Damit die Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen stets aktuell bleiben und sich den fortlaufenden Entwicklungen der Arbeitswelt anpassen, passen sich auch die gesetzlichen Grundlagen im Arbeitsrecht an. Ab Juli 2022 gibt es einige wichtige Änderungen im Arbeitsrecht, die sowohl den Mindestlohn und die Rente als auch die Digitalisierung der Krankschreibung und deren Übermittlungsprozesse betreffen.
Warum auch arbeitsrechtliche Grundkenntnisse für die Betriebsratsarbeit wichtig sind
Das Arbeitsrecht gehört zu den wichtigsten Grundlagen der Betriebsratsarbeit, denn der Betriebsrat hat darüber zu wachen, dass der Arbeitgeber Gesetze, die dem Schutz der Arbeitnehmer dienen, einhält und durchführt. Jedes Betriebsratsmitglied muss sich mindestens mit den Grundlagen im Arbeitsrecht auskennen. Zu Beginn der neuen Amtszeit bietet es sich an, zu prüfen, ob die Kenntnisse schon vorhanden sind, aufgefrischt werden sollten oder neu gewählte Betriebsratsmitglieder erstmalig geschult werden müssen.
In der Weiterbildung für den Betriebsrat „Arbeitsrecht - Teil 1 (AR 1)“ lernen Sie die Grundlagen des Arbeitsrechts kennen. Dazu gehören die rechtlichen Grundlagen rund um die Einstellung, außerdem werden die Gesetze vorgestellt, aus denen die Arbeitnehmer Ansprüche gegen den Arbeitgeber herleiten können, so z.B. das Bundesurlaubsgesetz oder das Entgeltfortzahlungsgesetz. Zudem erfahren Sie Grundlegendes rund um verschiedene Beschäftigungsarten wie unbefristete Arbeitsverträge, Teilzeitarbeitsverhältnisse oder Leiharbeit. Informationen rund um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses runden das Grundlagenseminar im Arbeitsrecht ab.
Für Wiedergewählte ist eine regelmäßige Auffrischung der arbeitsrechtlichen Kenntnisse geboten. Gerade im Arbeitsrecht gibt es einen ständigen Wandel durch Gesetzesänderungen und neue Rechtsprechung.
Aktuelle Änderungen im Arbeitsrecht ab Juli 2022
Mindestlohn und Renten steigen
In der zweiten Jahreshälfte wird der Mindestlohn weiter auf 10,45 € brutto pro Arbeitsstunde steigen. Darüber hinaus wird es in Zukunft eine weitere Erhöhung auf 12,00 € geben. Diese gilt ab dem 01.10.2022.
Auch die Renten steigen zum 01.07.2022 in Westdeutschland um 5,35 Prozent und in Ostdeutschland um 6,12 Prozent. Somit erhöht sich der Rentenwert im Westen von bisher 34,19 Euro auf 36,02 Euro, im Osten von bisher 33,47 Euro auf 35,52 Euro.
Telefonische Krankschreibung seit 01.06.2022 nicht mehr möglich – Wiederauflage je nach Pandemiegeschehen möglich
Die aktuelle Entwicklung der SARS-CoV-2-Pandemie lässt es zu, weitere zeitlich befristete Sonderregelungen in der Gesundheitsversorgung auslaufen zu lassen: Seit dem 01.06.2022 ist eine Krankschreibung nicht mehr telefonisch möglich. Dafür müssen Patientinnen und Patienten wieder in die Arztpraxis kommen oder die Videosprechstunde (soweit sie angeboten wird) nutzen.
Sollte die Corona-Pandemie in den kommenden Monaten jedoch wieder an Fahrt gewinnen, kann der gemeinsame Bundesausschuss seine Sonderregelungen in Bezug auf seine regulären Richtlinienbestimmungen für bestimmte Regionen oder bei Bedarf auch bundesweit wieder aktivieren.
Digitale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – Ablauf und neue Praxis
Der bisher „gelbe Schein“ genannte Nachweis des Arztes hat ausgedient: Seit dem 01.01.2021 gibt es den Schein nicht mehr nur auf Papier, sondern er wurde durch eine digitale Bescheinigung ergänzt. Bis Ende des Jahres 2021 gab es noch den traditionellen gelben Schein wie auch die digitale Variante nebeneinander, seit Januar 2022 sollte nur noch elektronisch übermittelt werden. Rund 230 Millionen Zettel sollen so in Deutschland pro Jahr eingespart werden – ein Umweltaspekt, der zusätzlich zur schnellen digitalen Verarbeitung ein Pluspunkt sein wird.
Allerdings wurde der offizielle Start nun nochmals verschoben, da nicht alle Arztpraxen über die notwendige Technik verfügen. Laut Bundesgesundheitsministerium werden (Stand März 2022) gut 20 Prozent der Bescheinigungen elektronisch von den Praxen an die Kassen übertragen. Flächendeckend soll das Angebot voraussichtlich ab dem 01.07.2022 zur Verfügung stehen. Die nächste Stufe der digitalen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die digitale Weiterleitung von den Krankenkassen an die Arbeitgeber, ist vom 01.07.2022 auf den 01.01.2023 verschoben.
So soll das neue Verfahren künftig ablaufen:
Bisher mussten Arbeitnehmer noch mit einem Papierwust von drei Zetteln fertig werden: einen für den Arbeitgeber, einen für die Krankenkasse, einen für den Erkrankten selbst. Dies entfällt dann. Der Arzt übermittelt an die Krankenkassen die wesentlichen Informationen digital. Der Arbeitgeber kann den Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit bei der Krankenkasse online abrufen.
Nur noch die Bescheinigung für den Arbeitnehmer selbst erhält der Erkrankte von seinem Arzt ausgehändigt. An der Anzeigepflicht für den Arbeitnehmer, bei Arbeitsunfähigkeit zunächst den Arbeitgeber zu informieren, ändert sich jedoch selbstverständlich nichts. (StW)