
Sprechen sie nicht so laut…
Sonst bekomme ich einen Hörschaden. Gerade in Möbelhäusern – wir wissen es- sind die Lautsprecherdurchsagen häufig unglaublich laut. Wer ist nicht schon mit einem Tinnitus (lateinisch: „klingelnde Ohren“ = Symptom, bei dem der Betroffene Geräusche wahrnimmt, denen er keine äußere Schallquelle zuordnen kann) aus dem Möbelhaus gekommen? Sie nicht? Nun, die meisten anderen wohl auch nicht.
Nur, unser Möbelverkäufer führt seinen Tinnitus auf die Lautsprecherdurchsagen seines Arbeitgebers -dem Möbelhaus- zurück. Die Berufsgenossenschaft sah dies anders und lehnte die Anerkennung als Arbeitsunfall ab. Der Tinnitus sei stressbedingt, so die Berufsgenossenschaft. Dies sah auch das Sozialgericht Dortmund mit Urteil vom 29.03.2019 Az.: S 17 U 1169/16 so und wies die Klage des Arbeitnehmers ab. Zwar sei unstreitig, dass der Kläger, also der Arbeitnehmer, einen Schaden des Hörapparates habe, doch sei dieser eben nicht auf die Lautsprecherdurchsagen zurückzuführen.
Die Ohren waren dann doch zu weit weg
Nach Auskunft des Arbeitgebers sei die Lautsprecheranlage am Tag des Ereignisses nicht mit einem Mangel behaftet gewesen. Auch habe für das Gericht keine Veranlassung zu der Annahme bestanden, dass die Lautsprecheranlage vor Inbetriebnahme technisch nicht überprüft worden sei. Dass vor diesem Hintergrund eine Lautsprecheranlage selbst bei unterstellt lautem Einsprechen des Mitteilenden zu einem nachhaltigen Hörschaden auf Seiten des Empfängers führen kann, dessen Kopf sich – wie im Falle des Klägers – etwa 2 bis 2,50 Meter unterhalb des Lautsprechers befunden habe, hat das Gericht bei lebensnaher Würdigung schlechterdings ausgeschlossen.