Familienfreundlichkeit in Unternehmen – was heißt das eigentlich?

Blog – KW 39

Familienfreundliche Maßnahmen gewinnen zunehmend an Bedeutung für deutsche Unternehmen. Das geht aus dem neuen "Unternehmensmonitor Familienfreundlichkeit 2023" hervor. Mit welchen konkreten Maßnahmen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie unterstützt werden kann, lesen Sie hier.

Hintergrund

Aufgrund der demografischen Entwicklung zeichnet sich in Deutschland bereits seit einiger Zeit eine Verknappung des Arbeitskräfteangebots ab. Sie ist schon heute in den Unternehmen spürbar– Stichwort Fachkräftemangel. Neben einer zeitgemäßen Ausbildung, einer gezielten Weiterbildung und einem verstärkten Werben um ausländische Fachkräfte braucht es auch Lösungsansätze, mit denen das Interesse heimischer Arbeitskräfte angesprochen werden soll. Ein solcher Ansatz ist die Integration von familienfreundlichen Maßnahmen, mit denen eine gute Vereinbarkeit von familiären und beruflichen Verpflichtungen realisiert werden soll.

Mögliche Maßnahmen

Wer seinen Beschäftigten eine gute Vereinbarkeit ermöglicht, erhöht seine Attraktivität als Arbeitgeber für Bewerberinnen und Bewerber, stärkt die Mitarbeiterbindung und das Commitment und erzielt damit einen strategischen Wettbewerbsvorteil, so der Unternehmensmonitor. Er erfasst das konkrete personalpolitische Engagement für die Förderung einer solchen Vereinbarkeit in fünf Kategorien:

  • Flexible Arbeitszeiten und Arbeitsorganisation (Beispiele: Teilzeit, Mobiles Arbeiten, Homeoffice, Sabbaticals, Jobsharing)
  • Elternzeit und Elternförderung (Beispiele: Teilzeit oder phasenweise Beschäftigung während der Elternzeit; die ausdrückliche Ermunterung von männlichen Mitarbeitern, Elternzeit zu nehmen; Finanzielle Leistungen über gesetzlichem Niveau
  • Kinderbetreuung (Beispiele: betriebliche Kinderbetreuung; Arbeitsfreistellung wegen Krankheit der Kinder, die über die gesetzliche Regelung hinausgeht; Eltern-Kind-Zimmer, Tagesmütterservice)
  • Angebote bei häuslicher Betreuung von nahen Angehörigen (Beispiele: Auszeiten, die über gesetzliche Verpflichtungen hinausgehen; Hilfe bei der Vermittlung von Pflegediensten/-kräften oder Kooperationen mit Anbietern von Pflegedienstleistungen; Ausbildung und Einsatz von betrieblichen Pflegelotsen
  • Familienservice/Informations- und Beratungsangebote (Beispiele: Beratung zu familienfreundlichen Maßnahmen; Organisatorische oder finanzielle Unterstützung bei Bedarf an haushaltsnahen Dienstleistungen)

Mitbestimmungsmöglichkeiten des Betriebsrats

Nach § 80 Abs. 1 Nr. 2b BetrVG hat der Betriebsrat die Aufgabe, die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit zu fördern. Entsprechende Aktivitäten sollen es Arbeitnehmern mit familiären Pflichten erleichtern, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Diese Aufgabe spielt bei der Ausübung von Mitbestimmungsrechten nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG (Verteilung der Arbeitszeit), § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG (Anordnung von Überstunden), § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG (Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze) oder § 87 Abs. 1 Nr. 8 und 9 BetrVG (Sozialeinrichtungen) eine Rolle.

Hier finden Sie den Unternehmensmonitor

28. September 2023

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