
Der gesetzliche Mindeststundenlohn in Deutschland wird ab 1. Januar 2024 von 12 € auf 12,41 € steigen. Zwölf Monate später auf 12,82 Euro, so der Vorschlag der sich alle zwei Jahre beratenden Mindestlohnkommission. In dem Gremium beraten jeweils drei stimmberechtigte Arbeitgeber- und Gewerkschaftsvertreter, ein oder eine Vorsitzende sowie zwei Wissenschaftler. Bei der Frage, ob die Anhebung zu gering ist oder sogar zu hoch, gehen die Meinungen auseinander.
Contra Vorschlag
Die Arbeitnehmervertreter, die Teil der Kommission sind, hatten die Anhebung als zu niedrig befunden. Derselben Meinung ist beispielsweise die Co-Vorsitzende der Grünen, Ricarda Lang. Sie bezeichnete laut der WELT die Steigerung als „viel zu gering“ und als Schlag ins Gesicht für viele Menschen in diesem Land, die weniger verdienen. Mit der Entwicklung der Inflation habe das nichts mehr zu tun, so Lang. Die Arbeitnehmervertreter hatten auf 13,50 Euro beharrt – wurde aber dann vom Rest der Mindestlohnkommission überstimmt.
Auch SPD-Chef Klingbeil hatte eine weitere Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland gefordert, da „das Leben teurer geworden ist“. Auf einen genauen Betrag legte er sich nicht fest, während die Jungsozialisten (Jusos) und einige SPD-Landesverbände nach 15 Euro Mindestlohn verlangten.
Pro Vorschlag
Arbeitgeber verweisen hingegen auf die merkliche Anhebung des Mindestlohns von 10,45 Euro auf 12 Euro im Oktober 2022. Dies könne nicht ständig wiederholt werden. Eine zu deutliche und zu schnelle Erhöhung des Mindestlohns sei für viele Handelsunternehmen nur sehr schwierig zu stemmen, so Stefan Genth, Hauptgeschäftsführer des HDE gegenüber dem Handelsblatt.
Bürgergeld steigt deutlich, Mindestlohn kaum
Zwischen die Fronten gerät auch der Anstieg des Bürgergeldes. Die Bürgergeld-Erhöhung um 12 Prozent empfinden viele als ungerecht im Vergleich zum Mindestlohn, der gerade mal um 41 Cent zunahm. Wie das zustande kommt, wird so erklärt: Die Art und Weise, wie das Bürgergeld angepasst wird, ist gesetzlich vorgeschrieben. Es wird neben den Löhnen auch die Inflation bei der Erhöhung berücksichtigt. Und beim Mindestlohn? Hier gibt es keine gesetzlichen Rahmenbedingungen, an die sich die Anpassung zu richten hat. Stattdessen entscheidet darüber alle zwei Jahre die bereits genannte Mindestlohnkommission. Die Frage, warum hier mit zweierlei Maß gemessen wird und keine einheitlichen Kriterien gelten, an dem sich die Erhöhung richten muss, scheint durchaus berechtigt.
Wie geht es weiter
Die Empfehlung der Mindestlohnkommission muss noch vom Arbeitsministerium per Verordnung verbindlich gemacht werden. Dies gilt nach einer Ankündigung von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) jedoch als sicher.