SBV-Wahlen 2022 – Gute Vorbereitung ist alles!

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Alle vier Jahre wird die neue Schwerbehindertenvertretung (SBV) gewählt – der nächste reguläre Termin ist vom 1. Oktober bis 30. November 2022. Und wie bei jeder Wahl, stellt sich die Frage: Worauf ist besonders zu achten?

Die Vorbereitung und Durchführung der Wahl bestimmt sich nach der Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen (SchwbVWO). Die erste Frage, die man sich stellen muss: In Welchem Wahlverfahren wählt mein Betrieb?

Die Wahlordnung unterscheidet zwischen dem förmlichen und dem vereinfachten Wahlverfahren. Das förmliche Verfahren zur Wahl der Schwerbehindertenvertretung ist anwendbar, wenn

  • im Betrieb insgesamt mindestens 50 Wahlberechtigte beschäftigt werden oder
  • zwar weniger als 50 Wahlberechtigte beschäftigt werden, diese aber in räumlich weit auseinanderliegenden Teilen arbeiten.

Das förmliche Verfahren zur Wahl der Schwerbehindertenvertretung sieht längere Fristen für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl vor. Bei weit auseinanderliegenden Betriebsteilen rechtfertigt die Entfernung die Anwendung des förmlichen Wahlverfahrens, weil die Vorbereitung und Durchführung der Wahl einen größeren Aufwand bedeuten.

Das vereinfachte Wahlverfahren ist deshalb vereinfacht, weil kein Wahlvorstand zu bestellen ist, der die Wahl vorbereitet und durchführt.

Aktuelle Anpassungen der Wahlordnung

Nachdem bei den Betriebsratswahlen einige weitreichende Änderungen Einzug gehalten haben, könnte man erwarten, dass diese so oder so ähnlich auch bei den Schwerbehindertenvertretungen übernommen wurden. Das ist aber keineswegs der Fall.

Lediglich eine Änderung hat es in der Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen gegeben.

Neuregelung beim vereinfachten Wahlverfahren

Bislang galt eine Übergangsregelung während der epidemischen Lage in § 28 SchwbVWO. Da sich diese Regelung in der Praxis bewährt hat, wurde sie nun dauerhaft in die Wahlordnung übernommen.

Der neu geschaffene § 20 Abs. 5 SchwbVWO ermöglicht nun im vereinfachten Wahlverfahren eine Wahlversammlung mittels Video- und Telefonkonferenz. Die eigentliche Stimmabgabe muss dann aber zwingend per Briefwahl gemäß § 11 SchwbVWO erfolgen.

§ 20 Abs. 5 SchwbVWO – neue Fassung seit 20.03.2022

(5) 1Die Wahlversammlung der Schwerbehindertenvertretung kann im vereinfachten Wahlverfahren mittels Video- und Telefonkonferenz erfolgen, wenn sichergestellt ist, dass Dritte vom Inhalt der Sitzung keine Kenntnis nehmen können. 2Eine Aufzeichnung ist unzulässig. 3Für die Ausübung des Wahlrechts durch Stimmabgabe bei der Wahl der Schwerbehindertenvertretung und ihrer stellvertretenden Mitglieder gilt § 11 entsprechend.

Im vereinfachten Wahlverfahren kann daher nun tatsächlich vereinfacht in virtueller Form eine Zusammenkunft erfolgen. Für das förmliche Verfahren sucht man eine solche Regelung vergebens.

Auch wenn in der Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen nicht so viele Änderungen Einzug gehalten haben, so müssen dennoch viele Regelungen zur Wahl beachtet werden. Insbesondere die unterschiedlichen Fristen der beiden Wahlverfahren. Eine entsprechende Schulung ist daher unerlässlich für eine sicher durchgeführte Wahl zur Schwerbehindertenvertretung.

12. April 2022

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