Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) auf dem Arbeitsmarkt: Eine Zwischenbilanz

Blog – KW8

Schon seit einiger Zeit beschäftigt uns alle das Thema Künstliche Intelligenz (KI). Egal, wo man hinschaut oder hinhört: KI ist überall anzutreffen – natürlich auch in der Arbeitswelt. Und so ganz sicher sind sich viele nicht: Ist der Einsatz von KI Fluch oder Segen oder vielleicht sogar beides? Was die Bundesregierung nach der Durchführung einiger Studien dazu meint, erfahren Sie hier.

Chancen

Die Bundesregierung erkennt in der Nutzung von KI ein „vielfältiges und beträchtliches“ Potenzial für Beschäftigte und den Arbeitsmarkt. KI könne die Produktivität von Beschäftigten steigern und diese bei ihren Tätigkeiten entlasten. Erste Studien zu KI würden zudem zeigen, dass diese die menschliche Arbeit eher unterstützt als ersetzt. Außerdem werde die Ungleichheit zwischen unterschiedlichen Qualifikationsniveaus reduziert, da Beschäftigte mit geringen Fähigkeiten besonders von der Nutzung der Technologien profitieren. Aus Sicht der Bundesregierung kann der Fortschritt der KI auch viele Chancen für Menschen mit Behinderungen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen mit sich bringen. So könnten etwa KI-gestützte Assistenzsysteme körperliche Beeinträchtigungen ausgleichen und bei sogenannten Lernbehinderungen Hilfestellung leisten.

Risiken

Gleichwohl berge der Einsatz von KI auch Risiken, denen früh entgegengesteuert werden müsse, führt die Regierung weiter aus. So könne der Einsatz von KI zu verstärkten Eingriffen in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung Beschäftigter, insbesondere zu einem erhöhten Überwachungsdruck führen. „KI kann beim Einsatz im Rahmen von algorithmischem Management zu einer höheren Arbeitsintensität und mehr Stress oder einer Abwertung von Tätigkeiten führen.“ Wichtig sei deshalb, so die Bundesregierung, eine aktive und soziale Gestaltung der digitalen Transformation durch einen klaren Rechtsrahmen und durch die Befähigung von Beschäftigten, Interessenvertretungen und Arbeitgebern zu einem sicheren und menschenzentrierten Umgang mit KI. „Eine hohe Bedeutung kommt der Stärkung der Rechte der Betriebs- und Personalräte beim Einsatz von KI-Systemen zu“, heißt es weiter.

Quelle: Deutscher Bundestag, Drucksache 20/10198, Antwort der Bundesregierung

21. Februar 2024

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