Neues zum Thema Corona und Arbeitsrecht

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Veranstaltungen werden abgesagt, Kitas und Schulen geschlossen, der Semesterbeginn an Universitäten verschoben. Täglich erreichen uns neue, verwirrende Meldungen. Darüber hinaus wird empfohlen, generell Sozialkontakte so weit wie möglich einzuschränken – von der Bundeskanzlerin selbst. Sogar Menschen, die bisher recht gelassen auf das Corona-Chaos reagiert haben, sind inzwischen zunehmend verunsichert. Was kommt als nächstes?

In unserem letzten Sondernewsletter haben wir Sie über die aktuellen Fragen zum Thema „Corona und Arbeitsrecht“ informiert. Heute wollen wir Sie auf den neuesten Stand der Dinge bringen.

Schweigepflicht vs. Aufklärungspflicht

Darf der Arbeitgeber den Namen eines erkrankten Kollegen offenlegen?

Grundsätzlich muss der Arbeitgeber im Hinblick auf Vorsorgemaßnahmen darüber aufklären, dass ein Fall von Corona im Unternehmen aufgetreten ist. Insbesondere gilt das für die Kollegen, die mit dem Betroffenen in Berührung gekommen sein konnten und sich aufgrund der Information künftig noch besser schützen können. Gibt es Betriebsteile, in denen der Erkrankte definitiv nicht sein konnte, kann dieser Bereich von dem Hinweis ausgenommen werden. Der Name an sich darf jedoch nicht genannt werden. Das ist für die Vorsorgemaßnahmen nicht erforderlich.

Privatsache vs. Meldepflicht

Muss ich meinen Chef informieren, wenn in meinem Freundeskreis jemand an Corona erkrankt ist?

Sollte eine konkrete Ansteckungsgefahr bestehen, liegt im Interesse der Gesundheit der Kolleginnen und Kollegen eine Informationspflicht vor. Das ist allerding nur der Fall, wenn Personen erkrankt sind, mit denen man in den letzten zwei Wochen unmittelbaren Kontakt hatte. Und auch wenn es sich um eine Situation aus dem Privatleben handelt: Man darf nicht verschweigen, dass man möglicherweise selbst infiziert ist.

Neugierde vs. Fragerecht

Darf mein Chef mich fragen, ob ich in einem Corona-Risikogebieten war?

Im Hinblick auf die derzeitige Situation darf er das. Mit so einer Frage verstößt der Chef gegen kein Gesetz und keine Pflicht. Eher umgekehrt. Denn: Wer im Urlaub oder während einer Dienstreise in einem Risikogebiet war, muss von sich aus darüber Auskunft geben. Der Arbeitgeber und die Mitarbeiter müssen informiert sein, ob Ansteckungsgefahr besteht oder nicht. Dem entspricht es übrigens, dass im Bewerbergespräch grundsätzlich nach einer ansteckenden Krankheit gefragt werden darf.

(Quelle: Bund Verlag, Interview mit Wolfgang Däubler)

Neues Gesetz

Zugang zur Kurzarbeit wird erleichtert

Inzwischen geht es nicht nur zahlreichen Menschen gesundheitlich, sondern auch vielen Unternehmen wirtschaftlich nicht gut. Die Kurzarbeit soll die Betriebe vorübergehend finanziell entlasten, indem sie die Personalkosten für die Mitarbeiter reduziert. Die betroffenen Arbeitnehmer arbeiten weniger oder gar nicht. Finanziellen Ausgleich schafft die Bundesagentur für Arbeit, bei der der Arbeitgeber die Kurzarbeit auch beantragen muss. Der Betriebsrat hat bei der Einführung von Kurzarbeit ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG und kann mit dem Arbeitgeber eine entsprechende Betriebsvereinbarung abschließen.

Die Möglichkeit, auf diese Alternative zurück zu greifen, ist nicht neu. Doch jetzt hat ganz aktuell die Bundesregierung einen erleichterten Zugang zu Kurzarbeitergeld für Firmen beschlossen, die aufgrund schwieriger wirtschaftlicher Entwicklungen gefährdet sind. Durch diese Gesetzesänderung können diese jetzt auch kurzfristig auf ihre Situation reagieren. Die Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld werden abgesenkt und die Leistungen, die jetzt auch für Leiharbeitnehmer gelten, erweitert. Neu ist auch, dass künftig die Bundesagentur für Arbeit die Sozialversicherungsbeiträge, die Arbeitgeber normalerweise für ihre Beschäftigten zahlen müssen, vollständig erstatten sollen.

Die Kurzarbeit hat natürlich noch ganz viele Aspekte, die für Arbeitnehmer und Arbeitgeber und auch für den Betriebsrat wichtig sind. Informationen hierüber erhalten Sie in unserem Webinar zum Thema "Kurzarbeit – so ist der Betriebsrat handlungsfähig", welches wir auch als Inhouse-Seminar anbieten.

Aktuelle Webinare zum Thema Kurzarbeit

Aktuelle Informationen zum Coronavirus

18. März 2020

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