Schulungsanspruch vor Ende der Amtszeit

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Arbeitgeber sind gerne der Ansicht, es sei nicht nötig, dass der Betriebsrat sich schulen lässt, wenn es auf das Ende der Amtsperiode zugeht. Irrtum, so die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG). Ein Seminar kann für ein Betriebsratsmitglied auch kurz vor Ablauf der Amtszeit durchaus erforderlich sein.

Der Fall

In dem vom Bundesarbeitsgericht zu entscheidenden Fall hatte ein Betriebsrat im Februar 2005 beschlossen, eines seiner Mitglieder im Oktober 2005 zu einem BR 2-Seminar zu entsenden. Inhaltlich ging es in dem Seminar um personelle Angelegenheiten nach den §§ 92 – 102 BetrVG. Der Betriebsrat informierte die Arbeitgeberin ordnungsgemäß über die geplante Schulung. Diese jedoch verneinte die Erforderlichkeit der Schulung mit dem Hinweis auf die im März 2006 anstehenden Neuwahlen und lehnte eine Kostenübernahme ab.

Die Entscheidung

Der Betriebsrat klagte sich durch alle Instanzen und bekam u.a. vor dem Bundesarbeitsgericht Recht (Urteil vom 7. 5. 2008, 7 AZR 90/07). Denn: An der Erforderlichkeit eines wie hier gelegenen Seminars kann es nur dann fehlen, so das BAG, wenn das Seminar kurz vor Ende der Amtszeit stattfindet und der Betriebsrat zum Zeitpunkt der Beschlussfassung absehen kann, dass das Betriebsratsmitglied seine im Seminar erworbenen Kenntnisse in der verbleibenden Amtszeit nicht mehr einsetzen kann. Im konkreten Fall konnte der Betriebsrat zum Zeitpunkt der Beschlussfassung jedoch gerade nicht ausschließen, dass er sich in der verbleibenden Amtszeit noch mit Einstellungen, Versetzungen oder anderen personellen Maßnahmen würde beschäftigen müssen, für die es die auf der Schulungsveranstaltung vermittelten Kenntnisse benötigen würde. Dementsprechend musste der Arbeitgeber die Kosten für das Seminar übernehmen.

aas Praxistipp

Grundsätzlich muss der Betriebsrat die Erforderlichkeit einer Grundlagenschulung nicht näher begründen. Möchte der Betriebsrat einzelne Betriebsratsmitglieder aber noch vor dem Ende der Amtszeit zu einer Schulung entsenden, so sollte er dem Arbeitgeber auch bei Grundlagenseminaren kurz mitteilen, warum die Schulung zu diesem Zeitpunkt erforderlich ist, wie die erworbenen Kenntnisse noch in die Praxis umgesetzt werden können. So umschifft er eine möglicherweise direkte Ablehnung des Seminars.

14. September 2021

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