Kommt ein (Grund-)Recht auf Nichterreichbarkeit für Arbeitnehmer?

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Das EU-Parlament fordert ein Recht darauf, nicht rund um die Uhr erreichbar sein zu müssen und so Arbeitnehmer vor negativen Folgen, insbesondere für die Gesundheit, zu schützen. Dieses Recht auf Nichterreichbarkeit soll in der EU sogar ein Grundrecht werden. Weitere Hintergründe lesen Sie hier.

Der Beschäftigungsausschuss des Europäischen Parlaments fordert, dass Nichterreichbarkeit von Arbeitnehmern in der Freizeit künftig ein Grundrecht werden soll. Insbesondere sind hier Mitarbeiter im Homeoffice bzw. Telearbeitnehmer betroffen. Diese Gruppe von Beschäftigten ist in unserer von Digitalisierung und technischem Fortschritt geprägten Arbeitswelt heutzutage nicht neu. In Zeiten von Corona ist diese Möglichkeit, oft sogar Notwendigkeit, von zu Hause aus zu arbeiten, jedoch enorm gestiegen. Laut offizieller Zahlen hat der Ausbruch der Pandemie zur Folge, dass rund 30% mehr Arbeitnehmer von zu Hause aus arbeiten – Tendenz steigend.

Experten wissen: Die intensive Nutzung digitaler Hilfsmittel zur Erledigung der Arbeit führt zwar zu viel Freiheit und Unabhängigkeit, unter anderem jedoch auch zu einer Unausgewogenheit zwischen Berufs- und Privatleben, langen Arbeitstagen und zu ständiger Erreichbarkeit. Auswirkungen können Schäden für die körperliche und geistige Gesundheit sein. Der ständige Anstieg von Angstzuständen, Depressionen und Burnout-Erkrankungen bei Arbeitnehmern ist nur ein Indiz dafür.

Das Recht auf Nichterreichbarkeit soll den betroffenen Mitarbeitern erlauben, ohne Angst vor negativen Konsequenzen außerhalb ihrer Arbeitszeit keine berufsbezogenen Aufgaben, wie z.B. Emails beantworten, mehr erledigen zu müssen. Damit die Arbeitnehmer dieses Recht auch tatsächlich in Anspruch nehmen können, wäre es eine Möglichkeit, dass dies entsprechend von den Sozialpartnern in Tarifverträgen vereinbart wird.

Aufgrund der maßgeblichen Veränderungen unserer Arbeitswelt hat sich schon länger abgezeichnet, dass geregelte Mindestanforderungen für Homeoffice bzw. Telearbeit unabdingbar sind. Im Hinblick auf Arbeitsbedingungen sowie Arbeits- und Ruhezeiten gilt es nun, Klarheit und Sicherheit zu schaffen, um den berufsbedingten Anforderungen, die die neue Realität des digitalen Zeitalters mit sich bringen, zu entsprechen.

Quelle: Europäisches Parlament, Pressemitteilung vom 21.01.2021

24. Februar 2021

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