Barrierefreie Arbeitsplatzgestaltung

Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung (SBV) und des BR

Kennung
3722/2024
Dauer
Montag bis Freitag
Standort
Dresden
Teilnehmer
Max. ca. 18 Teilnehmer

Für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen sind barrierefreie Arbeitsplätze unumgänglich. Insbesondere im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes gilt es, die Arbeitsplatzgestaltung im Blick zu behalten und fortlaufend zu optimieren. Nach § 164 Abs. 4 Nr. 4 SGB IX muss nicht nur der einzelne Platz, sondern das gesamte Arbeitsumfeld wie auch die Arbeitsorganisation behindertengerecht sein. Hier sind SBV und Betriebsrat gefragt. Im Seminar „Barrierefreie Arbeitsplatzgestaltung“ lernen die Teilnehmer die rechtlichen Grundlagen und wichtigsten Ansprechpartner für Betriebsrat und SBV, damit sie die Beteiligungsrechte bei der barrierefreien Arbeitsplatzgestaltung in der Praxis optimal umsetzen können.

Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb für (schwer-) behinderte Arbeitnehmer

  • Was bedeutet Arbeits- und Gesundheitsschutz?

Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit: rechtliche Grundlagen

  • Arbeitsschutzgesetze und Arbeitsschutzverordnungen im Überblick
  • Die wichtigsten Vorschriften aus dem Arbeitssicherheitsgesetz und der Arbeitsstättenverordnung
  • Unfallversicherung – autonomes Recht der Berufsgenossenschaften u.a. Gefährdungsbeurteilung
  • Unterweisung der Beschäftigten – die Pflichten des Arbeitgebers

Grundlagen der Zusammenarbeit – Die Ansprechpartner der SBV

  • Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit richtig organisieren
  • Aufgaben und Stellung der Verantwortlichen im Betrieb: Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt, Berufsgenossenschaft, Gewerbeaufsicht, Betriebsrat, Arbeitsschutzausschuss (ASA), Zusammenarbeit mit Integrationsamt und Integrationsfachdienst
  • Die Rolle und Gestaltungsmöglichkeiten der SBV in den Gremien

Besondere Rechte (schwer-) behinderter Arbeitnehmer im Betrieb

  • Arbeitszeit (Mehrarbeit, Teilzeit)
  • Urlaub (im Krankheitsfall), Sonderurlaub
  • Gestaltung des Arbeitsplatzes mit Beteiligung des Integrationsamtes und Reha-Trägern
  • Gesundheitsförderung: Prävention und betriebliches Eingliederungsmanagement
  • Anspruch auf behinderungsgerechten Arbeitsplatz, Teilzeit, Ablehnung von Mehrarbeit, Leistungen der Reha-Träger, den richtigen Antrag stellen

Barrierefreiheit für schwerbehinderte Menschen in der Arbeitsstättenverordnung

  • Raumabmessungen, Bewegungsflächen und Pausenräume
  • Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen – Fluchtwege, Maßnahmen gegen Brände, Sicherheitskennzeichnung

Kurzüberblick: Arbeitsschutz auch im Homeoffice

  • Telearbeit oder mobiles Arbeiten
  • Gefährdungsbeurteilung
  • Unfallversicherungsschutz

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

  • Gesetze und Verordnungen zu Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit kennen
  • Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb als SBV
  • Die Zusammenarbeit der SBV mit anderen Gremien im Arbeitsschutz
  • Besondere Rechte schwerbehinderter Menschen
644 Arbeitsschutz SBV Pb Seminar
Kennung
3722/2024
Dauer
Montag bis Freitag
Standort
Dresden
Teilnehmer
Max. ca. 18 Teilnehmer
Beginn
Mo. 09.09.2024
15:00
Ende
Fr. 13.09.2024
12:30

Für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen sind barrierefreie Arbeitsplätze unumgänglich. Insbesondere im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes gilt es, die Arbeitsplatzgestaltung im Blick zu behalten und fortlaufend zu optimieren. Nach § 164 Abs. 4 Nr. 4 SGB IX muss nicht nur der einzelne Platz, sondern das gesamte Arbeitsumfeld wie auch die Arbeitsorganisation behindertengerecht sein. Hier sind SBV und Betriebsrat gefragt. Im Seminar „Barrierefreie Arbeitsplatzgestaltung“ lernen die Teilnehmer die rechtlichen Grundlagen und wichtigsten Ansprechpartner für Betriebsrat und SBV, damit sie die Beteiligungsrechte bei der barrierefreien Arbeitsplatzgestaltung in der Praxis optimal umsetzen können.

Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb für (schwer-) behinderte Arbeitnehmer

  • Was bedeutet Arbeits- und Gesundheitsschutz?

Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit: rechtliche Grundlagen

  • Arbeitsschutzgesetze und Arbeitsschutzverordnungen im Überblick
  • Die wichtigsten Vorschriften aus dem Arbeitssicherheitsgesetz und der Arbeitsstättenverordnung
  • Unfallversicherung – autonomes Recht der Berufsgenossenschaften u.a. Gefährdungsbeurteilung
  • Unterweisung der Beschäftigten – die Pflichten des Arbeitgebers

Grundlagen der Zusammenarbeit – Die Ansprechpartner der SBV

  • Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit richtig organisieren
  • Aufgaben und Stellung der Verantwortlichen im Betrieb: Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt, Berufsgenossenschaft, Gewerbeaufsicht, Betriebsrat, Arbeitsschutzausschuss (ASA), Zusammenarbeit mit Integrationsamt und Integrationsfachdienst
  • Die Rolle und Gestaltungsmöglichkeiten der SBV in den Gremien

Besondere Rechte (schwer-) behinderter Arbeitnehmer im Betrieb

  • Arbeitszeit (Mehrarbeit, Teilzeit)
  • Urlaub (im Krankheitsfall), Sonderurlaub
  • Gestaltung des Arbeitsplatzes mit Beteiligung des Integrationsamtes und Reha-Trägern
  • Gesundheitsförderung: Prävention und betriebliches Eingliederungsmanagement
  • Anspruch auf behinderungsgerechten Arbeitsplatz, Teilzeit, Ablehnung von Mehrarbeit, Leistungen der Reha-Träger, den richtigen Antrag stellen

Barrierefreiheit für schwerbehinderte Menschen in der Arbeitsstättenverordnung

  • Raumabmessungen, Bewegungsflächen und Pausenräume
  • Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen – Fluchtwege, Maßnahmen gegen Brände, Sicherheitskennzeichnung

Kurzüberblick: Arbeitsschutz auch im Homeoffice

  • Telearbeit oder mobiles Arbeiten
  • Gefährdungsbeurteilung
  • Unfallversicherungsschutz

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

  • Gesetze und Verordnungen zu Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit kennen
  • Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb als SBV
  • Die Zusammenarbeit der SBV mit anderen Gremien im Arbeitsschutz
  • Besondere Rechte schwerbehinderter Menschen
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Seminarpreise

mit Kollegenrabatt ab 1490,- €
1. Teilnehmer 1590,- €
2. Teilnehmer 1540,- €
Weitere Teilnehmer 1490,- €
Seminargebühren zzgl.
Hotelkosten und MwSt.

Hotel

Dorint Hotel Dresden
Grunaer Straße 14, 01069 Dresden
Vollpensionspauschale, mit Übernachtung (VP) 182,09 €
Tagungspauschale mit Abendessen, ohne Übernachtung (TPAE) 99,30 €
Tagungspauschale ohne Abendessen, ohne Übernachtung (TP) 69,74 €
pro Person und Nacht zzgl. MwSt. Hotelinfos
Bitte beachten

Die Entscheidung über den Besuch der Schulung trifft nicht der Betriebsrat, sondern die Schwerbehindertenvertretung selbst.

§ Anspruchsgrundlage § 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX

Zu empfehlen für

Vertrauensperson der Schwerbehinderten und ihre Stellvertreter
Betriebsratsmitglieder

Formulare

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Betriebsratsbeschluss zur Schulungsteilnahme
Mitteilung an die Geschäftsleitung zur Schulungsteilnahme
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