Dauerhafter Anspruch auf Homeoffice? – Aktueller Stand der Diskussion

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Die Pflicht des Arbeitgebers, den Beschäftigten, dort, wo es möglich ist, Homeoffice anzubieten, besteht seit Januar 2021. Arbeitnehmer sind verpflichtet, das Homeoffice-Angebot anzunehmen. Beim letzten ,,Corona-Gipfel‘‘ am 16.02.2022 haben sich Bund und Länder nun auch diesbezüglich auf Lockerungen geeinigt. Die verpflichtenden Homeoffice-Regelungen sollen ab dem zwanzigsten März entfallen. Doch was passiert danach? Laut aktueller Gesetzeslage haben Beschäftigte beim Entfall der Homeoffice-Regelungen eigentlich keinen Anspruch gegen ihren Arbeitgeber auf Homeoffice. Doch hieran könnte sich künftig etwas ändern.

Pläne der Regierung: Rechtsanspruch auf Homeoffice

Um Homeoffice zukunftsfähig zu machen,plant Bundesarbeitsminister Hubertus Heil einen Rechtsanspruch der Beschäftigten auf Homeoffice. Im Koalitionsvertrag der Ampelregierung ist bereits ein Erörterungsanspruch der Beschäftigten über Heimarbeit vorgesehen. Arbeitgeber sollen dem Wunsch der Beschäftigten nach Homeoffice nur bei entgegenstehenden betrieblichen Belangen widersprechen dürfen.

Kritik an den Gesetzesplänen

Die Kritik an den Plänen kam prompt. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeber lehnt einen strikten Rechtsanspruch ab, befürwortet jedoch individuelle Homeoffice-Lösungen. Kritisiert wird ferner, dass durch die Heimarbeit die Grenzen zwischen Freizeit und Arbeit verwischen. Befürchtet werden unbezahlte Überstunden wegen fehlender Arbeitszeitkontrolle sowie ein erhöhter Leistungsdruck, mehr Ergebnisse zu liefern als im Büro.

Argumente für einen Homeoffice-Anspruch

Demgegenüber sprechen viele gute Gründe für die Beibehaltung von Homeoffice über den 20. März hinaus: Da die Pandemie mit diesem Datum noch nicht enden wird, könnte Homeoffice auch weiterhin einen wichtigen Beitrag zum Infektionsschutz leisten. Zudem hilft dieses Arbeitsmodell, Beruf und Privatleben besser zu vereinbaren. Die größere Flexibilität bei der Arbeitsgestaltung führt laut Umfragen zur größeren Zufriedenheit im Job. Homeoffice könne daher neben einer positiven ,,Work-Life-Balance‘‘ auch die Produktivität im Unternehmen steigern. Bei gleichzeitig sinkenden Betriebskosten profitiert neben den Arbeitnehmern ebenfalls der Arbeitgeber und bietet somit für beide Seiten beachtenswerte Vorteile.

Ausblick auf die Zukunft

Kommt es zu keinem gesetzlich normierten Anspruch auf Homeoffice, müssten Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine individuelle Regelung treffen. Trotz der vielen Vorteile von Heimarbeit könnte sich der Arbeitgeber dagegen stellen. Ein gesetzlicher Anspruch auf Homeoffice würde regeln, unter welchen Voraussetzungen der Arbeitgeber den Wunsch auf Heimarbeit verweigern dürfte – oder eben nicht.

Ein neuer gesetzlicher Rahmen für Homeoffice könnte auch ein flexibles Modell vorsehen, das Präsenz- und Heimarbeit an unterschiedlichen Tagen kombiniert. Dadurch würde zwischen den Vor- und Nachteilen ein Ausgleich geschaffen. Zusätzliche gesetzliche Arbeitsschutzpflichten könnten zudem dafür Sorge tragen, dass Arbeitszeiten und der Gesundheitsschutz bei der Arbeit von zuhause aus eingehalten werden.

Mehr Wissen zu diesem Thema?

Da ein Ende von Corona für die nächsten Jahre nicht erwartet wird, werden wir in Zukunft mit weiteren spannenden Rechtsfragen zur Betriebsratsarbeit in Pandemiezeiten zu rechnen haben. Um bei der raschen Entwicklung auf dem aktuellsten Stand zu bleiben, empfehlen wir unser Spezialseminar: ,,Homeoffice und mobile Arbeit‘‘, in welchem arbeitsrechtliche Probleme und Mitbestimmungsmöglichkeiten des Betriebsrats praxisnah erörtert werden.

23. Februar 2022

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