Das ändert sich ab dem 01. Juli im Arbeits- und Sozialrecht

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Zum 1. Juli 2020 sind u.a. im Arbeits- und Sozialrecht wichtige Änderungen in Kraft getreten: Die Tests auf das Coronavirus werden ausgeweitet, die Lohnfortzahlung für Eltern verlängert, die ihre Kinder pandemiebedingt selbst betreuen müssen, die Rente und der Mindestlohn für Pflegeberufe steigen. Einzelheiten erfahren Sie hier.

Finanzielles

Das zweite Corona-Steuerhilfegesetz tritt in Kraft. Damit dürfen Unternehmen sowie die Menschen in Deutschland und Europa auf weitere finanzielle Hilfen hoffen.

Außerdem wurde die Mehrwertsteuer gesenkt, um die Konsumenten darin zu bestärken, eine in Frage kommende Kaufentscheidung eher jetzt zu treffen, anstatt sie hinauszuschieben. Die Mehrwertsteuersätze wurden befristet bis 31.12.2020 herabgesetzt und zwar von 19 auf 16 Prozent und von sieben auf fünf Prozent.

Lohnfortzahlung bei Kita- und Schulschließung: Um berufstätige Eltern während der Corona-Pandemie noch mehr zu unterstützen, erhalten sie rückwirkend zum 30. März eine Entschädigung für Lohnausfälle bis zu 20 Wochen. Die Regelung gilt für Eltern, die Kinder im Alter bis zwölf Jahre betreuen müssen und deshalb nicht arbeiten können.

Arbeit und Soziales

Unterstützung für Behindertenwerkstätten: Aufgrund der Corona-Pandemie mussten zahlreiche Werkstätten für Menschen mit Behinderungen vorübergehend schließen. Dadurch erlitten die Beschäftigten erhebliche Entgelteinbußen. Um dies nun zumindest teilweise zu kompensieren, stellt die Bundesregierung den Integrationsämtern in diesem Jahr einmalig 70 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung. Dadurch soll verhindert werden, dass die Beschäftigten dort allein auf die Grundsicherung angewiesen sind. Die Änderung der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung ist rückwirkend zum 1. März 2020 in Kraft getreten.

Die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung steigen zum 1. Juli in den alten Ländern um 3,45 Prozent und in den neuen Ländern um 4,20 Prozent. Möglich wird das Rentenplus durch die gute Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt in den vergangenen Jahren und steigende Löhne.

Die Mindestlöhne für Pflegehilfskräfte steigen ebenfalls und zwar im Osten und im Westen in vier Schritten auf einheitlich 12,55 Euro pro Stunde. Die Angleichung der regional unterschiedlichen Pflegemindestlöhne wird zum 1. September 2021 endgültig vollzogen. 

Gesundheit

Laut einer Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums sind künftig Corona-Tests in größerem Umfang möglich und zwar jetzt auch bei Personen, die keine Krankheitsanzeichen haben. Finanziert wird dies von den gesetzlichen Krankenkassen. Umfassende Tests wird es ab sofort auch in Pflegeheimen, Schulen oder Kindertagesstätten geben. Alle Personen in diesen Einrichtungen können untersucht werden, wenn dort ein Covid-19-Fall aufgetreten ist. In Pflegeheimen und Pflegediensten sind Tests auch unabhängig von bestätigten Infektionen Tests durchführbar.

Quelle: bundesregierung.de

https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/neuregelungen-juli-2020-1764068

15. Juli 2020

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