Grünes Licht für Gesetzesreform zum Elterngeld- und Elternzeitgesetz

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Der Familienausschuss hat der geplanten Novellierung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) zugestimmt. Mit der Reform sollen die Leistungen flexibler, partnerschaftlicher und einfacher werden – durch mehr Teilzeitmöglichkeiten, weniger Bürokratie und mehr Elterngeld für Frühgeborene. Was das im Einzelnen heißt, lesen Sie hier.

Erweiterter Teilzeitkorridor

Für Eltern in Teilzeit enthält das Gesetz zahlreiche Verbesserungen: Die zulässige Arbeitszeit während des Elterngeldbezugs und der Elternzeit wird von 30 auf 32 Wochenstunden angehoben. Auch der Partnerschaftsbonus, der die parallele Teilzeit beider Eltern unterstützt, kann künftig mit 24 - 32 Wochenstunden (statt mit bisher 25 - 30 Wochenstunden) bezogen werden.

Weniger Bürokratie

Zudem wird der Partnerschaftsbonus flexibler und Eltern sollen nur im Ausnahmefall nachträglich Nachweise über ihre Arbeitszeit erbringen. Das erspart Eltern, Elterngeldstellen und Betrieben jede Menge Bürokratie.

Erhalt der Höhe des Elterngeldes bei Bezug von Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld

Zusätzlich wird nun auch sichergestellt, dass sich die Höhe des Elterngeldes für teilzeitarbeitende Eltern nicht verändert, wenn sie Einkommensersatzleistungen beziehen, wie zum Beispiel Kurzarbeitergeld oder Krankengeld. Bisher hat sich dadurch die Höhe des Elterngeldes reduziert.

Verlängerung von Corona-Sonderregelung zum Partnerschaftsbonus

Eltern, die den Partnerschaftsbonus beziehen und wegen der Corona-Pandemie nicht wie geplant parallel in Teilzeit arbeiten konnten, müssen den Partnerschaftsbonus nicht zurückzahlen. Damit wird das Elterngeld krisenfester und stärkt Familien den Rücken. Diese Corona-Sonderregelung wurde zum 01.03.2020 eingeführt und wird bis zum 31.12.2021 verlängert.

Mehr Elterngeld für besonders Frühgeborene

Eltern besonders frühgeborener Kinder erfahren künftig dauerhaft mehr Rücksicht. Wird ein Kind mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Termin geboren, erhalten die Eltern einen zusätzlichen Monat Elterngeld. Das sah schon der Regierungsentwurf vor. Neu ist: Wird das Kind acht Wochen zu früh geboren, gibt es zwei zusätzliche Elterngeldmonate, bei 12 Wochen drei und bei 16 Wochen vier. So erhalten Eltern die Zeit, Ruhe und Sicherheit, die sie in ihrer besonderen Situation brauchen.

Verwaltungsvereinfachungen und Klarstellungen

Eltern und Verwaltung werden von Vereinfachungen und rechtlichen Klarstellungen profitieren. Ein Antragsrecht für Eltern mit geringen selbständigen Nebeneinkünften ermöglicht diesen Eltern künftig eine bessere Berücksichtigung ihrer Einnahmen im Elterngeld.

Anpassung der Einkommensgrenzen für Paare

Zur Finanzierung der Verbesserungen sollen künftig nur noch Eltern, die gemeinsam 300.000 Euro oder weniger im Jahr verdienen, Elterngeld erhalten. Bisher lag die Grenze für Paare bei 500.000 Euro. Diese neue Regelung für Paare betrifft Spitzenverdiener, die 0,4 Prozent der Elterngeldbezieher ausmachen - ca. 7.000. Für sie ist die eigenständige Vorsorge für den Zeitraum der Elternzeit auch ohne Elterngeld möglich. Für Alleinerziehende liegt die Grenze weiterhin bei 250.000 Euro.

Die Regelungen sollen zum 01.09.2021 in Kraft treten.

Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Pressemitteilung vom 29.01.2021

05. Februar 2021

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