Besserer Schutz für „Whistleblower“: Gesetz zum Hinweisgeberschutz kommt jetzt doch

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Die Bundesregierung will einen besseren Hinweisgeberschutz in Deutschland ermöglichen. Sogenannte „Whistleblower“ verdienen Schutz vor Benachteiligungen. Bundestag und Bundesrat haben nun einem Kompromiss des Vermittlungsausschusses zugestimmt.

Was sind „Whistleblower“?

Als „Whistleblower“, auch Hinweisgeber, werden Personen bezeichnet, die für die Öffentlichkeit wichtige Informationen aus einem geheimen oder geschützten Zusammenhang veröffentlichen oder Missstände aufdecken. Zu den von Whistleblowern offengelegten Missständen beziehungsweise Straftaten gehören u.a. Korruption, Insiderhandel, Menschenrechtsverletzungen, Datenmissbrauch oder allgemeine Gefahren, von denen der Whistleblower an seinem Arbeitsplatz oder in anderen Zusammenhängen erfahren hat. Im Allgemeinen betrifft dies vor allem Vorgänge in der Politik, den Behörden und in Wirtschaftsunternehmen.

Hintergrund des neuen Gesetzes

Beschäftigte in Unternehmen und Behörden nehmen Missstände oftmals als Erste wahr. Ihre Hinweise können dafür sorgen, dass Rechtsverstöße aufgedeckt, untersucht, verfolgt und unterbunden werden. Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber übernehmen Verantwortung für die Gesellschaft und verdienen daher Schutz vor Benachteiligungen, die ihnen wegen ihrer Meldung drohen und sie davon abschrecken können, so die Bundesregierung. Genau dafür sorgt der Gesetzentwurf. Die Koalitionsparteien hatten sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, die sogenannte EU‐Whistleblower‐Richtlinie rechtssicher und praktikabel umzusetzen. Die Bundesregierung hat daher einen Entwurf für einen besseren Hinweisgeberschutz auf den Weg gebracht.
Bundestag und Bundesrat haben sich im Vermittlungsausschuss auf einen Kompromiss verständigt. Eine Einigung im Vermittlungssauschuss war nötig geworden. Denn: Der Bundesrat hatte dem bereits vom Bundestag beschlossenen Gesetz die Zustimmung versagt. Der Vermittlungsausschuss besteht aus jeweils 16 Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates. Er bespricht Möglichkeiten, wie ein Kompromiss gefunden werden könnte.

Die wichtigsten Ziele

  • Gesetzlicher Rechtschutz für alle hinweisgebenden Personen
  • Vertrauensschutz durch diskrete Behandlung der Identität und der Meldung hinweisgebender Personen
  • Verbot von ungerechtfertigten Benachteiligungen wie Kündigung, Abmahnung, Versagung einer Beförderung oder Mobbing
  • Einrichtung von internen und externen Meldestellen, an die sich die Hinweisgebenden wenden können, um Rechtsschutz erhalten zu können
  • Vermeidung von Haftungsansprüchen und Imageschäden für Unternehmen und Behörden

Das Hinweisgeberschutzgesetz tritt am 02.07.2023 in Kraft.

Quelle: Bundesregierung.de

14. Juni 2023

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