Heute ist Valentinstag! Tag der Liebe und der Verliebten. In Deutschland und vielen anderen Ländern auf der ganzen Welt werden an diesem Datum Geschenke überreicht, Zuneigungen bekundet oder sogar Heiratsanträge gemacht. So, wenn wir der Überlieferung glauben, schon seit hunderten von Jahren. Kein Problem – in den eigenen vier Wänden. Doch wie sieht es am Arbeitsplatz aus? Soll bzw. darf man dort auch so freizügig und offenherzig mit seinen Gefühlen umgehen? Immerhin gab es schon Unternehmen, die versucht haben, das mit Hilfe von Ethik-Richtlinien zu verbieten.
Dürfen Ethikrichtlinien Beziehungen am Arbeitsplatz verbieten?
Die Rede ist vom US-amerikanische Unternehmen Wal-Mart, das vor einigen Jahren in seinen konzernweiten Ethik-Richtlinien bestimmt hatte, dass seine Mitarbeiter in deutschen Filialen nicht mit Kollegen ausgehen oder eine Liebesbeziehung anfangen dürfen. War das in Ordnung? Nein – so das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (v. 14. 11. 2005 – 10 TaBV 46/05). Denn: Ein solches Verbot verstößt gegen das Grundgesetz (Art. 1 und 2 GG) und ist unwirksam. Deutsche Arbeitsgerichte, wie z.B. das Arbeitsgericht Berlin v. 27.02.2015 - 28 Ca 16939/14, halten auch heute noch daran fest, dass "die Anknüpfung und Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen (auch) am Arbeitsplatz grundsätzlich Privatsache der Beteiligten bleibt".
Anderes gilt übrigens in den Vereinigten Staaten. Hier haben die Unternehmen teilweise weitreichendere Befugnisse, Beziehungen von Mitarbeitenden zu verbieten.
Offenlegung der Beziehungen bei Interessenkonflikt
Für Deutschland sei an dieser Stelle noch der Axel-Springer-Verlag genannt. Auch hier sind die Beziehungen zwischen Mitarbeitern aus genannten Gründen nicht verboten. Allerdings heißt es hier im sog. Code of Conduct: "Enge persönliche Beziehungen zu Kollegen, Führungskräften oder Mitarbeitern können dazu führen, dass unser beruflicher Umgang mit diesen Personen bzw. deren Arbeit von privaten Interessen beeinflusst wird." In der Praxis bedeutet das: Transparent gemacht werden müssen (nur) Beziehungen zwischen einer Führungskraft und einem oder einer ihr fachlich oder disziplinarisch unterstellten Beschäftigten, um Interessenkonflikte (Bevorzugungen etc.) zu vermeiden.
Fazit und Tipps
Grundsätzlich gilt: Liebe ist Privatsache und Beziehungen zwischen Mitarbeitern sind grundsätzlich völlig in Ordnung. Immerhin verbringen wir einen Großteil unserer Zeit im Job. Allein aus diesem Grund bieten sich dabei viele Gelegenheiten, sich einander anzunähern.Angeblich ist der Arbeitsplatz die drittbeste Gelegenheit, die Liebe fürs Leben zu finden.
Etwas anderes kann bei einer Beziehung zwischen Vorgesetzten und unterstellten Mitarbeitern gelten. Es gibt Verhaltensrichtlinien, die festlegen, dass diese Verbindungen zwar nicht verboten werden können, aber zumindest offengelegt werden müssen.
Alles in allem raten Experten, auch wenn die Verliebtheit sehr groß ist, trotzdem immer noch das Betriebsklima und das allgemeine Miteinander am Arbeitsplatz nicht zu vergessen bzw. nicht zu vernachlässigen. Dazu gehört z.B. auf Liebesbekundungen wie Küsse, Händchenhalten oder sogar mehr, zu verzichten und auch mal allein Zeit mit den Kollegen zu verbringen, statt immer nur im Doppelpack aufzutreten. Doch das muss letztendlich jeder selbst entscheiden.