Nächster Schritt: Die Neuordnung der Vergütung für Betriebsräte jetzt beschlossen

Blog – KW 46

In der Kabinettsitzung vom 1.11.2023 hat die Bundesregierung beschlossen, den Empfehlungen der Expertenkommission "Rechtssicherheit in der Betriebsratsvergütung" zu folgen und deren Vorschläge in das Betriebsverfassungsgesetz aufzunehmen. Der "Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes" sieht Änderungen in zwei Paragrafen des Betriebsverfassungsgesetzes vor.

Wir haben schon wiederholt zu diesem Thema berichtet und versprochen, Sie auf dem Laufenden zu halten. Jetzt geht das Ganze wieder einen Schritt voran und wird konkret – das Inkrafttreten rückt immer näher.

Der „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes“ sieht laut Medienberichten folgende Änderungen im Betriebsverfassungsgesetz vor:

Ergänzungen § 37 IV BetrVG – Folgende Sätze werden angefügt:

„Zur Bestimmung der vergleichbaren Arbeitnehmer nach Satz 1 ist auf den Zeitpunkt der Übernahme des Betriebsratsamts abzustellen, soweit nicht ein sachlicher Grund für eine spätere Neubestimmung vorliegt. Arbeitgeber und Betriebsrat können in einer Betriebsvereinbarung ein Verfahren zur Festlegung vergleichbarer Arbeitnehmer regeln.

Die Konkretisierung der Vergleichbarkeit in einer solchen Betriebsvereinbarung kann nur auf grobe Fehlerhaftigkeit überprüft werden; Gleiches gilt für die Festlegung der Vergleichspersonen, soweit sie einvernehmlich zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat erfolgt und in Textform dokumentiert ist.“

Ergänzungen § 78 BetrVG – Folgender Satz wird angefügt:

„Eine Begünstigung oder Benachteiligung liegt im Hinblick auf das gezahlte Arbeitsentgelt nicht vor, wenn das Mitglied einer in Satz 1 genannten Vertretung in seiner Person die für die Gewährung des Arbeitsentgelts erforderlichen betrieblichen Anforderungen und Kriterien erfüllt und die Festlegung nicht ermessensfehlerhaft erfolgt.“

Die nächsten Schritte

Nachdem der Gesetzentwurf den Bundestag und den Bundesrat passiert haben wird, kann das Gesetz veröffentlicht werden und am Tag darauf in Kraft treten.

14. November 2023

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