Die Hans-Böckler-Stiftung hat in einer Pressemitteilung eine übergreifende Statistik der Betriebsratswahlen 2022 veröffentlicht. Beteiligt waren rund 19.000 Betrieben mit mehr als 6,6 Millionen Beschäftigten. Unter anderem zeigte sich, dass der Frauenanteil in den Gremien gestiegen ist. Hier finden Sie die Ergebnisse der Untersuchung.
Hohe Wahlbeteiligung
Trotz der erschwerten Bedingungen durch Corona lag die durchschnittliche Wahlbeteiligung auch 2022 stabil über der 70-Prozent-Marke, nämlich bei 71,9 Prozent. Damit verfügen die Betriebsräte in ihren Betrieben weiterhin über großen Rückhalt und eine starke demokratische Legitimation. Im Vergleich mit den Wahlen 2018 (76,0 Prozent) war die Beteiligung aber geringer – vor allem in großen Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten gab es offenbar Schwierigkeiten bei der Mobilisierung. Die allgemeine Wahlbeteiligung liegt bei 59,9 Prozent.
Mehr Frauen in den Gremien
Frauen haben durchschnittlich 30,2 Prozent der Mandate pro Betrieb gewonnen – ein kleiner Anstieg im Vergleich zu 2018 (+0,2 Prozentpunkte). Bei der Führung der Gremien sind ihre Anteile geringer (Vorsitz: 21,3 Prozent, stellvertretender Vorsitz: 25,4 Prozent). 2022 wurden aber mehr weibliche Vorsitzende gewählt als bei den letzten Betriebsratswahlen.
Generationswechsel rückt näher
Mit Blick auf die Altersstruktur zeigt sich, dass der nötige Generationswechsel zwar noch nicht richtig in Gang gekommen ist. Es sind aber immerhin etwa 40% der Mandatsträger:innen jünger als 46 Jahre alt und ihr Anteil ist gegenüber 2018 leicht um 1,3 Prozentpunkte gestiegen. Besonders hoch ist ihr Anteil mit 45,3 Prozent in neu gegründeten Betriebsräten. Es gibt weiterhin ein gutes Verhältnis von erfahrenen Betriebsrät:innen und Neugewählten in den Gremien. Mehr als ein Drittel (37,9 Prozent) der Mandatsträger:innen starten 2022 in ihre erste Amtszeit, um die Interessen ihrer Kolleg:innen gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten.
Vereinfachtes Wahlverfahren nimmt zu
Eine der wesentlichen Änderungen durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz ist die Veränderung der Regelungen zum vereinfachten Wahlverfahren. In der Größenklasse von 51-100 Wahlberechtigten ist seine Anwendung nun Pflicht, während es bisher nur freiwillig vereinbart werden konnte. Insgesamt wählten 44 Prozent der Betriebe nach dem vereinfachten Verfahren.
Neugründungen
In 8,3 Prozent der ausgewerteten Fälle handelt es sich um Betriebsratsneugründungen.
Quelle: Hans-Böckler-Stiftung
https://www.mitbestimmung.de/html/weiterhin-starker-ruckhalt-fur-23385.html
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