- Anspruch auf behinderungsgerechten Arbeitsplatz, Teilzeit, Ablehnung von Mehrarbeit, Leistungen der Reha-Träger, den richtigen Antrag stellen
Barrierefreiheit für schwerbehinderte Menschen in der Arbeitsstättenverordnung
- Raumabmessungen, Bewegungsflächen und Pausenräume
- Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen – Fluchtwege, Maßnahmen gegen Brände, Sicherheitskennzeichnung
Kurzüberblick: Arbeitsschutz auch im Homeoffice
- Telearbeit oder mobiles Arbeiten
- Gefährdungsbeurteilung
- Unfallversicherungsschutz
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
- Gesetze und Verordnungen zu Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit kennen
- Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb als SBV
- Die Zusammenarbeit der SBV mit anderen Gremien im Arbeitsschutz
- Besondere Rechte schwerbehinderter Menschen
Für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen sind barrierefreie Arbeitsplätze unumgänglich. Insbesondere im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes gilt es, die Arbeitsplatzgestaltung im Blick zu behalten und fortlaufend zu optimieren. Nach § 164 Abs. 4 Nr. 4 SGB IX muss nicht nur der einzelne Platz, sondern das gesamte Arbeitsumfeld wie auch die Arbeitsorganisation behindertengerecht sein. Hier sind SBV und Betriebsrat gefragt. Im Seminar „Barrierefreie Arbeitsplatzgestaltung“ lernen die Teilnehmer die rechtlichen Grundlagen und wichtigsten Ansprechpartner für Betriebsrat und SBV, damit sie die Beteiligungsrechte bei der barrierefreien Arbeitsplatzgestaltung in der Praxis optimal umsetzen können.
Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb für (schwer-) behinderte Arbeitnehmer
- Was bedeutet Arbeits- und Gesundheitsschutz?
Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit: rechtliche Grundlagen
- Arbeitsschutzgesetze und Arbeitsschutzverordnungen im Überblick
- Die wichtigsten Vorschriften aus dem Arbeitssicherheitsgesetz und der Arbeitsstättenverordnung
- Unfallversicherung – autonomes Recht der Berufsgenossenschaften u.a. Gefährdungsbeurteilung
- Unterweisung der Beschäftigten – die Pflichten des Arbeitgebers
Grundlagen der Zusammenarbeit – Die Ansprechpartner der SBV
- Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit richtig organisieren
- Aufgaben und Stellung der Verantwortlichen im Betrieb: Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt, Berufsgenossenschaft, Gewerbeaufsicht, Betriebsrat, Arbeitsschutzausschuss (ASA), Zusammenarbeit mit Integrationsamt und Integrationsfachdienst
- Die Rolle und Gestaltungsmöglichkeiten der SBV in den Gremien
Besondere Rechte (schwer-) behinderter Arbeitnehmer im Betrieb
- Arbeitszeit (Mehrarbeit, Teilzeit)
- Urlaub (im Krankheitsfall), Sonderurlaub
- Gestaltung des Arbeitsplatzes mit Beteiligung des Integrationsamtes und Reha-Trägern
- Gesundheitsförderung: Prävention und betriebliches Eingliederungsmanagement
- Anspruch auf behinderungsgerechten Arbeitsplatz, Teilzeit, Ablehnung von Mehrarbeit, Leistungen der Reha-Träger, den richtigen Antrag stellen
Barrierefreiheit für schwerbehinderte Menschen in der Arbeitsstättenverordnung
- Raumabmessungen, Bewegungsflächen und Pausenräume
- Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen – Fluchtwege, Maßnahmen gegen Brände, Sicherheitskennzeichnung
Kurzüberblick: Arbeitsschutz auch im Homeoffice
- Telearbeit oder mobiles Arbeiten
- Gefährdungsbeurteilung
- Unfallversicherungsschutz
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
- Gesetze und Verordnungen zu Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit kennen
- Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb als SBV
- Die Zusammenarbeit der SBV mit anderen Gremien im Arbeitsschutz
- Besondere Rechte schwerbehinderter Menschen
Verfügbarkeit
Seminarpreise
mit Kollegenrabatt | ab 1490,- € | |
1. Teilnehmer | 1590,- € | |
2. Teilnehmer | 1540,- € | |
Weitere Teilnehmer | 1490,- € |
Hotelkosten und MwSt.
Hotel
Dorint Hotel Dresden | |
Grunaer Straße 14, 01069 Dresden | |
Vollpensionspauschale, mit Übernachtung (VP) | 182,09 € |
Tagungspauschale mit Abendessen, ohne Übernachtung (TPAE) | 99,30 € |
Tagungspauschale ohne Abendessen, ohne Übernachtung (TP) | 69,74 € |
Die Entscheidung über den Besuch der Schulung trifft nicht der Betriebsrat, sondern die Schwerbehindertenvertretung selbst.
§ 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX
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