Bundestag beschließt Fachkräfteeinwanderungsgesetz

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Der Deutsche Bundestag hat am 23.6.2023 den Gesetzesentwurf zur Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes beschlossen. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass ausländische Spezialisten leichter nach Deutschland kommen können. Denn viele Unternehmen haben seit langem große Schwierigkeiten, qualifiziertes Personal zu finden. Wie ihnen das neue Gesetz helfen soll, lesen Sie hier.

Hintergrund

Der Mangel an geeigneten Fachkräften gilt als eine der größten Wachstumsbremsen für die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland. Laut Bundesinnenministerin Nancy Faeser sind die Lücken überall: In der Pflege, in Krankenhäusern, in Kindertagesstätten und Schulen, beim Handwerk und auch in der öffentlichen Verwaltung. So zählte das Nürnberger Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung Ende 2022 fast 2 Millionen offene Stellen – so viele wie noch nie. Fazit: Die deutsche Wirtschaft braucht viele und gut qualifizierte Fachkräfte. Nur so wird es laut Experten gelingen, den Wohlstand und die Sozialsysteme zu sichern. Um diesem Ziel einen Schritt näherzukommen hat das Bundeskabinett das Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung beschlossen. Dies zielt darauf ab, noch mehr Fachkräfte im Ausland zu gewinnen.

Drei Wege für die Fachkräfteeinwanderung

Das weiterentwickelte Fachkräfteeinwanderungsgesetz schafft neue Möglichkeiten. Es wird künftig für die Fachkräfteeinwanderung nach Deutschland im Wesentlichen drei Wege geben:

  1. Qualifikation
    Mit der blauen Karte EU können etwa IT-Spezialisten, die in Deutschland derzeit besonders gefragt sind, bereits heute mit anerkannten Abschluss nach Deutschland kommen. Für sie wird die Gehaltsschwelle gesenkt, die Dauer der Berufserfahrung gekürzt und auf den Nachweis von Deutschkenntnissen verzichtet. Künftig gilt: Wer einen Abschluss hat, kann jede qualifizierte Beschäftigung ausüben.

  2. Erfahrung
    Wer mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und einen im Ausland erworbenen und dort staatlich anerkannten Berufsabschluss hat, kann künftig als Fachkraft kommen. Der Abschluss muss nicht mehr zuvor in Deutschland anerkannt werden. Das bedeutet weniger Bürokratie und damit kürzere Verfahren. Mit einer Gehaltsschwelle wird sichergestellt, dass diese Fachkräfte langfristig eine gute Perspektive auf dem Arbeitsmarkt haben.

  3. Potenzial
    Für Menschen, die noch kein konkretes Arbeitsplatzangebot haben, aber Potenzial für den Arbeitsmarkt mitbringen, wird eine Chancenkarte eingeführt. Diese basiert auf einem Punktesystem. Zu den Kriterien gehören Qualifikation, Deutsch- und Englischkenntnisse, Berufserfahrung, Deutschlandbezug, Alter und Potenzial der Lebens- oder Ehepartnerinnen oder -partner.

Wie geht es weiter?

Der Bundestag hat das Gesetz am 23.6.2023 beschlossen. Eine flankierende Verordnung zum Gesetz wird im Bundesrat voraussichtlich am 7.7.2023 behandelt. Einige Regelungen des Gesetzes treten bereits ab November 2023 in Kraft, andere sechs bzw. neun Monate nach der Verkündung. So soll sichergestellt werden, dass die betroffenen Behörden genügend Zeit für die Umsetzung haben

Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat vom 23.06.2023

03. Juli 2023

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