Gibt es einen Rechtsanspruch auf Homeoffice?

aas Seminare – aas-Blog – Homeoffice AdobeStock 330917101 Homeoffice 400×225

Die Rechtsprechung hat diese Frage bisher verneint. Doch aufgrund der Herausforderungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Corona-Krise will die Politik jetzt etwas ändern. Was genau, erfahren Sie hier.

Aktuelle Rechtsprechung: Kein Anspruch auf Homeoffice

Zuletzt hat sich das Arbeitsgericht Augsburg (07.07.2020, 3 Ga 9/20) mit einem Fall zu dieser Thematik beschäftigt. Ein Arbeitnehmer aus der „Risikogruppe 60+“ machte einen Anspruch gegen seinen Arbeitgeber auf Homeoffice oder zumindest ein Einzelbüro geltend. Der Arbeitgeber lehnte ab, das Arbeitsgericht auch. Denn: Der Arbeitgeber muss zwar den Schutz seiner Mitarbeiter gewährleisten (§ 618 BGB), es liegt jedoch allein in seinem Ermessen, welche notwendigen Maßnahmen er trifft, um eine Ansteckung bzw. die Verbreitung des Virus zu verhindern. Weder Homeoffice noch ein Einzelbüro sind die einzigen geeigneten Möglichkeiten, um angemessenen Schutz zu gewährleisten, so die Richter.

Mit Spannung wird jetzt die Entscheidung in der nächsten Instanz erwartet. Hier könnte das Ergebnis anders aussehen, da sich die Lage durch die Pandemie seit diesem Fall schon wieder rasant verändert hat. Am Weisungsrecht des Arbeitgebers wird sich nichts ändern – jedoch die Beurteilung der Gesamtumstände.

Politik: Rechtsanspruch auf 24 Tage gefordert

Schritt mit der aktuellen Situation in der Corona-Krise hält auch die Politik. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat sich erneut für einen Rechtsanspruch auf Homeoffice ausgesprochen und auf den Koalitionsvertrag verwiesen. Denn dieser besagt, dass mobiles Arbeiten ermöglicht und die Beschäftigten besser abgesichert werden sollen. Heil plant ein Gesetz, das Arbeitnehmern 24 Tage Homeoffice pro Jahr ermöglichen soll – bei Bedarf auch mehr. Dem Wunsch nach mobiler Arbeit dürfen allerdings betriebliche Gründe nicht entgegen stehen.

Das Mobile-Arbeit-Gesetz ist auf dem Weg

Dementsprechend hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) jetzt eine Gesetzesinitiative für eine Regelung zur mobilen Arbeit gestartet. Der Gesetzesentwurf befindet sich aktuell in der sogenannten Frühkoordination, liegt also dem Bundeskanzleramt vor. Danach wird der Entwurf in den einzelnen Bundesministerien geprüft, gegebenenfalls überarbeitet und schließlich im Kabinett verabschiedet. Bundestag und Bundesrat entscheiden letztendlich darüber, ob der Entwurf zum Gesetz wird. Es kann also durchaus noch dauern, bis es einen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice gibt.Schritt mit der aktuellen Situation in der Corona-Krise hält auch die Politik. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat sich erneut für einen Rechtsanspruch auf Homeoffice ausgesprochen und auf den Koalitionsvertrag verwiesen. Denn dieser besagt, dass mobiles Arbeiten ermöglicht und die Beschäftigten besser abgesichert werden sollen. Heil plant ein Gesetz, das Arbeitnehmern 24 Tage Homeoffice pro Jahr ermöglichen soll – bei Bedarf auch mehr. Dem Wunsch nach mobiler Arbeit dürfen allerdings betriebliche Gründe nicht entgegen stehen.

14. Oktober 2020

Haben Sie Fragen zu unseren Seminaren und Kongressen oder rund um aas? Rufen Sie uns an
0209 165 85 - 0
oder nutzen Sie unser Kontaktformular

Zum Kontaktformular
MA JT Kontakt 400

für BR, PR, JAV und SBV

Mit dem aas-Newsletter informieren wir Sie regelmäßig über interessante Neuigkeiten. Dabei erfahren Sie mehr über aktuelle Gerichtsentscheidungen, wichtige gesetzliche Änderungen und interessante aas-Seminarangebote.

Bitte bestätigen Sie den Hinweis zum Datenschutz

* Pflichtfelder